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Europäische Kommission: Fluggesellschaften verpflichten sich zu zeitnaher Erstattung nach Flugannullierung


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"Nach Dialogen mit der EU-Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden haben sich 16 große Fluggesellschaften verpflichtet, die Fluggäste bei annullierten Flügen besser zu informieren und ihnen zeitnah Erstattungen zu gewähren."

 

Quelle und Bericht: ec.europa.eu

 

https://ec.europa.eu/germany/news/20210930-fluggesellschaften-verpflichten-sich-zu-zeitnaher-erstattung_de

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vor 19 Stunden schrieb aaspere:

Sogar die hier häufig gescholtenen .... und Wizzair sind dabei

 

Am Dialog beteiligt. Aber Wizzair soll nicht unterzeichnet haben. Ebenso Iberia.

 

So meine ich es zunächst im verlinkten EU-Artikel gelesen zu haben. Ist aktuell aber so nicht mehr enthalten. So kann man wohl Erfolge besser darstellen?

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Ein erbärmliches Signal, was die Kommission da setzt. Mit Rechtsbrechern über den Rechtsbruch zu verhandeln legitimiert den Rechtsbruch schlussendlich. So fördert man sicher nicht die Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit der EU.

 

Warum kein Gipfel der Kommission mit den staatlichen Stellen, die nach Art. 16 die Durchsetzung der Verordnung sicherzustellen haben? Da könnte man doch besprechen, warum es die nationalen Behörden nicht schaffen, das geltende Recht durchzusetzen und wie das zu ändern ist.

 

MM

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vor 18 Stunden schrieb markusmint:

Ein erbärmliches Signal, was die Kommission da setzt. Mit Rechtsbrechern über den Rechtsbruch zu verhandeln legitimiert den Rechtsbruch schlussendlich. So fördert man sicher nicht die Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit der EU.


Wenn Dein Nachbar Deine Nachbarschaftsrechte verletzt, redest Du doch erst mit ihm, um eine Einigung zu erzielen. So macht man das im normalen Leben.

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Nach deinem Beispiel würde das bedeuten, dass der anullierte Fluggast zunächst mit der Airline reden soll - und genau das war nunmal zu häufig erfolglos für den Verbraucher...

 

Dennoch - ich finde auch, dass es sinnvoll war was die EU Kommission gemacht hat, auch wenn die bereits vorhandene Rechtslage dabei gar nicht neu geregelt wurde... Vielleicht war das zumindest ein Schuss vor den Bug - denn sollte sich nichts bessern wird die EU sicherlich die Rechtslage nachschärfen müssen - und das dürfte die ohnehin gebeutelte Luftfahrtbranche wirklich nicht gebrauchen können...

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Man nutzt vielfach die Situation aus, indem man sich durch die Pflicht der Kunden zur Flugticket-Preis-Vorauszahlung in einem Vorteil befindet. Diese Gegebenheiten kann man erst zuverlässig auflösen, wenn 

man die Modalitäten ändert. 

Bearbeitet von emdebo
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vor 52 Minuten schrieb Tschentelmän:

Nach deinem Beispiel würde das bedeuten, dass der anullierte Fluggast zunächst mit der Airline reden soll.........


Aber genau so macht man es doch. Ansprüche bei der Airline mit Fristsetzung anmelden, und wenn die Frist abgelaufen ist, geht man zum Anwalt. Wenn man sofort zum Anwalt läuft und ihn beauftragt, bleibt man möglicherweise auf den Anwaltskosten sitzen.
 

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vor 3 Stunden schrieb aaspere:

Ansprüche bei der Airline mit Fristsetzung anmelden, und wenn die Frist abgelaufen ist, geht man zum Anwalt. Wenn man sofort zum Anwalt läuft und ihn beauftragt, bleibt man möglicherweise auf den Anwaltskosten sitzen.

Weshalb es @markusmint und mir nicht gefällt: Die Rechtslage ist eindeutig, mal soll gar nicht erst eine Frist setzen müssen.

Vom einschalten eines Anwalts oder Inkassodienstleister mal abgesehen. 

Annuliert eine Fluggesellschaft einen Flug und kann keine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten hat der Kunde zu erstattet bekommen. Da gibt es nichts, worüber man sich mit der Fluggesellschaft einigen muss. Es gibt auch keine technischen Hindernisse, diesen Prozess automatisch ablaufen zu lassen. 

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Das muß einem auch nicht gefallen, und natürlich ist die Rechtslage weitgehend klar. Wenn es zu Verfahren kommt, auch heute noch, stellt man fest, dass es aber eben doch noch Fälle gibt, wo die Rechtsprechung eben doch noch nicht höchstrichterlich festgestellt wurde. Mitunter wird das ja von Airlines auch bewußt gesteuert, indem sie beim LG aufhören in die Berufung zu gehen. Meine Erfahrung, die auch von Anwälten geteilt wird, sagt mir, dass mein Weg richtig ist; auch wenn man meint, die Rechtslage sei einwandfrei. Die Frage, die ich auch sehe, betrifft die Fähigkeit (incl. Beweisführung) von Personen, die nicht in der Lage sind, einen solchen Antrag bei der Airline korrekt zu formulieren. Die müssen sich dann eben an die Verbraucherberatung wenden. Ich musste das in einem einzigen Fall nicht, erhielt dennoch eine Absage von LH. Dann war eben der Anwalt am Zuge; und da genügte ein Brief.
Wenn jetzt die Kommission einige wichtige Airlines (ja, auch Ryanair) dazu gebracht haben sollte, sich an die Regeln zu halten, ist das aus meiner Sicht positiv zu bewerten. Ob es zu einer spürbaren Verbesserung kommt bleibt aber abzuwarten. Jetzt kann man sich aber auch auf die Zusagen vor der Kommission berufen. Der Wind wird kälter für die Airlinesünder.

