Gast Geschrieben 17. Mai 2003 Melden Geschrieben 17. Mai 2003 Quelle: Der Spiegel, SAT1-VHS-Text, ARD-VHS-Text Die Fluglinien germanwings, HLX, Ryanair und sogar British Airways werden seit Februar von Unterlassungsklagen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen zugeschüttet. Grund sind die bei Werbungen nicht angegebenen Infos das es sich zb. bei HLX bei den 19,99€ Preisen um nur eine geringe Sitzplatzzahl handelt (Angeblich 9 Sitze). Gegen HLX laufe deshalb seit Februar in Hannover eine Klage. Sogar British Airways soll Unterlassungsklagen für deren günstige Preise von und nach Deutschland bekommen haben. Wenn ich micht nicht irre so geben doch 4U & co an das diese nur kontengiert sind. Außerdem geschieht das doch bei allen Fluglinien. Die 92€ Tarife bei Lufthansa oder die 29€ Tarife bei Air Berlin sind ja auch nur gering auf jeden Flug verteilt. Verstehe ich nicht ganz. _________________ -Gruß Steffen- Spot The World ! [ Diese Nachricht wurde geändert von: XQ-NUE am 2003-05-18 00:32 ]
Mapel Geschrieben 18. Mai 2003 Melden Geschrieben 18. Mai 2003 Soweit ich mich erinnere kommt zumindest bei den Germanwings Werbespots immer ein "Nur solange der Vorrat reich" (oder so ähnlich) am Ende.
sk Geschrieben 18. Mai 2003 Melden Geschrieben 18. Mai 2003 Das ist wieder ein typisch deutscher Akt. Fast schon amerikanische Verhältnisse ("Trocknen Sie Ihre Katze nicht in der Mikrowelle") Da das Wirtschaftsgut "Flugzeugsitz" von Hause aus kontingentiert ist, ersparen sich m.M. diese Hinweise und verstehen sich von selbst. Aber wenn man eine Daseinsberechtigung braucht - bitte. Gab es nicht mal ein Urteil, dass man nicht unterhalb des Selbstkostenpreises anbieten darf?? Das wäre doch mal interessant, bei den LCC nachrechnen zu gehen.
Koelli Geschrieben 18. Mai 2003 Melden Geschrieben 18. Mai 2003 Die nennen sich Verbraucherschützer und stoßen nur Gerichtsverhandlungen an, die dem Verbraucher schaden: Demnächst klagen die wohl auch noch gegen Aktionen wie damals die 1-Euro-Aktion von Germanwings mit der Begründung, das wäre unter dem Einkaufspreis. Vor ein paar Jahren haben sie es auch erfolgreich geschafft, kostenloses, werbefinanziertes Telefonieren zu verbieten. Angeblich fühle sich der Angerufene von Werbung belästigt (dabei bekam sie nur der Anrufer zu hören).
karstenf Geschrieben 18. Mai 2003 Melden Geschrieben 18. Mai 2003 Hoffe nur, dass die Kläger verlieren und die "Verbraucher-Zentralen" schön die Prozesskosten am A... haben! Das Fliegen ist so billig wie nie zu vor. Die angebligen Schützer sollten sich lieber um die momentane Regierung kümmern. Da wird abgezockt! Wer trotz der 19EU Werbung einen viel, viel teuren Flug (z.B. 170EU) bucht ist es selber Schuld
Axel Geschrieben 19. Mai 2003 Melden Geschrieben 19. Mai 2003 Also, da bin ich anderer Meinung. Die Verbraucherzentrale hat Recht, wenn sie diese Fragen gerichtlich klären lässt. Das, was man in der Werbung sagt, muss stimmen. Und dazu gehört, daß man klarstellen muß, daß ein riesengroß gedruckter Preis "19,99" nur für ein begrenztes Sitzplatzkontingent gilt. Dahinter steht das Prinzip des "Wehret den Anfängen". Wenn man nicht jeden Wettbewerbsverstoß abmahnt, dann haben wir bald eine solche Flut von irreführenden Preisangaben in der Werbung, daß die Verbraucher Preisangaben grundsätzlich nicht mehr ernst nehmen werden. Das hätte dann zur Folge, daß eine Bewerbung des Preises nicht mehr möglich wäre. Und damit wäre das wichtigste Marketingargument der LCCs unbrauchbar geworden. Das kann doch keiner wollen, oder? Bestes Beispiel ist die derzeitige Werbung der Bahn, die mit Festpreisen wirbt (z. Bsp. Berlin-Hamburg, hin und zurück für 33 Euro). Erst bei sehr genauem Hinsehen merkt man, daß das nur bei Plan&Spar40 (also übers Wochenende) und nur dann funktioniert, wenn zwei Leute zusammen fahren, beide eine BahnCard haben, der zweite als Mitfahrer nur den halben Preis zahlen muß und (!) dem ersten die Hälfte seiner Preisersparnis abgibt. DAS ist wirklich unlautere Werbung, die die Glaubwürdigkeit der Preisangaben der Bahn zerstört. Hoffen wir, daß es so weit bei den Fluggesellschaften nicht kommt. A.
