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Mein Drama mit Air France


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Ich würde mich zu meinem Fall über Ratschläge und Hinweise freuen.

 

Im Januar 2020 haben wir Flüge von Berlin nach Buenos Aires via Paris bei Air France gebucht. Hin am 24.2., zurück via Paris am 19.3. Kosten für 2 Personen: günstige 1400 Euro hin und zurück.

Mit dem Hinflug klappt alles. Am Abend des 13.3. teilt Air France per Email mit, dass der Rückflug annulliert ist. Eine Begründung wird nicht genannt.

Einschub zur Frage, ob AF den Flug annullieren musste, oder dies nur aus wirtschaftlichen Gründen tat: Damals vor Ort war die Situation verwirrend. In einem Telefonat mit der Deutschen Botschaft wusste man nicht einmal dort genaues zu anstehenden Flugverboten. Die Fluggesellschaften wüssten darüber am besten Bescheid. Die Botschaft riet aber dazu, möglichst schnell nach Deutschland zu fliegen. Später, nach dem wir Forderungen gegenüber AF geltend gemacht hatten, schrieb AF auch davon, bei der Annullierung ökologische Aspekte berücksichtigt werden müssten. Zitat aus dem Schreiben:

"Während es wichtig ist globale Mobilität aufrechtzuerhalten, müssen Fluggesellschaften Ihr Netzwerk, sowie Flugpläne so schnell wie möglich den in Kraft tretenden globalen Reiserestriktionen, den eingeschränkten Reiseempfehlungen verschiedener Länder und dadurch verminderten Nachfrage, anpassen. Natürlich dürfen wir auch den ökologischen Aspekt nicht außer Acht lassen."

Das klang für mich zunächst sehr danach, dass AF nur aus wirtschaftlichen Gründen annullierte. Inzwischen ist das fraglich: Air France ist am 15.3., 16.3., 17.3., 23.3. und 25.3. von Buenos Aires nach Paris geflogen. Die beiden letzten Flüge waren wohl Rückholaktionen. Wahrscheinlich durfte Air France ab 18.3. aus Buenos Aires tatsächlich nicht mehr starten, weil Argentinien alle Flüge stoppte. Ganz klar ist mir das aber nicht.

In dem Stornierungsschreiben vom 13.3. heißt es u.a.: "wir werden Ihnen die neuen Flugdaten so schnell wie möglich zukommen lassen." Entgegen dieser Beteuerung hat sich Air France aber gar nicht rückgemeldet. Wir haben umgehend und auch den ganzen Tag am 14.3. versucht (beweisbar per Zeuge), AF telefonisch zu erreichen - vergeblich.

In dem Stornierungsschreiben heißt es weiter: "Natürlich können Sie diese auch in der AF App oder auf airfrance.com einsehen. Wenn Sie einen anderen Flug bevorzugen, kontaktieren Sie uns bitte und wir werden gerne Alternativen suchen." Und weiter unten: "Kann ich mich selbst umbuchen? Ja, Sie können sich selbst umbuchen. Zeigen Sie Ihre Optionen an, wählen Sie eine aus und bestätigen Sie sie: Alternativflüge anzeigen."

Natürlich haben wir auch dies versucht. Die AF-Webseite spinnte aber total. Es wurde uns dort nur ein Alternativflug angezeigt, für den wir eine Umbuchungsgebühr von 1765 Euro hätten bezahlen sollen! Bei der manuellen Suche auf der AF-Seite wurde zeitweise sogar angezeigt, der Flughafen "Buenos Aires" sei im System nicht zu finden.

(Am Rande noch: In der Stornierungsmail wird am Schluss vermerkt: "Was sind meine Rechte? Laden Sie hier die Broschüre Unterstützung und Entschädigung herunter." Ob damit der Informationspflicht nach Art 14 EU-Verordnung 261/04 genüge getan ist??)

Für uns wurde im Laufe des 14.3. jedenfalls klar, dass AF uns nicht helfen würde und wir zu Gestrandeten werden, wenn wir uns nicht selbst helfen. Wir fanden dann glücklicherweise einen Iberia-Flug für nachts 14.3. via Madrid nach Berlin. Der Versuch, mit AF Rücksprache zu nehmen, ob AF die Kosten übernehme, scheiterte natürlich. Also buchten wir. Kosten für 2 Personen leider 2000 Euro.

