Zum Inhalt springen
airliners.de

Wizz Air Rückerstattung unklar


Empfohlene Beiträge

Hallo Leidensgenossen,

 

mein Flug wurde auch storniert und ich sehe im Wizzair Buchungsportal den gleichen Text wie Nordlicht88 am Anfang gepostet hat. Nachdem ich dieses Forum gefunden habe, ist mir klarer, wie es weitergehen wird. Was mich jetzt aber noch stutzig macht ist, dass bei mir der genannte Betrag hinter „Die gesamte Rückerstattung auf Ihrem Wizz Account beträgt..“ nur etwa 4 € mehr als mein tatsächlich bezahlter Betrag und damit weit weg von den 120 % ist.

 

Wie war das bei euch?

 

Ich könnte mir vorstellen, dass die 4 € aufgrund von Währungsschwankungen zustande kommen, sicher bin ich mir dabei aber nicht. Blöd wäre es, wenn Wizzair an dieser Stelle tatsächlich die 120% angeben wollte und ich mich mit meinem Klick unten mit dem falschen Wert einverstanden erkläre.

 

Gebucht habe ich übrigens nur Flug, Gepäck und Platzreservierungen – keine Partnerserviceleistungen.

 

Vielen Dank für eure Hilfe :-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hatte genau das gleiche Problem mit einer bereits vor Corona gebuchten Reservierung. Mein Flug FRA-IEV wurde gecancelt und auf DTM-IEV umgebucht. Für mich unbrauchbare Alternative.

 

Habe dann das Beschwerdeformular auf der Wizzair-Site genutzt und auf die "fehlende" Option 3 der Storno-Email verwiesen (das wäre die Option gewesen, das Geld auf die CC zurückzubuchen) und blauäugig nach dem weiteren Procedere für eine Rückerstattung gefragt (und das sogar auf deutsch). Anrufen war mir bei den Telefons*xhotlinetarifen zu teuer.

 

Völlig überraschenderweise bekam ich ein paar Tage später eine Mail, in der man mich bat, meinen Stornowunsch nochmal zu bestätigen und hatte ca. 10 Tage später das Geld zurück auf der Karte.

 

Manchmal geschehen Zeichen und Wunder.

 

Beste Grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 Hallo liebe Reisende,

 

ich habe heute vor genau 2 Monaten die Rückerstattung bestätigt bekommen. Habe mich für die Variante der Auszahlung entschieden da es mir sicherer erschien. Flüge wurden wegen Corona storniert.

Es sollte 60 Tage dauern bis die Rückzahlung erfolgt jedoch bis heute nichts geschehen. Unter der Kostenlosen Hotline keine Deutschsprachige Person derzeit am Telefon 0322110008492.

 

Ich überlege die Online Streitbeilegung der EU einzuschalten. 

Wer hat da Erfahrungen?

Mit wem kann mann sich zusammen tun um bei wizzair eine sammelbeschwerde einzureichen?

 

Grüße 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Beschwerdeformular, auf das ich mich in meinem Beitrag bezog, gibt es anscheinend noch, ist aber etwas versteckt (honi soit qui mal y pense...)

 

https://wizzair(punkt)com/de-de/informationen-und-serviceleistungen/lob-und-beschwerden/

 

Gruss

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Das war die Antwort auf meine Forderung der Auszahlung meines Wizz-Air-Kontos:

 

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Wir möchten Sie informieren, dass wir Wizz Credits leider nicht übertragen oder erstatten können. Beachten Sie bitte die folgenden Informationen von unserer Website:

4.8. Guthaben, das auf das WIZZ Konto eingezahlt wurde, ist nicht erstattbar und nicht übertragbar.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://wizzair.com/static/docs/default-source/downloadable-documents/de_4b4149e6.pdf
 
https://wizzair.com/de-de/informationen-und-serviceleistungen/wizz-serviceleistungen/wizz-account#/
 
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, wir sind jedoch verpflichtet, unsere Vorschriften einzuhalten.
 
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.
 
Mit besten Grüßen,

MARYNA GOLUBYEVA
CUSTOMER SERVICE DEPARTMENT | Wizz Air Hungary Ltd. (member of Wizz Air Group)
wizzair.com

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Hi, 

 

ich hatte 3 Buchungen gemacht. Von 2 Buchungen ist das Geld nach 50 Tagen eingegangen, von der anderen fehlt noch das Geld. 
Ich werde Mittwoch anrufen, um es zu klären. 
 

Offensichtlich scheint es dann ja doch zu klappen nach langen 60 Tagen. Es bleibt absurd, aber andere Airlines machen es ja auch so...

