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Einschränkungen in DUS...


QF005

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Geschrieben

Am folgendem Text sieht man nochmal deutlich, dass in DUS bedarf besteht und es noch nicht zu spät ist für die richtige Entscheidung--auszubauen!

 

Düsseldorf International ist in ein enges Korsett genehmigungs-rechtlicher Regelungen gepresst. „Wir sind der Flughafen mit den schärfsten Restriktionen in Deutschland“, so Ulrich Hahn, Leiter der Rechtsabteilung des Airports. Der folgende Überblick skizziert wesentliche genehmigungsrechtliche Schritte ab 1959.

 

 

August 1959 Nachtstartverbot

 

Ein Auflagenbescheid des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen verbietet Starts für strahlgetriebene Luftfahrzeuge zwischen 22 Uhr und 6 Uhr (erstes Verbot dieser Art in Deutschland). Ausgenommen sind unter anderem Propellermaschinen und Luftfahrzeuge, die sich im Katastropheneinsatz befinden oder Düsseldorf aus Sicherheitsgründen als Ausweichflughafen benutzen.

 

 

13. Mai 1965 Angerlandvergleich

 

Am 13. Mai 1965 wird zwischen den Gemeinden des Amtes Angerland, dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr NRW und dem Flughafen Düsseldorf International ein gerichtlicher Vergleich geschlossen – der so genannte „Angerlandvergleich“. In diesem wird Fluglärm durch eine klare Begrenzung der ursprünglichen Ausbauplanung berücksichtigt. Gleichzeitig werden im Interesse der Nachbargemeinden Beschränkungen und Regelungen für den Flugbetrieb festgelegt.

 

Verkehrszahlen des Jahres 1965:

 

· 78.240 Starts und Landungen (so genannte Slots)

 

· 1,8 Millionen Fluggäste

 

November 1972 Einführung eines Nachtlandeverbots für Flug-zeuge mit Strahlantrieb von 23 bis 6 Uhr

 

 

1976

Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft; Mittelstand und Verkehr in NRW für Anlage und Betrieb der Parallelbahn

 

Sie sieht den Bau einer Ersatzbahn vor, gleichzeitig werden maximal 91.000 Slots in den sechs verkehrsreichsten Monaten erlaubt (ermittelte Einbahnkapazität).

 

 

Verkehrszahlen des Jahres:

 

· 108.000 Starts und Landungen

 

· 5,2 Millionen Fluggäste

 

 

Dezember 1983

Planfeststellungsbeschluss für Bau und Betrieb der Parallelbahn, erlassen durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr in NRWDieser enthält folgende Auflagen: Erstattung von baulichen Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden für die Schutzzone 2, an Schlafräumen und in Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Erholungsheimen und für ähnliche Räume. Bestätigung der Slotzahl 91.000 und maximal 34 Flugbewegungen pro Stunde („Stundeneckwert“); aber nur 71.000 Bewegungen im gewerblichen Verkehr mit Flugzeugen über 5,7 to MTOW.

 

 

Verkehrszahlen des Jahres 1983:

 

· 104.00 Starts und Landungen im Jahr

 

· 7,3 Millionen Fluggäste

 

 

1985

Planänderungsbeschluss des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr in NRW

 

die Höchstzahl („Eckwert“) von 34 Flugzeugbewegungen darf nur für bis zu sechs Stunden zwischen 6 und 22 Uhr koordiniert werden; in den übrigen Stunden nicht mehr als 30 Flugzeugbewegungen.

 

 

Verkehrszahlen des Jahres:

 

· 111.000 Starts und Landungen im Jahr

 

· 8,2 Millionen Fluggäste

 

 

April 1988

Neue Nachtflugbeschränkungen treten in Kraft, welche erstmals zwischen Kapitel 2-(ältere Flugzeuge aber bereits mit Lärmzertifizierung) und Kapitel 3-Flugzeugen (neue, leise Modelle) differenzieren.

 

 

1997

Lärmkontingentierungs-Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr in NRW

 

Lärmgrenzwerte, die für den Messpunkt 1 in Lohausen festgelegt werden, dürfen nicht überschritten werden; Einführung von Koordinationseckwerten; Festlegung von Flugzeugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten:

 

· Grundstufe: 105.000 Bewegungen

 

· Erweiterungsstufe: 115.000 Bewegungen

 

· Erweiterungsstufe: 120.000 Bewegungen

 

Ermittelte Einbahnkapazität: 120.650 Bewegungen (rechnerisch ermittelte Größe, in der betrieblichen Praxis nicht umsetzbar)

 

Verkehrszahlen des Jahres:

 

· 184.000 Starts und Landungen im Jahr

 

· 15,5 Millionen Fluggäste

 

· 126.000 Slots in den sechs verkehrsreichsten Monaten beantragt, tatsächlich abgewickelt: 92.800

 

 

Mai 1999

Aufhebung der sofortigen Vollziehung der Lärmkontingentierung mit Wirkung ab November 1999 durch das Oberverwaltungsgericht in Münster

 

 

November 1999

Interimsgenehmigung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr in NRW

 

Beschränkung auf 95.600 Flugzeugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten

 

 

Verkehrszahlen des Jahres:

 

· 194.000 Starts und Landungen im Jahr

 

· 15,9 Millionen Fluggäste

 

· 127.000 Slots in den sechs verkehrsreichsten Monaten beantragt, tatsächlich abgewickelt: 97.700

 

 

 

September 2000

Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr zur vollen Nutzung der Einbahnkapazität auf der Basis der Einbahnkapazität; Festlegung von Stundeneckwerten für Flüge im Linien- und Charterverkehr (Erweiterungsstufe):

 

· 6 bis 21 Uhr: 38 Slots

 

· 21 bis 22 Uhr: 35 Slots

 

· 22 bis 23 Uhr in der Winterflugplanperiode 15 Slots und in der Sommerflugplanperiode 25 Slots

 

· zwei weitere Slots pro Stunde im sonstigen Verkehr

 

Weitere Auflagen sind u.a. die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden, die vor dem 4. März 1974 errichtet oder baulich genehmigt worden sind, in einem Tagschutzgebiet mit einem äquivalenten Dauerschallpegel (= Leq) ab 62 dB(A) sowie Schallschutz und schalldämmende Lüftungseinrichtungen an Schlafräumen innerhalb einer Nachtschutzzone.

 

Festlegung eines Gebietes für Außenwohnbereichsentschädigung

 

Verkehrszahlen des Jahres 2000:

 

· 194.000 Starts und Landungen im Jahr

 

· 16 Millionen Fluggäste

 

· 122.000 Slots in den sechs verkehrsreichsten Monaten beantragt, tatsächlich abgewickelt: 97.500

 

 

2001

Verkehrszahlen des Jahres:

 

· 194.000 Starts und Landungen im Jahr

 

· 15,5 Millionen Fluggäste

 

· 144.000 Slots in den sechs verkehrsreichsten Monaten beantragt, tatsächlich abgewickelt: 99.200

 

· verlorenes Passagierpotenzial: 3,8 Millionen Fluggäste

 

 

5. September 2002

Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster stellt auf Klage der Stadt Ratingen fest, dass der Angerlandvergleich zwar wirksam sei, dass aber keine statische Verankerung vorliege. Dies bedeutet, dass die Stadt Ratingen auf ein Anpassungsbegehren des Flughafens flexibel zu reagieren hat.

 

http://www.dus-int.de

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