In Berlin angekommen, machten wir diese Kosten i.H.v. 2000 Euro bei AF geltend. AF lehnte am 18.3. per Email ab. Neben dem Geschwurbel über ökologische Aspekte etc. (siehe oben) wird ausgeführt:

"Da Sie sich für eine alternative Transportmöglichkeit entschieden haben, kann ich leider nicht Ihre neuen Tickets erstatten. Ich habe jedoch eine Rückerstattung der offenen Ticketsegmente unter der Referenznr. XXXXXXXX beantragt. Unsere Finanzabteilung wurde informiert und wird den erstattungsfähigen Betrag nach weiterer Prüfung dem von Ihnen angegebenen Konto gutschreiben."

Die hier zugesagte Rückerstattung der Rückflüge (also insg. 700 Euro) ist bis heute allerdings auch noch nicht erfolgt.

Ich habe daraufhin per Einschreiben die Forderungen nochmals geltend gemacht und begründet. In einer Antwort vom 2. April hat AF wiederum abgelehnt. Begründung u.a.:

"Wir informierten Sie frühzeitig über die Annullierung."

Hallo? Fünfeinhalb Tage vor dem geplanten Rückflug ist nicht frühzeitig.

"Die Umbuchungsgebühr i.H.v. 1765 Euro wäre fällig geworden, weil dieser Ersatzflug Business Class war."

Hallo? Es bleibt dabei, dass auf der Seite von AF nur ein Flug mit einer immensen Umbuchungsgebühr angeboten als Ersatzflug wurde. Ob der Business Class war, ist mir echt egal.

"Selbstverständlich hätten wir uns kostenlos um die Umbuchung von Ihnen und der mitreisenden Person unter vergleichbaren Bedingungen (Flüge in der Economy Class und nahe am ursprünglich gebuchten Abflugsdatum vom 19. März 2020, basierend auf Verfügbarkeit) gekümmert."

Hätten? AF hat nicht. Bis zu unserem Schreiben vom 17.3. wusste AF noch nicht einmal, dass wir einen Ersatzflug mit Iberia ergattern konnten. Die Behauptung, AF hätte sich später schon noch um Ersatzflüge gekümmert, erscheint wie eine Schutzbehauptung.

"Indem Sie neue Tickets mit Flugdatum 14. März 2020 gekauft haben und diese Flüge angetreten haben (5 Tage früher als geplant und daher nicht vergleichbar mit den ursprünglich gebuchten Flügen), sind Sie von dem Beförderungsvertrag mit uns zurückgetreten."


Na ja, viereinhalb Tage vorher. Wir sind nicht zurückgetreten, sondern haben am 17.3. Schadensersatz i.H. der Iberia-Kosten geltend gemacht.

"Unabhängig davon hätte (Person 2), als Schlussfolgerung Ihrer Schilderung, die Flugreise am 19. März 2020 auch nicht antreten können, sogar wenn die ursprünglich gebuchten Flüge ausgeführt hätten werden können, da sie nicht länger die Erlaubnis hatte, in Deutschland einzureisen. (Es liegt einzig in der Verantwortung des Passagiers, alle notwendigen Dokumente zur Einreise in das Zielland bei sich zu haben)."

Dazu muss man wissen: Person 2 hat die türkische Staatsbürgerschaft. Etwa um den 19.3. herum gab es einen EU-Beschluss, wonach Nicht-EU-Bürger nicht mehr in die EU einreisen dürfen, von Ausnahmen abgesehen. Nun, abgesehen davon, ob AF sich tatsächlich hierauf berufen darf, abgesehen davon auch, dass es unklar ist, ob dieser EU-Beschluss am 19./20.3 bereits implementiert war, abgesehen davon also hätte Person 2 mit hoher Wahrscheinlichkeit auch am 19./20.3 noch in die EU einreisen dürfen. Person 2 ist nämlich mit einem EU-Bürger verheiratet (nicht mit mir). Übrigens, selbst wenn Person 2 am 19./20.3. nicht mehr in die EU hätte einreisen dürfen, so hätte sie den Flug dennoch nutzen können, um via Paris und/oder Berlin per Transit weiter in die Türkei zu fliegen, im Zweifel unter Absprache mit den deutschen und türkischen Behörden. Die EU nur für den Transit zu betreten, ist nach meiner Kenntnis mit diesem EU-Beschluss ja nicht untersagt. Alles in allem erscheint dieser Punkt also mehr als fraglich.

