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Anspruch der Passagiere wenn Airline Green Airlines nicht fliegt


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Green Airlines ist keine Airline mit eigenem AOC, somit greift VO (EU) 261/2004 hier nicht. Und mit Chalair hat der Pax keinen Vertrag. So war es auch bei Sundair im ersten Jahr, als sie auf ihr AOC warteten und eine andere Airline für sie flog. Gab da ein Gerichtsurteil, dass Sundair damals eine virtuelle Airline war und somit nicht für die Kompensation gerade stehen musste. Sundair verhält sich  übrigens immer noch so, dass sie meinen, es ginge sie nichts an, wenn sie kurzfristig stornieren.

 

 

Bearbeitet von Hame
Rechtschreibung
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vor 3 Stunden schrieb Hame:

Green Airlines ist keine Airline mit eigenem AOC, somit greift VO (EU) 261/2004 hier nicht. Und mit Chalair hat der Pax keinen Vertrag. So war es auch bei Sundair im ersten Jahr, als sie auf ihr AOC warteten und eine andere Airline für sie flog. Gab da ein Gerichtsurteil, dass Sundair damals eine virtuelle Airline war und somit nicht für die Kompensation gerade stehen musste. Sundair verhält sich  übrigens immer noch so, dass sie meinen, es ginge sie nichts an, wenn sie kurzfristig stornieren.

 

 

Wenn aber Chalair die Transportleistung erbringt, dann ist Chalair auch kompensationspflichtig, in jedem Fall, ohne wenn und aber.

Bearbeitet von baerchen
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Hallo, 

 

um Euren "Streit" beizulegen, ja Chalair ist kompensationspflichtig und muss nach EU-Richtlinien zahlen. Wir hatten ja das gleiche Spiel schon einmal, mit OLYMPUS. Involatus, der Broker, der die Flüge unter seinem Namen verkauft hatte, konnte nach deren Betriebseinstellung nicht zur Haftung herangezogen werden. Ansprüche mussten direkt an Olympus - als ausführende Airline - gestellt werden. 

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vor 3 Stunden schrieb debonair:

Hallo, 

 

um Euren "Streit" beizulegen, ja Chalair ist kompensationspflichtig und muss nach EU-Richtlinien zahlen. Wir hatten ja das gleiche Spiel schon einmal, mit OLYMPUS. Involatus, der Broker, der die Flüge unter seinem Namen verkauft hatte, konnte nach deren Betriebseinstellung nicht zur Haftung herangezogen werden. Ansprüche mussten direkt an Olympus - als ausführende Airline - gestellt werden. 

Und weil es schade wäre, wenn der "Streit" schon enden würde: Green Airlines hat bis jetzt weder einen Vertrag mit Air Alsie, noch einen mit Chalair. Dass letztere zahlen müssen ist damit wohl ausgeschlossen. Denn sonst verkaufe ich ab morgen Flüge mit Cathay Pacific von Hof nach Augsburg. Wenn die Passagiere vergeblich auf ein Flugzeug warten ist es nicht mein Problem, sondern das von CX die erst im Rahmen der Kompensationsforderung von ihrer "neuen Route" erfahren werden.

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vor 18 Stunden schrieb abc-kenner:

Nein! Mit wem schließt denn der Passagier einen Vertrag? Mhm? Mit Green! Der durchzuführende Carrier hat außer mit der Beförderung der Paxen (seit denn Verschulden eigener Sache) nix damit zu tun. Nennt sich übrigens wet lease, und das ist klar geregelt. Übrigens unabhängig davon ob Green ein AOC hat oder nicht. Vertragspartner können die auch ohne sein

passt überhaupt nicht was Du hier anführst . Wet Lease geht nur zwischen AOC Holdern, damit regelt sich das auch automatisch mit der EU 261 und dem operating carrier. Green Air darf gar keinen Wet Lease in Anspruch nehmen.  Wenn Chalair für Green Air fliegt, ist Chalair für die EU 261 und sich daraus ergebende Sachverhalte verantwortlich.  EU Ops hat - entgegen Deiner Annahme - mit Pax Entschädigung nix zu tun, gar nix. Das ist ein Zivilrechtlicher Anspruch. 

 

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vor 13 Minuten schrieb Lucky Luke:

@baerchen So wie ich das verstehe, stellt ja FlexFlight ihren IATA-Code dafür bereit. Wäre also nicht im Zweifelsfall auch Flexflight der richtige Ansprechpartner?

nein, immer  und ohne jede Ausnahme der operating carrier....das ist 100x ausgeurteilt.  In dem von ABC KEnner angesprochenen Konstruktion ist auch nicht der der den wetlease stellt  ( wet lease out) der der ggf ausgleichspflichtig ist , sondern der den wetlease einkauft ( wet lease in) . Es gibt auch für den Wet Lease eine Legal Definition.  Da gibt es insgesamt auch keinen Interpretationsspielraum.

 

emdebo`s Link macht es nochmals klar.  