Danke für die Hotline Info!  @CoronaReisender

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Moin zusammen,

 

ich weiß die Frage wurde hier schon öfter gestellt, ich steige trotzdem nicht wirklich durch, was ich jetzt machen soll. Wizzair hat mir meine Flüge um einen Tag verschoben. Ich habe jetzt die Möglichkeit eine Rückerstattung zu beantragen. Die ich auch haben möchte, allerdings auf mein Girokonto und nicht auf mein Wizzair Konto. Würde mich über eine Antwort freuen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Guten Nachmittag zusammen ,

 

ich habe anfang Juni bei Wizzair einen Flug im April 2021 nach Georgien gebucht.

Nun hatt Wizzair mich benachrichtigt das Hin und Rückflug jeweils einen Tag nach vorne verschoben werden.

Eine Klärung per Wizzair Hotline schlug fehl , da der Mitarbeiter nur Englisch sprach und kaum zu verstehen war.

Habe ich in diesem Fall Anspruch auf eine Ersatzbeförderung mit einer anderen Airline am selben Tag  oder steht mir nur die Rückzahlung des Geldes zu ?

 

@Andy Kannst du die Fax Nummer mir eventuell zukommen lassen ? Ich finde auf der Seite keine mehr !

 

Danke im Vorraus für eure Hilfe !

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten schrieb jubo14:

Wizzair hat hier eine alternative Beförderung angeboten.

Wenn man das nicht annimmt, kann man das Geld zurückfordern.

Mehr gibt die Verordnung beim besten Willen nicht her.

 

Genau so hab ich das auch verstanden.

Deshalb meine knappe Formulierung.

 

Weitere (Unterstützungs-) leistungen würden nur innerhalb der 2-Wochen Frist zustehen.

Bearbeitet von MHG
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt keine Befristung von 14 Tagen bei Unterstützungsleistungen, sondern lediglich im Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen, die hier richtigerweise nicht infrsgekommen.

 

Bei den Unterstützungseitigen geht es nicht danach, was die Airline für richtig hält, sondern

 

"

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt

 

nach Wunsch des Fluggastes,

 

vorbehaltlich verfügbarer Plätze."

Bearbeitet von emdebo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb jubo14:

Wizzair hat hier eine alternative Beförderung angeboten.

Wenn man das nicht annimmt, kann man das Geld zurückfordern.

Mehr gibt die Verordnung beim besten Willen nicht her.

 

Das stimmt so pauschal nicht - Wizzair hat zwar jeweils für jeden der beiden Flüge eine (sehr schlechte) Alternative angeboten. Die Verordnung lässt dem Passagier jedoch die Wahl zwischen dem frühstmöglichen oder einem beliebigen späteren (nach Wunsch des Fluggasts) Flug (neben der Auszahlung des vollständigen Flugscheins). Auch wenn die Airlines es immer wieder gerne so hätten - die Verordnung nennt keine Beschränkung auf Flüge der ursprünglichen Airline, lediglich "vergleichbare Reisebedingungen".

Soweit die Theorie - ob man in der Praxis ohne Nutzung des Rechtsweges dahin kommt, ist wie so oft fraglich. Und dann kann, auf Grund des verbleibenden Risikos (mit gewissen Nachweispflichten) und vor Allem wegen des Aufwands und Ärgers die Akzeptanz des ursprünglichen Angebots doch wieder attraktiv sein...

Die 2-Wochen-Frist hat lediglich Relevanz, wenn es um die zusätzliche Ausgleichszahlung geht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann wünsch ich mal viel Spaß dabei, ein Gericht zu überzeugen, dass eine andere Airline „vergleichbare“ Flüge nach Kutaissi anbietet.

Wenn es Tiflis wäre, dann könnte ich ja noch genügend Fantasie aufbringen, dass es Alternativen gäbe.

Aber so?

 

Ich würde schlicht das Geld nehmen 7nd es dabei bewenden lassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

An einem anderen Tag fliegen beim Ziel Georgien kann kaum als vergleichbare Reisebedingungen gelten. Siehe Leitlinien zu VO261. Es ist dem Fragesteller unbenommen auch über andere Flughäfen zu fliegen, wenn ihm der   Reisetag wichtig ist. Man muss bloß die Nichtannahme des Angebots der Airline dokumentieren und sich auf eine Klage einstellen, um die Kosten zurückzubekommen.

 

Faxnr ist per PN raus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...

