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Wizz Air Rückerstattung unklar


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Moin,

 

ich habe 2 Gruppenbuchungen bei Wizzair getätigt. Da eine ganz schöne Summe zusammenkommt möchte ich sichergehen.

 

Der Flug wurde gecancelt. Hinflug wäre am 12. Mai gewesen, Rückflug 1 Woche später. Laut E-Mail besteht die Möglichkeit 1) Eine neue Buchung zu tätigen, 2) Auf meinen Account 120 Prozent des Flugpreises zu erhalten für eine neue Flugbuchung (2 Jahre gültig) oder
3) Eine komplette Rückerstattung zu erhalten. Ich möchte gerne 3 auswählen. Soweit so gut. Wenn ich mich nun einlogge, steht hier:

"Nach der Gutschrift des WIZZ Credit in Höhe von 120 % ist dessen Umwandlung in eine Rückerstattung in Höhe von 100 % möglich, die Sie per Banküberweisung oder auf die zur Zahlung genutzte Bankkarte (je nach Ihrer ursprünglichen Zahlungsmethode) erhalten. In diesem Fall erhalten Sie die oben genannten zusätzlichen +20 % nicht."

Nun die Frage: Klappt das erfahrungsgemäß auch? Man muss nämlich noch ein Kreuz setzen:
"Ich bestätige, dass ich die obigen Bedingungen verstanden habe und hiermit die Rückerstattung beantrage." .
Nicht das mir am Ende ein Strick draus gedreht wird und sie sagen, dass ich mich damit einverstanden erklärt habe 120 Prozent auf mein Account zu bekommen und das dann auch ausgeben muss.

Klar Wizz Air versucht offensichtlich alles, um das Geld bei sich zu halten, aber sie können ja nicht geltendes Recht aushebeln.

 

Vielen Dank!!

 

Joris

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Nein, das ist nicht der Fall. Wie oben beschrieben.


Es gibt 2 Optionen "Umbuchen" und "Rückerstattung" im ersten Schritt.
Im zweiten Schritt, nachdem man auf "Rückerstattung" klickt, erscheint das Zitat oben.
Unter Rückerstattung fallen ja Optionen 2 und 3. Es handelt sich einmal um eine volle Rückerstattung des Geldes und bei 2 um eine Rückerstattung zur Flugbuchung

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Jetzt wird es mir klar, was gemeint ist. Wenn Du im zweiten Bild das Kästchen unten anklickst, wirst Du wahrscheinlich eine Bestätigung erhalten, auf der Du die 100% sofort zurückfordern oder die Option 120% wählen kannst. Alles andere würde keinen Sinn machen.
Die WIZZ-Leute hätten das auch einfacher machen können, indem sie für jede der drei Optionen ein Kästchen gemalt hätten.

vor 1 Minute schrieb Joris:

Angeblich soll ich eine Mail mit Anweisungen bekommen. Das wird wohl dauern.


Oder so. Man kann sich bei WIZZ das Leben auch schwer machen.

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vor 49 Minuten schrieb Joris:

Ich habe nun das Geld auf meinen Account gutgeschrieben bekommen, aber es gibt nirgendswo eine Option das Geld zu beantragen. Angeblich soll ich eine Mail mit Anweisungen bekommen. Das wird wohl dauern.

 

Danke schonmal. Ich melde mich, falls es Neuigkeiten gibt.

 

Im Benutzerprofil soll es unter Wizz Account / Balance eine Option wie "withdraw credit" erscheinen.

vor 50 Minuten schrieb aaspere:

Jetzt wird es mir klar, was gemeint ist. Wenn Du im zweiten Bild das Kästchen unten anklickst, wirst Du wahrscheinlich eine Bestätigung erhalten, auf der Du die 100% sofort zurückfordern oder die Option 120% wählen kannst. Alles andere würde keinen Sinn machen.
Die WIZZ-Leute hätten das auch einfacher machen können, indem sie für jede der drei Optionen ein Kästchen gemalt hätten.


Oder so. Man kann sich bei WIZZ das Leben auch schwer machen.

 

Die Deutschen sind wahrscheinlichkeit das einzige Volk auf diesem Planeten, die drei Kästchen einfacher finden würden als eins :)

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Nun, nach ein paar Stunden abwarten ohne Mail, folgende Meldung aus dem Call-Center:

Ich muss einfach 2-3 Tage abwarten, dann würde ich schon eine Mail bekommen zur Antragsstellung. Der Mitarbeiter könne nichts tun.
Was ich nicht verstehe ist, warum man für die Antragsstellung so lang warten muss. Logisch ist ja, dass ich auf das Geld warten muss, weil das freigegeben werden muss.

Wizz hat mittlerweile eine Nummer nach Ortstarif, sofern man gebucht hat. Das finde ich schon mal gut und der Herr war sehr nett. Ich trau dem Braten dennoch noch nicht ganz und habe noch 2 weitere Buchungen. Da warte ich lieber nochmal ab....
 