Bearbeitet von baerchen
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Und wie soll jetzt der 08/15-Pax da durchsteigen, wo er seine Kompensation herbekommt? Vor allem da es bisher keinen Operating Carrier gibt? In meinen Augen ist es Stand jetzt ein Fall für den Staatsanwalt, wenn denn wirklich am 01. kein Flieger im Auftrag von Green Airlines abhebt. Vielleicht könnte man dann die Kompensation als Schadensersatz von Green Airlines einklagen. Aber das übersteigt mein Sachverstand, bin kein Jurist.

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vor 7 Minuten schrieb Hame:

Und wie soll jetzt der 08/15-Pax da durchsteigen, wo er seine Kompensation herbekommt? Vor allem da es bisher keinen Operating Carrier gibt? In meinen Augen ist es Stand jetzt ein Fall für den Staatsanwalt, wenn denn wirklich am 01. kein Flieger im Auftrag von Green Airlines abhebt. Vielleicht könnte man dann die Kompensation als Schadensersatz von Green Airlines einklagen. Aber das übersteigt mein Sachverstand, bin kein Jurist.

operating carrier muss auf dem Flugschein/Ticket/Buchungsmaske  eingetragen sein . 

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vor 15 Minuten schrieb Lucky Luke:

@baerchen Operating Carrier ist also in dem Fall Air Alsie? Bestünde überhaupt die Möglichkeit, dass hier deren Namen eingetragen werden konnte ohne Zustimmung, oder musste Air Alsie das unvermeidlich absegnen?

letzteres. Meistens durch einen entsprechenden Vertrag zwischen vrtual carrier und operating carrier. Das ist eigentlich auch der Grund warum es diese Konstruktionen nur dann gibt, wenn dem Carrier mit AOC entweder vorab eine Mega Absicherung seitens des Ticketverkäufers gegeben wird, oder dem Carrier so das Hemd brennt, das er das Wagnis eingeht.  Wenn Greenair tatsächlcih ohne Carrier Zustimmung verkauft und im Falle eines "Fail" nicht erstattet dürfte sich die Staatsanwaltschaft das min. einmal anschauen, und die Chance das dem nachgegangen wird stehen nicht so schlecht.

Bearbeitet von baerchen
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vor 5 Minuten schrieb abc-kenner:

Ohje, ganz ehrlich, du liegst schlichtweg falsch. Ich arbeite bei einer Airline die u.a Wet lease macht und wir sind auch für Non AOC Airlines geflogen. Hast keine Ahnung. Sorry aber das ist fakt! Aber nicht das erste mal dass du Quatsch erzählst 

 

für non-AOC dann aber kein Wetlease, sondern Charter, oder?

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vor 39 Minuten schrieb abc-kenner:

Ohje, ganz ehrlich, du liegst schlichtweg falsch. Ich arbeite bei einer Airline die u.a Wet lease macht und wir sind auch für Non AOC Airlines geflogen. Hast keine Ahnung. Sorry aber das ist fakt! Aber nicht das erste mal dass du Quatsch erzählst 

dann, außer Verbalattacken, bitte einmal den Gesetzesbezug einhergehend mit dem Punkt in dem ich Quatsch erzähle. Bitte. Bisher kannst Du nur Leuten bezichtigen das  sie keine Ahnung haben, bleibst aber mit Deinem unqualifizierten Gesabbel jeden Nachweis schuldig. Ebenso bei EGO  Achso, nur weil Du bei einer Firma arbeitest, die jeder kennt, wird aus Deiner kruden Ansicht noch kein geltendes Recht.

 

Wo also, K....sch.... habe ich nicht Recht oder keine Ahnung?

vor 39 Minuten schrieb abc-kenner:

Ich arbeite bei einer Airline die u.a Wet lease macht und wir sind auch für Non AOC Airlines geflogen. 

das alleine begründet noch nicht viel. Das das geht habe ich auch nicht bestritten. Insbesondere nicht wo die Haftung oder der Anspruchsgegner zu suchen ist .

Bearbeitet von baerchen
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vor 2 Stunden schrieb abc-kenner:

Macht einfach keinen Sinn sich mit dir auseinanderzusetzen! *Kopfschütteln*

 

naja, das würde ich nicht sagen. Eigentlich geht das ganz gut, aber DU bist halt das "Faktenloch"....viel geblubbert , wenig Inhalt.  Immer dann wenn Du einmal etwas Wissen zusteuern und belegen sollst kommt dann so ein Kommentar wie oben. Das machst Du ja nicht nur bei mir so  

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vor 15 Stunden schrieb abc-kenner:

Ohje, ganz ehrlich, du liegst schlichtweg falsch. Ich arbeite bei einer Airline die u.a Wet lease macht und wir sind auch für Non AOC Airlines geflogen. Hast keine Ahnung. Sorry aber das ist fakt! Aber nicht das erste mal dass du Quatsch erzählst 

 

Solche Attitüden erklären wohl mit, warum so einige Fluggesellschaften weiterhin auch bei banalen Fällen verklagt werden müssen.