APTSLOT Geschrieben 19. Mai 2003 Melden Geschrieben 19. Mai 2003 Marketing ist eins DER Probleme der LoCo's - Holzhammermethode a la Ryanair ( Panzer u.ä. ) oder kleinste Preise. Die 19,99 Masche beinhaltet eben auch eine Gefahr : Wenn ich diesen Preis nicht bekomme.... buche ich garnicht ! ( So gehört auf einem HLX-Flug nach BGY !!) Der "aufgeklärte" Kunde verdrängt nämlich völlig, dass selbst ein Preis bis zu rd. 60 Euro immer noch günstig ist gegen die Preise noch vor 2 Jahren. Ich bin echt gespannt, ob die Festpreis-Masche von GEXX besser ankommt ?! AS
sk Geschrieben 19. Mai 2003 Melden Geschrieben 19. Mai 2003 Und die Festpreismethode beinhaltet unbegrenzte Sitzplätze?? Oder nur so viele, wie die mit ihren Maschinen und dem zugehörigen Flugplan anbieten können? Was ist denn Wettbewerbsverstoß? Kann man den erkennen, aufdecken und ahnden, so dass alle gleich behandelt werden?? Sind nicht ausländische Airlines unbehelligt durch die Wettbewerbshüter in Deutschland? Solange diese Fragen nicht geklärt sind, verzerren sie mehr den Wetbewerb, als ihn zu schützen. Ist doch sowieso schon ein Kontradiktum, dass man Wettbewerb (markttechnisch) ausser Kraft setzt / unterbinded, um denselbigen (definitorisch) zu schützen. Natürlich muss man darauf achten, dass gewisse Rahmenbedingungen nicht ausser Acht gelassen werden. So darf ich nicht nach Vertragsabschluss noch draufzahlen müssen etc. Aber was die Behörden zum Teil noch treiben, ist reine Existenzsicherung.
Gast hedavid Geschrieben 19. Mai 2003 Melden Geschrieben 19. Mai 2003 Alle Aufregung zurück und ein paar Wochen warten bis sie begründet ist: laut ARD-Videotext bestreitet jedenfalls HLX, dass es zurzeit solche Klagen gäbe. Aber man kann ja nie wissen, ob jetzt nicht irgendwelche Verbraucherschützer auf Ideen kamen...
