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Bundeskabinett beschließt strengere Test-Pflichten für Einreisen aus Corona-Risikogebiete


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Ich denke mal das der Hintergrund die Landes-Verwaltungsgerichts-Urteile aus dem Sommer sind, als die Quarantäneregeln teilweise gekippt wurden.

Da war der hauptsächliche Kritikpunkt, dass man die Regeln für pauschal für alle Staaten erstellt hat.

Dem will man durch die Einschränkung nun wohl aus dem Weg gehen.

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vor 15 Minuten schrieb jubo14:

Ich denke mal das der Hintergrund die Landes-Verwaltungsgerichts-Urteile aus dem Sommer sind, als die Quarantäneregeln teilweise gekippt wurden.

Da war der hauptsächliche Kritikpunkt, dass man die Regeln für pauschal für alle Staaten erstellt hat.

Dem will man durch die Einschränkung nun wohl aus dem Weg gehen.

Dann bin ich ja gespannt wie die 15 Kilometer Regel ausgelegt werden (siehe Berlin).

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vor 2 Minuten schrieb jubo14:

OK, aber was haben die nun mit den Einreiseregeln zu tun?

Weil vermutlich hier keinerlei Reiseverkehr erlaubt ist (siehe diverse Regionen wie Schliersee, Bayerischer Wald usw.).

Du kannst es der eigenen Bevölkerung nicht verwehren und zugleich Flugreisende zulassen.

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Ist das jetzt nicht ein wenig sehr "um die Ecke gedacht"?

 

Wir reden hier doch über Regeln, die ich bei der Einreise nach Deutschland zu beachten habe.

Touristen können ja wohl kaum in den Hot-Spot kommen, da dort alles geschlossen ist.

Und die Einwohner der betroffenen Regionen, die nun von irgendwoher aus der Welt zurück geflogen kommen, wird ja wohl auch niemand daran hindern wollen, in die eigenen 4 Wände zurück zu kehren.

 

Bei der Ausreise sehe ich hingegen eine Reihe von sehr interessanten Fragen, die fürher oder später das eine oder andere Gericht beschäftigen werden. Nur hat das mit dem hiesigen Thema nichts zu tun.

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vor 3 Stunden schrieb jubo14:

Ist das jetzt nicht ein wenig sehr "um die Ecke gedacht"?

 

Wir reden hier doch über Regeln, die ich bei der Einreise nach Deutschland zu beachten habe.

Touristen können ja wohl kaum in den Hot-Spot kommen, da dort alles geschlossen ist.

Und die Einwohner der betroffenen Regionen, die nun von irgendwoher aus der Welt zurück geflogen kommen, wird ja wohl auch niemand daran hindern wollen, in die eigenen 4 Wände zurück zu kehren.

 

Bei der Ausreise sehe ich hingegen eine Reihe von sehr interessanten Fragen, die fürher oder später das eine oder andere Gericht beschäftigen werden. Nur hat das mit dem hiesigen Thema nichts zu tun.

Dann muss man die Überschrift einen Tick weiter anpassen. ;-)

 

 

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