Hallo zusammen 

Unser Flug wurde auch storniert Abflug wäre am 30.05 gewesen 

Ich habe die Rückerstattung auf mein Konto gleich nach Stornierung beantragt das war am 07.05 bis heute ist leider noch kein Geld auf meinem Konto eingetroffen 

Ist leider schon länger als 60 Tage her seit Stornierung 

Hat jemand eine Nummer wo man kostenlos anrufen kann ? 

Oder gibt's jemanden bei dem es auch länger gedauert hat als 60 Tage ? 

Vielen Dank 

LG CK

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

 

es gibt noch ein Update meinerseits:

Nach wir vor von 2/3 Buchungen kein Geld zurück. Es sind nun über 90 Tage. 

Tipp: Schriftlich im Kontaktformular deadline der Zahlung setzten, nach 2 Monaten ein Schlichtungsverfahren starten. Das mache ich nun so. Hatte nur zu spät daran gedacht....

Ich vermute, dass es mit der Lastschrift zusammenhing. Kreditkartenzahlung habe ich schneller erhalten (siehe oben).

 

Diese Nummer (keine Gewähr) hat bei mir geklappt: 0322110008492 aber nur auf english. Sie waren sehr freundlich. Buchungsnummer und Daten bereit haben. 

Geld ist nun (01.09.2020) angekommen. Es hat lang gedauert. Bei Kreditkartenzahlung ging es wesentlich schneller als beim Bankeinzug.

 

 

 

 

Bearbeitet von Nordlicht88
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Monate später...

Schönen Guten Tag zusammen,

 

Eine Google-Suche machte mich auf dieses Forum und diesen Thread aufmerksam. Offenbar bin ich nicht der Einzige, der so seine Probleme mit WA hat… das ist immerhin schon mal beruhigend zu wissen.

 

Daher zunächst vielen Dank für die Ausführungen hier, die mir ein wenig Hoffnung geben, aus meiner verzwickten Lage herauszukommen.

 

Zu unserer Situation:

 

Ich habe auch noch Guthaben auf meinem WizzAirAccount von ca. 1000 €, die aufgrund von nicht angetretenen Flügen, die seinerzeit in ein nicht-EU-Land stattfinden sollten, resultieren. Allerdings leider nicht aufgrund gänzlich gecancellter Flüge, wie die Situation noch beim Themenstarter war.

Die Flüge hätten wohl angetreten werden können, allerdings war dies noch mitten in der Zeit von nach oben schnellenden Corona-Zahlen, Reisewarnungen und der Aussicht auf anschl. 2-Wochen-Quaratäne etc.

 

Also wurden die Flügen von uns gecancellt und das Guthaben auf meinen WA-Account zurückgebucht aufgrund der glücklicherweise im Vorfeld gebuchten Wahloption "WizzAirFlex".

Ferner hatten sich für einen Teil der gebuchten Flüge auch eine Buchungsänderung ergeben, so dass man hier die Rückbuchung auch mit einem auch hier schon erwähnten Bonus von 20 % und einer deutlich längeren "Haltbarkeitsdauer" des Guthabens vornehmen konnte.

 

In der Summe sind die knapp 1000 € also gesplittet in ein Guthaben, welches ich erst bis 2022 einlösen müsste und eines, welches dann doch relativ zeitnahe (Anfang Oktober) verfällt.

 

Einen Anfrage über das auch hier schon gepostete Beschwerdeformular mir eine Option aufzuzeigen, wie ich mir dieses auszahlen lassen kann, habe ich auch schon unternommen, blieb aber leider ohne Erfolg. Vielleicht habe ich das aber hier nicht hart genug auch eingefordert, weil ich nicht genau weiß, auf welche Rechtsgrundlagen ich mich berufen soll?

 

Für mich besonders ärgerlich: Ich fand das Ganze durchaus nicht so schlimm, da ich damit gerechnet hatte, dass das Guthaben zumindest für von mir getätigte Buchungen genutzt werden kann, bei denen ich selbst nicht Teil der Gruppenbuchung bzw. Passagier bin. Dies scheint aber auch nicht der Fall zu sein (geplant war, dass z.B. meine Schwiegereltern uns besuchen, anstatt wie die).

 

Wie man hier im Thread auch schon deutlich zwischen den Zeilen gelesen hat, ist es nicht weit her mit dem Kundenservice von WA.

Daher wollte ich mich an dieser Stelle nach Optionen erkundigen, bzw. was würden Sie tun?

 

1) Habe ich das Recht, mir das Guthaben auszahlen zu lassen? Oder ist es tatsächlich einfach "futsch", sofern es von mir nicht bis zu den aufzeigten Zeiträumen "verbraucht" wird? Falls ja, wie würde ich dieses Recht gegenüber WA am besten geltend machen? Mittels des aufgezeigten Formulars? Per Einschreiben? Fax (wie lautet die Nr.?) Sonstiges?