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Habe das selbe Problem, kann mir bitte jemand kurz schreiben, wie es weiter geht?

 

Hallo, mir gehts genauso und blicke nicht durch, was ich machen kann. Das Geld wurde mir gerade auf meinem Account (120%) gutgeschrieben. Aber wie gehts weiter, dass ich eine Rückzahlung bekomme. Und von welcher kostenlosen Telefonnummer ist hier die Rede?

 

 

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Das ist doch schon mal positiv.

Hoffen wir mal, daß @Joris diese E-Mail mit dem entsprechenden Link auch bekommt und daß die Abwicklung korrekt verläuft und er (genauso wie @Steph) uns diesbezüglich auf dem Laufenden hält.

vor 12 Stunden schrieb Joris:

Absolut, es ist reine Schikane....

Natürlich ...

Damit ist Wizzair aber ganz sicher in guter Gesellschaft.

Wir wissen ja inzwischen, daß alle Airlines versuchen soviel Geld wie möglich zu behalten (um irgendwie zu überleben).

Bei einer Gruppenbuchung kann ich natürlich verstehen, daß Joris einen entsprechend hohen Betrag plus "Bonus" nicht als Guthaben gebrauchen kann.

Bin mir sicher, daß diese Vorgehensweise aber keineswegs auf LCC´s beschränkt ist.

Airlines versuchen halt die Kunden so gut es geht (im legalen Rahmen) dazu zu bringen, das Geld nicht zurück zu fordern.

"Legaler Rahmen" heißt hier: Man muß ja die Rückerstattung zwingend in jedem Fall ermöglichen.

Allerdings waren in der Vergangenheit auch andere Airlines schon "kreativ" in der Darstellung der Rückerstattungsabläufe, um so gut wie möglich Rückerstattungen zu vermeiden - indem man die volle Rückerstattungsmöglichkeit etwas im "Nebel" verschleiert.

 

Will damit Wizzair nicht in Schutz nehmen, weil es nicht kundenfreundlich ist.

... aber wenn sie korrekt das Geld rücküberweisen, dann finde ich das zumindest korrekt bzw. "in Ordnung".

Bearbeitet von MHG
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Um die Fälle @Joris und @Steph nochmal etwas genauer zu beleuchten: Hier meine Vermutung:
Der User Steph dürfte nach meiner Einschätzung keine Gruppenbuchung gemacht haben, weshalb das ganze bei ihm offensichtlich unkompliziert war und schneller bearbeitet werden konnte.
Bei Joris ist es aber ganz anders. Ich vermute mal, dass er Lehrer ist und für seine Kids den Weg der Gruppenbuchungen (mindestens zwei davon, also mindestens 22 Personen) beschritt. Wahrscheinlich hat er zunächst nur eine der Gruppenbuchungen bearbeitet (hätte ich wahrscheinlich auch so gemacht), um zu sehen, ob es klappt. Das Problem bei ihm war nun, dass er nicht die 120%-Option sondern die 100%-Option wählen wollte, also komplette Rückzahlung. Diese Option konnte er aber nicht ankreuzen, weil dafür kein Kästchen vorhanden war. Der Begleittext, machte ihn auch nicht schlauer, was verständlich ist. Und bei dem Umfang bei Gruppenbuchungen, gibt es möglicherweise eine andere Bearbeitungs-Prozedur bei Wizzair, weshalb er noch nicht die Mail bekommen hat, wie es bei Steph geschah.
Durch das posting von Steph wissen wir nun aber, dass Wizzair mit der Bestätigungsmail über die Wahl der Rückzahlungsoption (120% plus100%) einen Link verschickte, in dem dann die 100%-Rückzahlung möglich war.
Technisch betrachtet war das dann alles o.k., aber für den normalen Sterblichen nur schwierig nachvollziehbar, also nicht sehr kundenfreundlich.
 

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vor 16 Minuten schrieb aaspere:

Durch das posting von Steph wissen wir nun aber, dass Wizzair mit der Bestätigungsmail über die Wahl der Rückzahlungsoption (120% plus100%) einen Link verschickte, in dem dann die 100%-Rückzahlung möglich war.
Technisch betrachtet war das dann alles o.k., aber für den normalen Sterblichen nur schwierig nachvollziehbar, also nicht sehr kundenfreundlich.

Das ist eine schlüssige Überlegung.

Ich hatte eine Gruppenbuchung (so groß wie z.B. eine Schulklasse) unglücklicherweise nicht mit in Erwägung gezogen ...

Aber kundenfreundlich geht definitiv anders und ist auch nicht aufwändiger zu implementieren.

Bearbeitet von MHG
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Und genau an der Stelle wird es etwas "kribbelig"!

 

Denn die EU unterstützt ja mittlerweile die Gutscheinregelung, aber es gibt ein paar "Leitplanken".

Der Gutschein muss bis mindestens 31.12.2021 gelten.

