cat Geschrieben 16. September 2003 Melden Geschrieben 16. September 2003 Streit um Werbung für Billigflüge beigelegt Hannover (dpa) - Der Streit zwischen der TUI-Tochter Hapag- Lloyd Express (hlx) und Verbraucherschützern um die Werbung für Billigflüge ist beigelegt. Das Landgericht Hannover hatte am Dienstag vorgegeben, dass mindestens 10 Prozent der beworbenen Flüge zum niedrigsten Preis von 19,99 Euro abgegeben werden müssen, damit es sich nicht um irreführende Werbung handelt. hlx wies nach, dass bei dem strittigen Fall ausreichend Plätze für diesen Preis zur Verfügung standen. Die Verbraucherschützer erklärten die Klage für erledigt.
jc2003 Geschrieben 17. September 2003 Melden Geschrieben 17. September 2003 vieleicht bin ich schwer von begriff - aber warum verklagt eine verbraucherschutzorg. einen anbieter H der mir ein produkt für einen günstigen aber variablen preis X verkauft. der anbieter L, der den hohen betrag Y nimmt (Y auf jeden fall > X) wird nicht angegangen. hmm - wat is´n daran schutz der verbraucher...
aljoscha Geschrieben 17. September 2003 Melden Geschrieben 17. September 2003 @jc2003 hallo, es geht dabei um die problematik der "lockangebote". wenn man mit einem bestimmten preis wirbt soll sichergestellt sein, das genügend plätze zum beworbenen preis da sind. In diesem fall 10%. falls es weniger als 10% sind muss besonders darauf hingewiesen werden.
MiG MFI Geschrieben 17. September 2003 Melden Geschrieben 17. September 2003 Die Überschrift des Strangs ist auch falsch gewählt, da hier niemand verloren hat. Das Gericht hat festgelegt, dass mindestens zehn Prozent der Sitzplätze zum Niedrigstangebotspreis verfügbar sein müssen, HLX hat nachgewiesen, dass dem so war, die Verbraucherschützer haben daraufhin ihre Klage zurückgezogen. Es hat also keinen Richterspruch gegeben, und damit kann auch niemand verloren haben. So war es auch heute in seriösen Zeitungen nachzulesen.
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