Zum Inhalt springen
airliners.de

Medizinische Flüssigkeiten im Handgepäck


EDCJ

Empfohlene Beiträge

Ich habe zwar lange gesucht,aber dazu nix gefunden. Nur soviel,wenn für eine Person während des Fluges die Medizin benötigt wird (ärztliches Atest) ,ist es erlaubt.

Aber das ist nicht mein Thema. Mir geht es um die Mitnahme medizinischer Produkte innerhalb der EU, die aber nur in einzelnen Ländern verfügbar sind. Man darf ja Flüssigkeiten in Einzelpackungen zu 100ml bis zu einer Gesamtmenge von 1 L im Handgepäck mitnehmen.

Gilt das auch für ein und das selbe -medizinische- Produkt,wenn ich quasi 10x 100ml -Verpackungen in einer transparenten Tasche mitführe ? Ich frage jetzt speziel NUR für Flüge innerhalb der EU.

Bearbeitet von EDCJ
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ganz so einfach scheint das nicht zu sein. 

Laut deutschem Arzneimittelgesetzt darf nur eingeführt werden, was dem persönlichen Bedarf von maximal 3 Monaten bei normaler Dosierung entspricht. Wenn der eine Liter das erfüllt ist es erlaubt, wenn nicht dann nicht. Und eine Fälschung darf es natürlich auch nicht sein.

 

Wie das im Zielland ist kommt auf das Land an. Eine EU-Einheitliche Lösung scheint es nicht zu geben.

 

Der Zoll hat das hier mal ausführlich ausgeführt:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Arzneimittel/Verbringungsverbote-Ausnahmen/verbringungsverbote-ausnahmen_node.html

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es geht sogar soweit, dass bestimmte Medikamente in gewissen Ländern verboten sind.

Denn es gibt ja vielleicht einen Grund, warum es das Medikament im Zielland nicht gibt.

 

Man muss den Unterschied zwischen der Zulässigkeit der Mitnahme und die der Zulässigkeit der Einfuhr beachten.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du an der Sicherheitskontrolle mit 10 Fläschchen a 100ml bekommst.

Damit solltest Du dann bei der Einreise, weil eben innerhalb der EU, auch keine Probleme bekommen.

Nur eine Garantie kann und wird Dir keiner geben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zudem: Die transparente Tasche darf maximal einen Liter fassen. Die Flaschen (inkl. Deckel) haben ein gewisses zusätzliches Volumen, dazu sind sie nicht formschlüssig in die Tasche zu bekommen. Bei spätesens 800ml dürfte schon aus rein praktischen Gründen Feierabend sein...

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb ilam:

Die transparente Tasche darf maximal einen Liter fassen.

Das ist aber jetzt Unsinn!

 

Es ist völlig egal wie groß der durchsichtige Beutel ist, in dem Du die kleinen Fläschchen und Töpfchen einpackst.

Mein Zip-Lock-Beutel ist ein 6l Beutel. Das hat den Vorteil, das der Kontrolleur viel schneller zählen kann, ob es nicht zu viel ist und sich auch mal ohne Öffnen des Beutels eine Flasche genauer ansehen kann.

Und mit diesen 6l Beuteln reise ich, seit es diese Bestimmung gibt durch die ganze Welt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

27 minutes ago, jubo14 said:

Und mit diesen 6l Beuteln reise ich, seit es diese Bestimmung gibt durch die ganze Welt.

Glueck gehabt, in LHR wurde mir mehrmals schon der Beutel abgenommen, da a) zu gross und b) keine Angabe ueber max. Fuellmenge aufgedruckt war. Die spinnen die Briten... :ph34r:O.o

Zum Thema zurueck, in HAM haengt in der SiKo ein Auszug der EU-Verordnung, dass Medikamente generell ausgenommen sind (natuerlich nicht Zoll)! Also Infusionsbeutel etc. war kein Problem. Beim Umsteigen in UK, noch zu EU Zeiten!, war aber bei 100ml Schluss...:ph34r:O.o

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 57 Minuten schrieb debonair:

Glueck gehabt, in LHR wurde mir mehrmals schon der Beutel abgenommen,

Also ich hatte in den letzten Jahren bestimmt 50 Abflüge von LHR, da hat es nie auch nur eine Anmerkung zu meinem Beutel gegeben.

Aber vielleicht liegt das auch nur an meinem netten Gesicht. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Man darf ja Flüssigkeiten in Einzelpackungen zu 100ml bis zu einer Gesamtmenge von 1 L im Handgepäck mitnehmen.

Gilt das auch für ein und das selbe -medizinische- Produkt,wenn ich quasi 10x 100ml -Verpackungen in einer transparenten Tasche mitführe ?"

 

Hallo :). Ich würde ja sagen. Ob du jetzt 10 mal 100 ml verschiedene Flüssigkeit oder dieselbe dabei hast, macht meiner Meinung nach keinen Unterschied (ich kann mich natürlich auch irren). Es gibt ja auch Menschen, wie mich ;), die Medikamente gegen Flugangst einnehmen. Falls du dir nicht sicher bist, würde ich kurz bei der Fluggesellschaft nachfragen. Geht ganz schnell, du hast dann Gewissheit und musst dir keine Sorgen mehr machen. Schönen Tag dir noch.

Bearbeitet von flieger85
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da muss man aber schon mächtig Angst haben, dass da ein Liter zusammenkommt. Außer natürlich, man rechnet Scotch als Medikament gegen Flugangst... 

 

Ansonsten ist es recht klar definiert. Folgendes stammt von der Webseite der Bundespolizei:

 

"Wie bisher müssen Flüssigkeiten in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von jeweils bis zu 100 Milliliter in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren 1-Liter-Kunststoffbeutel verpackt sein.

Pro Fluggast ist die Mitnahme von einem 1-Liter-Beutel zulässig."

 

Und

 

" Seit dem 31. Januar 2014 werden Medikamente, die während der Reise benötigt und im Handgepäck transportiert werden, durch besondere Kontrolltechnik überprüft. Dies gilt auch für Spezialnahrung, etwa für Babys.

Bei Medikamenten muss der Bedarf glaubhaft nachgewiesen werden, zum Beispiel mit einem Rezept oder Attest."

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch Medikamente haben ja ein MHD. Wenn also das MHD weit genug in der Zukunft liegt,kann ich doch immer noch sagen: Ist für meinen Eigenbedarf (auch wenn der Vorrat über die "erlaubten" 3 Monate hinausgeht ?

Ohne jetzt missverstanden zu werden, ich möchte damit nicht handeln. Aber wenigstens mitbringen dürfen (für Freunde ? )

Bearbeitet von EDCJ
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oki,dann werde ich mich vor Ort beim Apotheker kundig machen,wieviel bei maximaler Dosierung im Zeitraum von 3 Monaten 1 Person verbrauchen kann,diese Menge dann mitnehmen,um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein ;) (und als Eigenbedarf deklarieren)

Bearbeitet von EDCJ
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...