Axel Geschrieben 19. Mai 2003 Melden Geschrieben 19. Mai 2003 @sk 1. Was ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ist, kann man objektiv feststellen. Zum einen gibt es in diesem Bereich ein Gesetz, die "Preisangabenverorndnung" (vgl. http://transpatent.com/gesetze/pangv.html ). Die alleine reicht natürlich nicht aus, weil es immer wieder Grenzfälle gibt, bei denen nicht klar ist, ob sie nach der Preisangabenverordnung erlaubt sind, oder nicht. Dann muß man die Rechtsprechung der Gerichte zur Auslegung dieses Gesetzes heranziehen. Daraus ergibt sich am Ende dann ein ziemlich klares Bild davon, was zulässig ist, und was nicht. Problematisch bleibt, daß es natürlich immer wieder neue Fälle gibt, die dann erst abgemahnt werden, dann zur Gericht getragen werden usw. Das dauert über zwei Instanzen gerne mal ein bis anderthalb Jahre, und solange ist die abgemahnte Werbung nicht als unzulässig verurteilt. 2. Auch ausländische Unternehmen unterliegen dem deutschen Wettbewerbsrecht, wenn sie in Deutschland Werbung machen - also Anzeigen schalten, Plakate kleben etc. Dann kann man ihnen - nach deutschem Recht - unzulässige Werbung auch untersagen lassen. Problematisch sind Unternehmen, die in Deutschland keinen Sitz haben und überwiegend von einem Server im Ausland im Internet werben. An die käme man mit deutschem Recht kaum ran. A. [ Diese Nachricht wurde geändert von: Axel am 2003-05-19 14:37 ]
APTSLOT Geschrieben 19. Mai 2003 Melden Geschrieben 19. Mai 2003 @sk: Deine ersten zwei Sätze versteh' ich nicht...? Festpreis heisst Festpreis - und natürlich kann man nicht mehr Sitze verkaufen als die Kiste hergibt und auch nicht Flüge, die nicht im Flugplan stehen...??? AS
HAMoth Geschrieben 19. Mai 2003 Melden Geschrieben 19. Mai 2003 ... und somit kann eben nicht JEDER für Euro X einen Flug bekommen - will sagen: Auch bei anderen Airlines gilt: Es gibt nur ein begrenztes Kontingent zu diesem Preis. Danach kann der Kunde evtl. noch in einer teureren Klasse fliegen (Also Business oder gar First statt Economy). Wo ist also der Unterschied zu den LCC ? Ich kann dennoch die Klage zu einem gewissen Prozentsatz verstehen, da sich die Anzahl der Verfügbaren Tickets zum günstigsten (und somit beworbenen) Preis halt doch zwischen LCC und nicht LCC stark unterscheidet. Analog dazu wurde übrigens MediaMarkt dereinst mit einer einstweiligen Verfügung bedacht, als deren Werbung PCs zum Spottpreis avisierte - leider gab's immer nur zwei oder drei Geräte pro Filiale ... Alle anderen Kunden hätten halt die teureren nehmen sollen . Es handelte sich also eindeutig um ein Lockangebot, dass nur dazu diente, die Leute schon mal für den jeweiligen markt zu interessieren (und nach Möglichkeit natürlich gleich hinzulocken). Ähnliches dürfte wohl für die LCC Preise gelten. Als viel schlimmer erachte ich persönlich allerdings die (unter anderen auch hier viel und vor allem kontrovers diskutierten) Auszeichnungen von (überspitzt gesagt) besseren Sportflugplätzen als "Hamburg", "Frankfurt" oder "Düsseldorf".
AvroRJX Geschrieben 19. Mai 2003 Melden Geschrieben 19. Mai 2003 Das Problem ist, daß ein Großteil der Deutschen gesetze veraltet ist und für die heutige Zeit nicht mehr taugt, das trifft auch auf das UWG zu. @sk Der Gesetzgeber geht davon aus, das der Kunde versteht, das die Menge eines Angebots begrenzt ist. Gexx-Werbung für 55EURO Flüge ist also o.k., auch wenn sie nur ne Cessna Caravan einsetzen würden! Variable Preise hingegen versteht der mündige, wahlberechtigte Bürger, laut Gesetzgeber nicht. Somit muß er vor der Täuschung durch scheinbar billige Preise (bei begrenzten Mengen) geschützt werden. Hatte schon zur Folge, das Billig-Elektronikmärkte bei bestimmter Werbung die Anzahl der verfügbaren Geräte angaben, um keine Probleme zu bekommen. Das Verfahren auf Dienstleistungen anwenden zu wollen ist in der Tat von wenig Lebensnähe gekennzeichnet (wer wegen 19EURO Werbung auf ne Webseite geht, muß ja nicht für 39EURO kaufen). Aber wer hat schon je behauptet, daß die Beamten, die die Gesetze den Politikern formulieren wirklich Ahnung vom Leben hätten???
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