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airliners.de

Mein Drama mit Air France


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vor 6 Minuten schrieb Andre178-017:

Hätte dir EW zeitnah einen Ersatzflug angeboten, für den du aber 59 Euro hättest berappen müssen, hättest du das gemacht?

 

Selbstverständlich, auch für 599 € und zwar ruckzuck, bevor der letzte Platz ausgebucht ist. Und dann den Betrag zurückgefordert, in so einem Fall gibt es keine Ausrede.

 

vor 6 Minuten schrieb Andre178-017:

Im übrigen war in meinem Fall der 1765-Euro-Flug nicht vergleichbar, weil er 2 (statt einer) Zwischenlandungen enthielt. Außerdem war nach kurzer Zeit auch dieser Flug von der AF-Webseite verschwunden.

 

Das wirst Du dem hohen Gericht erklären und vor allem mit Screenshots etc. nachweisen müssen. Hier zählt vor allem die Gesamtreisedauer und nicht die Anzahl der Umstiege.

Bearbeitet von Andy
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@Andre178-017
Vorab, das ist ein wirklich interessanter Rechtsfall, selbst dann, wenn es keine Pandemie geben würde. Aber, und es wurde hier schon geschrieben, hier darfst Du keine Rechtsberatung erwarten, weil eine solche verboten ist. Du möchtest aber "mit Gewalt" eine für Dich nachvollziehbare Einschätzung von uns haben, die nach meiner Meinung bereits einer Rechtsberatung gleichkommt.
Ich ergänze deshalb den Rat von jubo14, mit 4. Anwalt.

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Ich sehe meiner Meinung nach bei richtiger Argumentation eine sehr gute Chance bei Gericht. Aber wir sind nun mal keine Rechtsberatung. Und momentan wirst du eh nicht drum herum kommen das gerichtlich einzufordern. Auch in einer normalen Situation würde eine Airline das nicht freiwillig zahlen wollen. SÖP wäre eine andere Möglichkeit noch. Aber da müsstest du halt auch richtig argumentieren. 
 

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vor 17 Stunden schrieb Andy:

Das kann die Airline für sich regeln, sie darf die Gebühr aus technischen Gründen berechnen, soll sie aber erstatten.

 

Für diese These, die meinem Rechtsempfinden stark widerspricht, bitte ich um eine Quellenangabe. Das wäre eine einseitige Benachteiligung.

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vor 2 Stunden schrieb 2ndOrbit:

 

Für diese These, die meinem Rechtsempfinden stark widerspricht, bitte ich um eine Quellenangabe. Das wäre eine einseitige Benachteiligung.

 

Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Und es gibt leider keine Vorschrift, dass die Ersatzbeförderung so anzubieten ist, dass der betroffene Passagier nicht in Vorleistung treten soll. Läuft ja in den Fällen, wo die Airline sagt "buchen Sie selbst und reichen dann bei uns ein" nicht anders.

vor 9 Stunden schrieb Blablupp:

Ich sehe meiner Meinung nach bei richtiger Argumentation eine sehr gute Chance bei Gericht. Aber wir sind nun mal keine Rechtsberatung. Und momentan wirst du eh nicht drum herum kommen das gerichtlich einzufordern. Auch in einer normalen Situation würde eine Airline das nicht freiwillig zahlen wollen. SÖP wäre eine andere Möglichkeit noch. Aber da müsstest du halt auch richtig argumentieren. 
 

 

Genau, er soll halt nicht wie im Forum argumentieren, damit erweist man sich einen Bärendienst.

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Gast
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