Ich habe nun nochmals schriftlich die o.g. Punkte richtiggestellt, habe sogar die Bereitschaft angedeutet, dass man sich auf einen Kompromiss einigen könnte, falls AF am 19.3. wirklich nicht mehr starten durfte. Ich habe aber wenig Hoffnung, dass AF uns entgegenkommt.

***

Soweit ich sehe, können Ausgleichszahlungen nach Art. 7 EU VO nicht verlangt werden, wenn höhere Gewalt ursächlich ist, was bei einem Startverbot wohl bejaht werden müsste.

Soweit ich sehe, hat AF aber dennoch die Pflicht, uns angemessene Ersatzflüge zu besorgen und bei Versäumnis dieser Pflicht uns die Kosten selbstgebuchter Ersatzflüge zu erstatten. Ich erwäge, bei weiterer Ablehnung einen Mahnbescheid rauszuschicken (ohne Anwalt zunächst).

Ich wäre sehr an Ratschlägen, Einschätzungen, Kommentaren, Hinweisen, Kritik uns so weiter interessiert. Danke schön!

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Der Flugverkehr aus Europa nach EZE wurde per 16.3. untersagt. (Anscheinend Zählte das Abflugdatum.) Folglich fielen die Flüge bekanntermaßen aus. Vor dem kompletten Lockdown am 21.3. waren aber zB Flüge via Brazilien noch möglich. 
 

Kurze Version deiner Lage: AF hat alle Zahlungen momentan eingestellt. Daher bleibt nur der gerichtliche Weg. Ich würde abwarten bis sich herausstellt, ob AF überlebt. Und dann ab zum Anwalt. Gütlich wirst du das die nächsten Wochen nicht lösen können.

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Wenn wir annehmen, dass AF den Flug am 19.3. aufgrund höherer Gewalt nicht mehr durchführen durfte, dann wird die Rückerstattung des ungenutzten Tickets dennoch fällig. Aber ist AF dann auch zum Schadensersatz verpflichtet, also hier zur Zahlung des Ersatzfluges? Wenn ja, worauf kann man sich dabei berufen?

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Ich möchte zunächst die rechtiche Situation verstehen.

 

Wenn wir annehmen, dass die Airline einen Flug aufgrund höherer Gewalt nicht mehr durchführen durfte (in meinem Fall: AF-Flug Buenos-Aires-Paris am 19.3.), dann wird die Rückerstattung des ungenutzten Tickets nach derzeitigem Recht dennoch fällig, das ist soweit klar.

Aber ist AF im Falle höherer Gewalt auch zur Bereitstellung eines Ersatzfluges verpflichtet? (Und zum Schadensersatz, also hier zur Zahlung des Ersatzfluges, falls kein Ersatzflug angeboten wird?) Wenn ja, worauf kann man sich dabei berufen? Woraus ergibt sich dieser Anspruch?

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3 minutes ago, Andre178-017 said:

Ich möchte zunächst die rechtiche Situation verstehen.

 

Daher der sehr richtige Hinweis von @jubo14 mit dem Fachanwalt. Die aktuelle Situation ist alles andere als "Standard" und wird daher auch besonders betrachtet werden müssen. Abgesehen dass hier auch keine explizite Rechtsberatung geleistet werden darf/kann/sollte.

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vor 27 Minuten schrieb jubo14:

Du wirst dieses Problem ohne einen Fachanwalt nicht gelöst bekommen.

 

Wer sollte Dir die rechtliche Situation besser erklären?

Oder noch genauer, nur der kann im Entferntesten abschätzen, was man in der jetzigen Situation machen kann.

 

Ich habe im Moment, beginnend Morgen, 12 Flüge, 1 Seereise und 14 Hotelaufenthalte bis zum Ende des Jahres offen, zum größten Teil bezahlt oder zumindest angezahlt, und habe nicht die blasseste Idee, wie meine aktuelle rechtliche Lage ist. (Zumal die sich exakt jetzt gerade wieder ändern könnte.)

 

Also meine drei Tipps: 1. Anwalt, 2. Anwalt, 3. Anwalt

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vor 3 Minuten schrieb effxbe:

 

Die aktuelle Situation ist alles andere als "Standard"


Verstehe schon, aber eigentlich geht es zunächst um eine nicht zu komplizierte Frage. Bevor ich mich in Unkosten stürze, würde ich gerne mehr Klarheit in der (abstrakten) Rechtsfrage haben, ob eine Airline bei Annullierung aufgrund höherer Gewalt dennoch zur Bereitsstellung einer Ersatzbeförderung verpflichtet ist.