 

Sonderfälle, bei denen der Flug von einer anderen Gesellschaft "real bewirkt" wird sind Wet-Lease und Subcharter. Rechtlich ist in diesen Fällen aber die auftragserteilende weiter durchführende Gesellschaft, soweit sie ein AOC hat. Urteile googeln schaffste selbst, das kaue ich dir nicht auch noch vor.

 

Hier kann die potentielle Airline aber eben keinen Wet-Lease machen, weil - wie schon anderweitig geschrieben - Green Airlines kein AOC hat. Wenn ihr in so einer Konstellation mal Verträge gemacht haben solltet war es wohl kein Wet Lease. Gib doch mal Details an.

 

Ansonsten einfach mal in Erwägungsgrund 7 der VO (EG) Nr. 261/04 schauen, dazu noch Art. 2 b) und von was für einem Unternehmen z.B. in Art. 5 gesprochen wird. Vielleicht hilfs deiner Firma, wenn du entsprechende tatsächlichen Fakten mal nach dort weitergibst... ;-)

 

Wie auch schon anderweitig geschrieben, gibts hier aber derzeit noch gar keine vertragliche oder ausführende Fluggesellschaft im Sinne der Fluggastrechteverordnung, so dass die mutigen Buchenden sich ggf. schon mal mit Beförderungsvertragsrecht im BGB befassen können. Und wer den Abschnitt "Beförderungsvertragsrecht" nicht findet, hat schon einen Schritt in die richtige Richtung gemacht, sollte dann aber doch kostenpflichtig den Experten befragen statt sich der kostenlosen Winkeladvokatur hinzugeben und am Ende schlauer aber ärmer zu sein.

 

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vor 11 Stunden schrieb Hightower:

 

Ich kann das nicht beurteilen. Aber bei euren gegensätzlichen Positionen werde ich nicht schlau draus. Entweder du lieferst jetzt mal eine eindeutige Quelle oder Bärchen.

ok, ich .

 


EuGH zu "wet lease": Anspruch auf Ausgleichszahlung bei großen Flugverspätungen besteht gegen gebuchte Fluggesellschaft 

Führt eine Fluggesellschaft einen bei ihr gebuchten Flug durch, indem sie ein samt Besatzung angemietetes Flugzeug einsetzt ("wet lease"), ist sie und nicht die vermietende Fluggesellschaft verpflichtet, Fluggästen bei großen Flugverspätungen eine Ausgleichsleistung zu zahlen. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 04.07.2018 entschieden. Maßgeblich sei, wer über die Durchführung des Fluges entscheide (Az.: C-532/17).

 

 

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

a) „Luftfahrtunternehmen“ ein Lufttransportunternehmen mit einer gültigen Betriebsgenehmigung;

b) „ausführendes Luftfahrtunternehmen“ ein Luftfahrtunternehmen, das im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast
oder im Namen einer anderen - juristischen oder natürlichen- Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt;

 

 

verständlich??

 

diese ganzen virtuellen Carrier, für die scheinbar auch die WDL fliegt, fliegen will oder flog, wie  der pöbelnde Kollege behauptet, stellen nach Artikel 2 Begriffsbestimmungen (s.o)  kein Luftfahrtunternehmen dar,  weil es ihnen an der Genehmigung als AOC  fehlt deshalb fällt die Entschädigungszahlung dann dem auf die Füsse der den Flug durchführt . 

 

 Wet Lease gibt es nur zwischen 2 AOCs . Das ist, wie o.g.  Ich kann auch nix dafür :-)

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  • 2 Wochen später...

Jetzt ist es wohl Tatsache, alle Flüge bis zum 01.12. sollen gestrichen worden sein, gem. eienr Meldung aus dem Hauptthread zu Green Airlines. Somit wird diese Diskussion hier aktuell. Wer zahlt die Kompensation? Chalair wird sich bestimmt weigern, wenn die Stornierung durch Green Airlines kommt. Zumal sie ja bei dem Großteil der verkauften Tickets noch nicht Operating Carrier waren. Wahrscheinlich geht der Kunde hier mal wieder leer aus.

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Das Recht der Umbuchung hat der Kunde auf alle Fälle - aber was ist, wenn er zu dem Termin im Dez. nicht fliegen muss? Oder wWenn er einen einmaligen Anlass hatte, nach B zu reisen? Dann muss Green Airline das Ticket voll zurückerstatten. Zusätzlich hat der Kunde noch Anspruch auf die EU-Komüpensation, wenn Green Airlines denn eine Airline wäre. Ist es aber nicht. Challair wird auch nicht zahlen, wenn die Stornierung von Green Airlines ausging und zudem das Ticket noch zu "AirAlsie-Zeiten" verkauft wurde.

 

Stellt Green Airlines sich sturr und verweigert die Kundenrechte, die der Kunde bei Airlines hatte, dürfte es das Image von Green Airlines beschädigen.

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