 

2) Ich könnte natürlich noch in den sauren Apfel beißen und mich selbst in eine Gruppenbuchung mit einbuchen ohne tatsächlich wirklich selbst mitzufliegen. Hier sehe ich rechtlich eigentlich kein Problem, oder könnte es hier irgendwelche geben? Wäre halt nur schade um das Guthaben, welches ich umsonst verbrate.

 

3) Gesetzt den Fall, dass ich wieder die Option "WizzFlex" nutze: Kann man so nicht auch einen beliebigen Flug buchen, diesen dann wiederum canceln, wodurch die Haltbarkeit des Guthabens wieder "resettet" wird? Hat das schon mal jemand probiert? Das wäre ja für mich noch ein Hintertürchen - insgesamt bin ich relativ sicher, dass wir das Guthaben in den nächsten Jahren "verfliegen" werden.

 

Vielen Dank im Voraus für jedweden Tipp!

 

WAG

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich muss deutlich wieder darauf hinweisen, dass es sich bei airliners.de nicht um ein Portal zur Rechtsberatung handelt. Du kannst also höchstens darauf hoffen, dass User hier ihre eigenen Erfahrungen mit Wizzair wiedergeben. Weil Dein Problem ja auch nicht ganz unkompliziert zu sein scheint, empfehle ich Dir eine professionelle Rechtsberatung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Guten Abend und danke für die Antwort bzw. den Hinweis, 

vor 2 Stunden schrieb aaspere:

Ich muss deutlich wieder darauf hinweisen, dass es sich bei airliners.de nicht um ein Portal zur Rechtsberatung handelt. Du kannst also höchstens darauf hoffen, dass User hier ihre eigenen Erfahrungen mit Wizzair wiedergeben. Weil Dein Problem ja auch nicht ganz unkompliziert zu sein scheint, empfehle ich Dir eine professionelle Rechtsberatung.

also nichts für ungut, allerdings bin ich mir 1) über die Unverbindlichkeit von Ratschlägen bzw. generell Aussagen (ob mit rechtlichem Bezug oder ohne) in Internetforen durchaus bewusst und kann diese daher entsprechend einordnen. Hier geht es aber im weitesten Sinne (auch) um User helfen Usern, oder bin ich da komplett auf dem Holzweg?

 

Und 2) ist zumindest meine Wahrnehmung, dass sich meine Fragen ganz gut an die ursprüngliche des Themas angliedert. Ich glaube auch nicht, dass ich der Erste bin, der diese Lernkurve nimmt. Von daher müsste es doch zumindest Leute geben, die mir sagen können ob die von mir skizzierte 3 Möglichkeit beantworten können? 

 

Vielen Dank vorab.

 

vor 3 Stunden schrieb WizzAirGeschaedigter:

Schönen Guten Tag zusammen,

 

Eine Google-Suche machte mich auf dieses Forum und diesen Thread aufmerksam. Offenbar bin ich nicht der Einzige, der so seine Probleme mit WA hat… das ist immerhin schon mal beruhigend zu wissen.

 

Daher zunächst vielen Dank für die Ausführungen hier, die mir ein wenig Hoffnung geben, aus meiner verzwickten Lage herauszukommen.

 

Zu unserer Situation:

 

Ich habe auch noch Guthaben auf meinem WizzAirAccount von ca. 1000 €, die aufgrund von nicht angetretenen Flügen, die seinerzeit in ein nicht-EU-Land stattfinden sollten, resultieren. Allerdings leider nicht aufgrund gänzlich gecancellter Flüge, wie die Situation noch beim Themenstarter war.

Die Flüge hätten wohl angetreten werden können, allerdings war dies noch mitten in der Zeit von nach oben schnellenden Corona-Zahlen, Reisewarnungen und der Aussicht auf anschl. 2-Wochen-Quaratäne etc.

 

Also wurden die Flügen von uns gecancellt und das Guthaben auf meinen WA-Account zurückgebucht aufgrund der glücklicherweise im Vorfeld gebuchten Wahloption "WizzAirFlex".

Ferner hatten sich für einen Teil der gebuchten Flüge auch eine Buchungsänderung ergeben, so dass man hier die Rückbuchung auch mit einem auch hier schon erwähnten Bonus von 20 % und einer deutlich längeren "Haltbarkeitsdauer" des Guthabens vornehmen konnte.

