Gast Geschrieben 25. Juli 2003 Melden Geschrieben 25. Juli 2003 Hallo, was haben die Passagiere eigentlich für Rechte bei Flugstreiks und daraus resultiernder Flugstreichung bzgl. Ersatzflüge? Wenn ich jetzt zb von AAA nach BBB gebucht bin und die Airline bestreikt wird, habe ich dann Recht das sie mir einen Platz auf dem Flieger der konkurrenz zum gleichen Ziel verschaft oder bekomme ich die dafür notwendigen finanziellen Mittel die für den nächst günstigsten Flug bei einer anderen airline nötig sind? Habt ihr vielleicht Erfahrungen mit Streiks bei Airlines?
Gast anwalt Geschrieben 25. Juli 2003 Melden Geschrieben 25. Juli 2003 Selbst wenn du diese Rechte HÄTTEST (du hast sie nicht), wie wolltest du sie durchsetzen? Die Frage, die sich in der Praxis stellt, ist doch die, ob du dir gefallen lassen musst, einen späteren oder früheren, nicht bestreikten Flug zu nehmen, oder ob du dein Geld zurück bekommst. Hier lohnt sich ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft. Was du da forderst, ist Frage der Kulanz.
Gast MIKE-FRA Geschrieben 25. Juli 2003 Melden Geschrieben 25. Juli 2003 hallo , ich kann da nur aus eigenen Erfahrungen sprechen . Wenn es zum Beispeil zu Streichungen eines Fluges kommt bietet die Fluggesellschaft in der regel das kostenlose Umbuchen eines Fluges an , das kann auch auf einen anderen Carrier sein ,wenn dort Plätze verfügbar sind , oder man fliegt halt später Ich glaube ein Streik zählt schon als höhere Gewalt was bedeutet das die Airline nicht verpflichtet ist , weitere Zgeständnisse zu machen deshalb werden nur in Ausnahmefällen Hotelübernachtungen etc bezahlt . Ich muß aber sagen 100% bin ich nicht über die Rechtslage informiert
djohannw Geschrieben 26. Juli 2003 Melden Geschrieben 26. Juli 2003 Mein Verständnis der diversen Beförderungsbedingungen sagt, dass Du als Passagier im Falle einer Flugstreichung aufgrund eines Streiks nur einen Anspruch hast: Den auf Erstattung des Geldes für den unbenutzten Flugcoupon. Also nicht einmal für das ganze Ticket, sondern nur für die Strecke, die Du wegen des Streiks nicht fliegen konntest. Alles was darüber hinausgeht geschieht aus Kulanz der Airline. Ist bei anderen Flugstreichungen ausserhalb des Einflussbereichs der Airline (Wetter, ATC usw.) übrigens auch so. Meist wird in diesen Fällen dann aber eine Ersatzbeförderung angeboten, je nach Airline nur mit den eigenen Maschinen oder auch mit anderen Airlines. Strittig ist es aber, ob die Airlines sich bei Mechanicals auch auf höhere Gewalt berufen können. Meine Meinung ist, dass dies nicht der Fall ist, und bisher habe ich in diesen Fällen ohne Einschaltung eines Gerichts mein Recht (=Erstattung meiner zusätzlichen Aufwendungen) bekommen. Voll haftbar sind Airlines bei Problemen, die ausschließlich in deren Verantwortung liegen, z.B. Flugstreichungen aus wirtschaftlichen Gründen, keine Crew oder kein Flugzeug. Allerdings versuchen die meisten Airlines auch hier, erstmal alles auf dem Rücken der Kunden auszutragen, so dass man mitunter ziemlich massive werden muss, um seine Rechte durchzusetzen (z.B. bei CO nach der Streichung DUS-EWR). Viele Grüße - Dirk
Gast anwalt Geschrieben 26. Juli 2003 Melden Geschrieben 26. Juli 2003 @djohannw: Ist auch meine Rechtsauffassung. Leider nicht die aller Gerichte.
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