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vor 13 Minuten schrieb Andre178-017:


Verstehe schon, aber eigentlich geht es zunächst um eine nicht zu komplizierte Frage. Bevor ich mich in Unkosten stürze, würde ich gerne mehr Klarheit in der (abstrakten) Rechtsfrage haben, ob eine Airline bei Annullierung aufgrund höherer Gewalt dennoch zur Bereitsstellung einer Ersatzbeförderung verpflichtet ist.

 

Die EU VO 261/2004 sieht den Ausschluss dieses Anspruchs bei höherer Gewalt nicht vor. (In der Verordnung wird höhere Gewalt gar nicht erwähnt). Aber:

https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/legislation/c20201830_de.pdf

Punkt 3.2:

 

Zitat

In Bezug auf die anderweitige Beförderung kann sich, wie bereits erläutert, der „frühestmögliche Zeitpunkt“ vor dem Hintergrund des Covid-19-Ausbruchs erheblich verzögern, was angesichts des hohen Maßes an Unsicherheiten, mit denen der Luftverkehr derzeit behaftet ist, auch für die Verfügbarkeit konkreter Informationen über diesen „Zeitpunkt“ gelten kann.


Bei der Anwendung von Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 müssen diese Umstände möglicherweise in Betracht gezogen werden. In jedem Fall gilt jedoch Folgendes:


Erstens: Fluggäste, die sich für eine anderweitige Beförderung statt Erstattung entscheiden, sollten über die damit verbundenen Verspätungen und/oder Unsicherheiten informiert werden.

 

Zweitens: Sollte sich ein Fluggast dennoch für eine anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt entscheiden, gilt die Informationspflicht des Luftfahrtunternehmens gegenüber dem Fluggast als erfüllt, wenn es von sich aus so bald wie möglich und rechtzeitig diesem den für die anderweitige Beförderung verfügbaren Flug mitteilt.

 

 

Bearbeitet von Andy
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vor 14 Stunden schrieb Andre178-017:

"Da Sie sich für eine alternative Transportmöglichkeit entschieden haben, kann ich leider nicht Ihre neuen Tickets erstatten. Ich habe jedoch eine Rückerstattung der offenen Ticketsegmente unter der Referenznr. XXXXXXXX beantragt. Unsere Finanzabteilung wurde informiert und wird den erstattungsfähigen Betrag nach weiterer Prüfung dem von Ihnen angegebenen Konto gutschreiben."

 

Diesem Vorhaben sollte man sofort und nachweisbar widersprechen. Denn so hat AF einseitig den Vertrag gekündigt, was nicht sein darf.

 

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vor 2 Minuten schrieb Andy:

Diesem Vorhaben sollte man sofort und nachweisbar widersprechen. Denn so hat AF einseitig den Vertrag gekündigt, was nicht sein darf.

 

Naja, so ganz sicher wäre ich mir hier nicht.

Denn nach der Schilderung hat es ja durchaus ein Umbuchungsangebot gegeben. Halt nur mit einer erheblichen Preisdifferenz.

 

Unabhängig von Corona, fängt es an etwas unübersichtlich zu werden, wenn ein Umbuchungsangebot für 1.765,- € abgelehnt, dann aber eine Ersatzbeförderung zu einem früheren Datum als der ursprüngliche Rückflug für 2.000,- € nun zur Erstattung eingefordert wird. Das könnte man dann durchaus auch als einseitige Kündigung des Kunden interpretieren.

 

Deshalb .....

Aber das habe ich jetzt oft genug geschrieben. Habe fertig.

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vor 13 Minuten schrieb jubo14:

 

 

Naja, so ganz sicher wäre ich mir hier nicht.

Denn nach der Schilderung hat es ja durchaus ein Umbuchungsangebot gegeben. Halt nur mit einer erheblichen Preisdifferenz.

 

Unabhängig von Corona, fängt es an etwas unübersichtlich zu werden, wenn ein Umbuchungsangebot für 1.765,- € abgelehnt, dann aber eine Ersatzbeförderung zu einem früheren Datum als der ursprüngliche Rückflug für 2.000,- € nun zur Erstattung eingefordert wird. Das könnte man dann durchaus auch als einseitige Kündigung des Kunden interpretieren.

 

Deshalb .....

Aber das habe ich jetzt oft genug geschrieben. Habe fertig.

 

Ich habe es so verstanden, dass der AF-Flug mit 1765€ Zuzahlung irgendwann weg war, so dass der Fragesteller auf IB ausweichen musste.