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Am 6.10.2021 um 12:23 schrieb Tschentelmän:

Dennoch - ich finde auch, dass es sinnvoll war was die EU Kommission gemacht hat, auch wenn die bereits vorhandene Rechtslage dabei gar nicht neu geregelt wurde... 

 

Was hat also die Kommission gemacht? Du-Du-Du und sonst Nichts. Und das findet "man" sinnvoll? Sie hatte nun wirklich jahrelang Zeit dafür.

 

Wir wissen alle, sollte EU261X flächendeckend durchgezogen werden, Europa (bzw. die EU) hätte keine Passagierfluggesellschaften mehr. Bei TravelXY und Facebook können sich alle auskotzen, nie wieder das und das, und wer dann wirklich hartnäckig ist bis klagt, ist im ganz, ganz kleinen unteren einstelligen Prozentbereich. Menschen sind einfach faul und harmoniesüchtig, jeder gucke mal auf seine "Pinnwand", was da alles hängt, Gutscheine, To-Do-Listen der Elternzeit, Grußkarten vom Hochzeitsspiel, die guten Vorsätze fürs neue Jahr,  das grandiose Kochrezept des letzten Geburtstags der Freundin oder der neue Bekannte von der gleichen Party, mit dem unbedingt "mal was zusammen machen muss"....

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Am 8.10.2021 um 17:08 schrieb medion:

Was hat also die Kommission gemacht? Du-Du-Du und sonst Nichts. Und das findet "man" sinnvoll? Sie hatte nun wirklich jahrelang Zeit dafür.


Ja, es ist sinnvoll. Und Du fällst wieder in Deine alten Schreibmuster zurück, die allerdings wenig sinnvoll sind.

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Die Rechtslage war klar und ist klar und die Kommission hat außer Bla-Bla nichts veröffentlicht. Einen Automatismus zu 261 zu beschließen wäre ja mal verbraucherfreundlich, (ja auch für Ryanair....) dann würden die europäischen "Volksvertreter" von den Lobbyisten aber schneller weggeboxt als sie das Abfindungsgeld mitnehmen könnten....

 

Inwieweit kann man sich nun auf die Zusagen der Kommission berufen? Airline XY stellt sich taub bis stur --> Portal oder Anwalt, Änderung zu vorher: NULL. Aber die Kommssion und die Dolmetscher und das ganze Gefolge waren wieder mal mindestens eine Woche beschäftt.

 

Lass mir doch meine Schreibmuster und ich lass dir deine. Was sinnvoll ist, wer weiß das schon?

 

 

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Ich sehe einen Erstattungs-Automatismus nach EU261 für abgesagte Flüge kritisch.

 

Ich habe jetzt schon den 2ten Fall, bei dem ich eine Ersatzbeförderung wünsche, statt einer Erstattung (Stornierung >14 Tage vor Abflug). Die Airline versucht mich zur Erstattung zu drängen, weil es für sie wesentlich günstiger wäre.

Bei einem Erstattungsautomatismus wäre das Recht der Ersatzbeförderung noch schwieriger durchsetzbar, als ohnehin schon.

 

Leider habe ich aber auch keine Idee, wie man hier die Airlines dazu bringen könnte, sich an geltende Gesetze zu halten.

 

Für die Entschädigung bei verspäteten Flügen nach EU261 fände ich dagegen einen Automatismus gut. Soweit ich weiß gibt es hier auch keine anderen Möglichkeiten, zwischen denen der Verbraucher wählen darf

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  • 4 Wochen später...
Am 11.10.2021 um 18:52 schrieb JSQMYL3rV:

Ich habe jetzt schon den 2ten Fall, bei dem ich eine Ersatzbeförderung wünsche, statt einer Erstattung (Stornierung >14 Tage vor Abflug). Die Airline versucht mich zur Erstattung zu drängen, weil es für sie wesentlich günstiger wäre.

Bei einem Erstattungsautomatismus wäre das Recht der Ersatzbeförderung noch schwieriger durchsetzbar, als ohnehin schon.

Ein Automatismus würde ja nicht ausschließen, daß der Fluggast zuerst eine Mail bekommt bei der er durch einfaches Anklicken auswählt, ob er eine Ersatzbeförderung oder Erstattung haben will.

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  • 2 Wochen später...

Meine favorisierte Regelung wäre, dass sich der Erstattungsanspruch mit jedem Monat, in dem die Fluggesellschaft den Betrag nicht auszahlt, um x% oder x Euro erhöht.

 

Im Ergebnis sollten dann die Fluggesellschaften wirklich nur in fraglichen oder unklaren Fällen auf den Einbezug von Anwälten und Gerichten setzen – und nicht, wie manche Airlines heute, in fast allen Fällen, um Verbraucher dazu zu bringen, auf ihren Erstattungsanspruch zu verzichten.

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Die Airlines sollten für jedes verkaufte Ticket einen bestimmten % Wert in einen verpflichtenden Fonds einzahlen, dafür gibt es pro Ticket einen Code... Alle Flugbewegungen werden in einer zentralen Datei gespeichert, somit ist per System stets eindeutig nachvollziehbar, ob etwas zu erstatten ist. Sobald man als sitzen gebliebener Passagier eine Forderung hat, wendet man sich mit dem Code dorthin und kriegt gleich das Geld zurück... Darüber könnte man auch alle Verspätungsfälle abwickeln... Ließe sich alles organisieren, wenn man den politischen Willen hat....

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