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airliners.de

Bei Verspätung nicht zwingend Anspruch auf Platz im Anschlus


ChrischMue

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Geschrieben

Frankfurt/Main (dpa/gms) - Bei einer Flugverspätung haben Reisende nicht immer Anspruch darauf, einen Sitzplatz in der Maschine für den Anschlussflug zu bekommen. Das gilt zumindest dann, wenn die Tickets für die beiden Flüge nicht zusammen, sondern getrennt voneinander gebucht worden sind. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden (Az.: 31 C 1807/02-23).

Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Frankfurt in ihrer Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" beschrieb den konkreten Fall, bei dem es um eine Malaysia-Reise ging, die mit einem Flug von Frankfurt nach Kuala Lumpur begann. Eine Stunde nach der Ankunft dort sollte der separat gebuchte Anschlussflug nach Penang starten. Weil der Langstreckenflug 20 Minuten Verspätung hatte, konnte eine deutsche Familie nicht zur vorgeschriebenen Zeit am Abflugschalter für die Inlandsstrecke sein. Deshalb wurden die Sitze an andere Reisende vergeben, die auf einer Warteliste standen. Die Familie erreichte Penang erst drei Stunden später. Sie verklagte daraufhin die Fluggesellschaft auf Schadensersatz - und verlor.

 

Das Gericht stufte eine Ankunftsverzögerung von drei Stunden als unerheblich ein. Auf Grund der getrennten Ticketbuchungen sei zudem für das Personal am Abflugschalter nicht erkennbar gewesen, dass es sich bei dem Flug nach Penang um einen Anschlussflug handelte.

 

Quelle: LN-Online vom 23.05.2003 09:24

 

Ist zwar nicht die Mega-Neuigkeit, aber evtl. interessant für die Viel-Umsteiger unter uns... icon_wink.gif

Geschrieben

Oha - das ist ja genau DAS Urteil, auf das Ryanair und Co. gewartet haben.

 

Schliesslich bucht man dort die Flüge NIE zusammen, sondern immer nur nacheinander.

 

Somit liegen deren AGB plötzlich voll im grünen Bereich ("wer wegen einer Verspätung eines unserer Flüge seinen Anschlussflug nicht schafft hat Pech") - auch wenn europäisches Recht eigentlich was anderes sagt ... (Aber das halt nur bei zusammen gebuchten Anschlussflügen !)

 

Mir ist schlecht icon_cry.gif

Geschrieben

Das Urteil ist doch logisch und jede andere Entscheidung wäre schlichtweg ein Blödsinn!

Wer 2 Flüge getrennt voneinander bucht, hat einen Vertrag von A nach B und einen neuen Vertrag von B nach C UND NICHT einen Vertrag von A nach C via B. Somit besteht für den Carrier auch keine Verpflichtung einen Passagier auf einen anderen Flug zu buchen, wenn er zu spät ankommt und seinen Anschlussflug verpasst.

 

Lg Stefan

Geschrieben

Nun besagt aber eine Gesetz der EU (welches noch in nationales Recht zu wandeln ist), dass einem Kunden durchaus ein Schadensersatz zusteht, so ihm durch (von der Airline verursachte) Verspätung eben ein Schaden entstanden ist.

 

Zusammen gebuchte Flüge hin oder her - komme ich drei Stunden zu spät an und muss deswegen mehr dafür bezahlen, einen anderen Flieger zu bekommen, so ist mir ein Schaden entstanden.

 

Anderes Beispiel zu dem Thema: Geh mal zum Bahnschalter, wenn Dein Zug (um Stunden) verspätet angekommen ist, und sage dem Menschen dahinter freundlich aber bestimmt, dass Du wegen dieser Verspätung jetzt Deinen Flug verpasst hast - da kommt aber Rotation in die Bude (selbst schon erlebt).

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