 

 

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vor 35 Minuten schrieb Andre178-017:

jubo14, nur zum Verständnis: Die Umbuchungsgebühr von 1765 sollte zusätzlich fällig werden. Beim Ersatzflug für 2000 müssen dagegen die Kosten des ungenutzten, annullierten Tickets abgezogen werden. Der Ersatzflug für 2000 Euro ist unterm Strich also billiger.

 

Das ist doch piep egal. Der Passagier MUSS sich für eine von der Airline angebotene Alternative entscheiden. Nur wenn die Airline keine Alternative angeboten hat, darf man etwas Eigenes buchen. Das war ein Eigentor!

 

Auch wenn für den AF-Flug 10K € fällig gewesen wären, hätte man jetzt einen felsenfesten Erstattungsanspruch.

 

 

vor 11 Minuten schrieb Andre178-017:

Ne, der war nicht weg, wie gesagt wäre er teurer geworden, denn AF hätte die 1765 Euro ja zusätzlich zum bereits gezahlten Rückflugticket verlangt.

 

Siehe oben. Das ist kein Argument. Denn die 2000€ müsste AF Cash bezahlen - die 1765 € kann sie in ihren Büchern einfach als Verlust in Höhe effektiver Sitzplatzkosten (höchstens ein paar Hundert €) abschreiben. Deine Entscheidung kostet der Airline also mindestens 1000 €.

 

 

Bearbeitet von Andy
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vor einer Stunde schrieb Andy:

 

Das ist doch piep egal. Der Passagier MUSS sich für eine von der Airline angebotene Alternative entscheiden. Nur wenn die Airline keine Alternative angeboten hat, darf man etwas Eigenes buchen. Das war ein Eigentor!

 

 

 

 

Also, ich glaube nicht, dass wir uns hätten dafür entscheiden müssen, einen Flug zu nehmen und dabei zuzustimmern, nochmal 1765 Euro dafür zu bezahlen.

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vor 39 Minuten schrieb Andre178-017:

 

Also, ich glaube nicht, dass wir uns hätten dafür entscheiden müssen, einen Flug zu nehmen und dabei zuzustimmern, nochmal 1765 Euro dafür zu bezahlen.

 

Seit die Kirche vom Staat getrennt wurde, regiert das Recht und nicht der Glaube ;)

 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52016XC0615(01)

Punkt 4.2

 

Zitat

Hat allerdings ein Luftfahrtunternehmen nachweislich einen Fluggast, der zur Angabe seiner persönlichen Kontaktdaten bereit war, kontaktiert und sich bemüht, ihm die gemäß Artikel 8 verlangten Unterstützungsleistungen zu erbringen, und der Fluggast hat dennoch seine eigenen Vorkehrungen für seine Unterstützung oder anderweitige Beförderung getroffen, dann kann das Luftfahrtunternehmen die Verantwortung für etwaige Zusatzkosten, die dem Fluggast entstehen, ablehnen und deren Erstattung verweigern.

 

Ich musste mal selbst wegen dieser Faustregel gegen EW klagen, als man mir 2 Stunden vor Abflug die letzte Abendverbindung HAM-CGN weggecancelt hat und ich statt in der EW-App auf den nächsten Morgen umzubuchen ohne Absprache ein Bahnticket für den letzten Abendzug gekauft habe, das EW dann nicht erstatten wollte (klar: Flug 19€, Bahn 69€). Hier wurde mir Recht gegeben, da bei so einer kurzen Strecke "vergleichbare Reisebedingungen" eher bei einer Bahnfahrt mit Ankunft am selben Tag als bei einer Hotelübernachtung + Flug am Folgetag angenommen werden, schließlich ist man mit bei der Bahnvariante schneller am Reiseziel. Das ist aber nicht Dein Fall. Deshalb raten Dir alle zu einem Rechtsverdreher, der die Sache vielleicht anders erscheinen lassen kann, als sie wirklich war.

 

Bearbeitet von Andy
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Andy: Hätte dir EW zeitnah einen Ersatzflug angeboten, für den du aber 59 Euro hättest berappen müssen, hättest du das gemacht?

Im übrigen war in meinem Fall der 1765-Euro-Flug nicht vergleichbar, weil er 2 (statt einer) Zwischenlandungen enthielt. Außerdem war nach kurzer Zeit auch dieser Flug von der AF-Webseite verschwunden.

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