Zum Inhalt springen
airliners.de

LH Erstattung der Anschlussflüge bei Stornierung des Hauptflugs


Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung mit der Erstattung von Anschlussflügen bei der LH sofern der Hauptflug von Seiten der LH storniert wurde?

Wir wollten mit 6 Personen am 28.06. von DUE nach München und von dort weiter nach Bangkok.  Vertragspartner ist jeweils die LH. Der Flug nach Bangkok wurde von Seiten der LH storniert. Wie sieht es jetzt mit der Erstattung des Flugs von DUE nach München aus. Dieser wird ja aller Voraussicht nach stattfinden, allerdings macht er für uns natürlich keinen Sinn! Da wir über Fluege.de gebucht haben gibt es auch keinen separaten Ausweis der jeweiligen Flugkosten.

Auch würde mich interessieren, ob jeder der Mitfliegenden einen separaten Antrag auf Erstattung stellen muss (die Bezahlung erfolgte zusammen über eine Kreditkarte).

Schon mal Danke für eure

Antworten!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich gehe mal davon aus, dass Du DUS, also Düsseldorf meinst.

 

Wenn Du den Flug als DUS-BKK gebucht hast, würde ich vermuten dass es sich um eine einzige Buchung bei Lufthansa handelt.

Dann wurden mit der Stornierung des Fluges MUC-BKK die Zubringen DUS-MUC (und zurück) ebenfalls bereits mit storniert.

 

Aber da Du bei fluge.de gebucht hast, wirst Du Dich zwangsläufig auch mit denen über die Erstattung in Verbindung setzen müssen.

Aber auch dort gilt, wenn ein Teil der Reise wegfällt, hast Du das Recht den kompletten Preis erstattet zu bekommen.

Nur mit einer schnellen Abwicklung würde ich nicht rechnen. Geduld dürfte gefragt sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

7 hours ago, jubo14 said:

Also ich gehe mal davon aus, dass Du DUS, also Düsseldorf meinst.

 

Wenn Du den Flug als DUS-BKK gebucht hast, würde ich vermuten dass es sich um eine einzige Buchung bei Lufthansa handelt.

Dann wurden mit der Stornierung des Fluges MUC-BKK die Zubringen DUS-MUC (und zurück) ebenfalls bereits mit storniert.

 

Aber da Du bei fluge.de gebucht hast, wirst Du Dich zwangsläufig auch mit denen über die Erstattung in Verbindung setzen müssen.

Aber auch dort gilt, wenn ein Teil der Reise wegfällt, hast Du das Recht den kompletten Preis erstattet zu bekommen.

Nur mit einer schnellen Abwicklung würde ich nicht rechnen. Geduld dürfte gefragt sein.


Nach 261 ist aber (auch) das ausführende Luftfahrtunternehmen zuständig. Gerne wird aber auf das Reisebüro verwiesen. Mit Anwalt kann er aber ohne Probleme auch LH “rannehmen”. (Würde ich bevorzugen)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Frage ist aber auch, was fluege.de "gebastelt" hat. Es ist auch gut möglich, dass es für LH zwei einzelne Buchungen sind und diese von fluege.de zu einer Reise zusammengefasst wurden. Dann wäre die LH hier komplett raus.

 

Daher die Frage: Ein oder zwei LH-Buchungscodes?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...