 

In der Summe sind die knapp 1000 € also gesplittet in ein Guthaben, welches ich erst bis 2022 einlösen müsste und eines, welches dann doch relativ zeitnahe (Anfang Oktober) verfällt.

 

Einen Anfrage über das auch hier schon gepostete Beschwerdeformular mir eine Option aufzuzeigen, wie ich mir dieses auszahlen lassen kann, habe ich auch schon unternommen, blieb aber leider ohne Erfolg. Vielleicht habe ich das aber hier nicht hart genug auch eingefordert, weil ich nicht genau weiß, auf welche Rechtsgrundlagen ich mich berufen soll?

 

Für mich besonders ärgerlich: Ich fand das Ganze durchaus nicht so schlimm, da ich damit gerechnet hatte, dass das Guthaben zumindest für von mir getätigte Buchungen genutzt werden kann, bei denen ich selbst nicht Teil der Gruppenbuchung bzw. Passagier bin. Dies scheint aber auch nicht der Fall zu sein (geplant war, dass z.B. meine Schwiegereltern uns besuchen, anstatt wie die).

 

Wie man hier im Thread auch schon deutlich zwischen den Zeilen gelesen hat, ist es nicht weit her mit dem Kundenservice von WA.

Daher wollte ich mich an dieser Stelle nach Optionen erkundigen, bzw. was würden Sie tun?

 

1) Habe ich das Recht, mir das Guthaben auszahlen zu lassen? Oder ist es tatsächlich einfach "futsch", sofern es von mir nicht bis zu den aufzeigten Zeiträumen "verbraucht" wird? Falls ja, wie würde ich dieses Recht gegenüber WA am besten geltend machen? Mittels des aufgezeigten Formulars? Per Einschreiben? Fax (wie lautet die Nr.?) Sonstiges?

 

2) Ich könnte natürlich noch in den sauren Apfel beißen und mich selbst in eine Gruppenbuchung mit einbuchen ohne tatsächlich wirklich selbst mitzufliegen. Hier sehe ich rechtlich eigentlich kein Problem, oder könnte es hier irgendwelche geben? Wäre halt nur schade um das Guthaben, welches ich umsonst verbrate.

 

3) Gesetzt den Fall, dass ich wieder die Option "WizzFlex" nutze: Kann man so nicht auch einen beliebigen Flug buchen, diesen dann wiederum canceln, wodurch die Haltbarkeit des Guthabens wieder "resettet" wird? Hat das schon mal jemand probiert? Das wäre ja für mich noch ein Hintertürchen - insgesamt bin ich relativ sicher, dass wir das Guthaben in den nächsten Jahren "verfliegen" werden.

 

Vielen Dank im Voraus für jedweden Tipp!

 

WAG

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Minuten schrieb WizzAirGeschaedigter:

Guten Abend und danke für die Antwort bzw. den Hinweis, 

also nichts für ungut, allerdings bin ich mir 1) über die Unverbindlichkeit von Ratschlägen bzw. generell Aussagen (ob mit rechtlichem Bezug oder ohne) in Internetforen durchaus bewusst und kann diese daher entsprechend einordnen. Hier geht es aber im weitesten Sinne (auch) um User helfen Usern, oder bin ich da komplett auf dem Holzweg?

 

Und 2) ist zumindest meine Wahrnehmung, dass sich meine Fragen ganz gut an die ursprüngliche des Themas angliedert. Ich glaube auch nicht, dass ich der Erste bin, der diese Lernkurve nimmt. Von daher müsste es doch zumindest Leute geben, die mir sagen können ob die von mir skizzierte 3 Möglichkeit beantworten können? 

 

Vielen Dank vorab.

 

 

  Unsichtbaren Inhalt anzeigen

 

 

 


Zum Thema gehört Dein Thema natürlich, das ist nicht die Frage. Und dass das, was hier möglicherweise noch an Antworten kommt, rechtlich unverbindlich ist, ist auch klar. Darum geht es aber nicht. Deine Fragen lassen sich aber nur über eine Rechtsberatung beantworten, und die ist Anwälten vorbehalten. Und jetzt wiederhole ich mich: Dein Fall erscheint mir komplizierter als wenn die Airline (evtl. auch wg. Corona) den Flug streicht. Schließlich hast Du selber den Flug, möglicherweise wg. Corona, abgesagt. Also, mein Rat: Geh zu einem Anwalt für Reiserecht, frage ihn vorher nach möglichen Kosten für Dich, und lausche seinen Fragen. Und das war keine Rechtsberatung sondern eine erlaubte Lebensberatung. :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...