Der Gutschein kann für eine neue Flugbuchung eingesetzt werden. Dabei sind auch Teileinlösungen erlaubt.

Wird der Gutschein nicht genutzt, muss nach dem 31.12.2021 der volle Preis in Geld erstattet werden.

Um den Kunden abzusichern, müssen die nationalen Regierungen eine Ausfallbürgschaft geben, damit das Geld auch zurückfließt, wenn die Airline pleite geht.

 

Wenn ich nun auf EU-Recht verzichte, kann die Laufzeit anders sein, die Einlösebedingungen können abweichen, und ich kann auch leer ausgehen, wenn die Airline pleite geht oder ich im Gültigkeitszeitraum schlicht keinen Flug für mich finde.

 

Das kann man derzeit sehr unschön bei British Airways sehen.

Dort kann man für stornierte Flüge einen Voucher anfordern.

Der gilt 1 Jahr ab geplantem Abflug und muss für eine Buchung eingelöst werden. Ist der neue Flug preiswerter, als der Gutschein, verfällt der überzählige Betrag.

Wer das nicht akzeptiert, bekommt das Geld, was in den Stornobedingungen seines gebuchten Tickets sthet. Bei einem preiswerten Eco-Flug also nichts vom Ticketpreis, sondern nur die Steuern und Gebühren abzüglich 25,-€, was dann gefacto auf 0,- € hinaus läuft.

Das Vereinigte Königreich ist eben nicht mehr in der EU!

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Nein, man muss erst einmal nicht klagen.

Man kann das Angebot annehmen, dann verzichtet man auf seine Rechte. Das mag blöd erscheinen, ist aber vollkommen rechtens, da in der EU Vertragsfreiheit herrscht.

Oder man wartet einfach ab, fordert seine Rechte ein, muss ggf. bis Ende 2021 warten, hoffen das Wizz es bis dahin schafft, und bekommt dann sein Geld zurück.

Wenn man es dann nicht bekommt, dann ist der Zeitpunkt für ein Klage.

 

Die Rechte der Passagiere sind im Moment, auch wenn gerne etwas anderes behauptet wird, nicht etwa weg, nur ist deren Vollzug quasi ausgesetzt. Wer jetzt klagen möchte, kann das wohl tun, nur wird die Verhandlung wohl kaum so zeitnahe sein, dass das dann vor Ende 2021 entschieden würde. Das wäre im Moment Verschwendung von Zeit, Energie und womöglich sogar Geld.

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Die nationalen Gesetzgeber können selbst nicht die weiterhin geltende EU-Verordnung 261 national abändern. Daher liegen die u.A. von Deutschland eingebrachten Vorschläge für die "Voucher"-Lösung derzeit bei der EU zur Klärung.

Vor einem Monat hat die EU eine Leitlinie unter https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/legislation/c20201830.pdf herausgebracht, wie die Passagierrechte im Kontext COVID-19 anzuwenden sind.

Da heißt es u.A. (in eckigen Klammer eine Ergänzung meinerseits zur Verdeutlichung des Kontext):

Zitat

This situation [pax cancels] has to be distinguished from the situation where the carrier cancels the journey and offers only a voucher instead of the choice between reimbursement and rerouting. If the carrier proposes a voucher, this offer cannot affect the passenger’s right to opt for reimbursement instead.

Also ganz klar, ob jetzt ein Gutschein angeboten wird oder nicht hat erstmal keinen Einfluss auf das vorhandene Recht der Erstattung.

Wie aber schon angemerkt, wartet man weiterhin auf eine Entscheidung der EU, ob diese der "Gutscheinlösung" zustimmt oder eben nicht. Die Airlines warten daher natürlich erstmal ab - selbst wenn es Klagen geben sollte, wird wohl kein Gericht voreilig urteilen, solange es noch bei der EU zur Klärung steht. Entsprechend hat der Passagier aktuell das Nachsehen.

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  • 4 Wochen später...

Hi


nun noch ein Update meinerseits. 
 

Ich habe vor 12 Tagen eine Mail mit zwei Rechnungen der Gruppenbuchungen erhalten, die im Prinzip aussagt das das Geld erstattet wird  (also mit Gutschrift in Form von „Minusbeträgen“). Allerdings keine Aussage, dass das Geld überwiesen wurde, da es eine automatisch generierte Mail ist.

Das Geld ist noch nicht auf dem Konto. Da es hieß, „es kann bis zu 60 Tagen dauern.“, würde ich vorerst noch abwarten. 
Kundenfreundlich ist es auf jeden Fall nicht, weil man diesen Schritt missverstehen kann. 
Die Ortsrufnummer von Wizz finde ich irgendwie nicht mehr auf der Homepage. Gibt es die noch ;-) ?
1,99 Euro pro Minute würde ich ungern zahlen. @Steph - hast du schon das Geld erhalten?
@aaspere fast richtig analysiert, Sherlock. Jugendreise mit einem Verein.


Beste Grüße!

Bearbeitet von Joris
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