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airliners.de

ZRH-STN mit AB


Javot

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe heute auf der Homepage von AB gesehen, dass man Ab Zürich Flüge nach London buchen kann. Aufgrund der Verkehrsrechte müssen solche Flüge ja via Deutschland führen. In diesem Fall via Dortmund.

 

Entgegen der üblichen LCC-Praxis werden von AB also kombinierte Flüge angeboten. Mann muss nicht wie bei FR etc. zwei Abschnitte einzeln buchen. Das Gepäck wird wohl durchgecheckt, verpasste Anschlussflüge müssten auch kostenlos umgebucht werden.

 

Ist dass nur eine Ausnahme, weil ab ZRH noch Potential da ist oder möchte man allg. in diese Richtung gehen?

 

Ist der Verkaufd ieser Anschlussverbindung evt auch nur dazu gedacht,d ie Flüge ZRH-DTM resp. DTM.STN besser auszulasten?

Geschrieben

Ab VIE gibt's auch Angebote von AB nach STN über DTM. Sind allerdings meistens nicht ganz billig, wie ich das im Kopf habe. Ab VIE dürfte es aber theoretisch besser laufen als ZRH-STN, da es ex ZRH ja mehrer Easyjet-Verbindungen gibt.

Geschrieben

Ich kenne mich da nicht 100% aus, aber du hast wohl recht, germania fliegt ja auch aus der schweiz nach spanien. Warum hat aber Easyjet extra eine Schweizer-Ableger gegründet. Ist das noch ein Relikt alter Regelungen (könte man Aufheben?) ?

 

Thomas Jäger wüsste sicher stichfestes!

Geschrieben

das weiss ich. Erklärt aber nicht, warum tea nicht in easyjet eingegliedert wurde wie etwa später go.

 

So musst man ja beim bazl bewilligungen beantragen etc, oder konnte man da alles übernehmen?

Geschrieben

easyJet hat sich damals mit 49% an TEA Switzerland beteiligt, auch heute hält easyJet nur 49% an easyJet Switzerland. Erst seit Anfang Juni 2002 gibt es den neuen bilateralen Luftverkehrsvertrag zwischen der Schweiz und der EU, der Schweizer und EU-Airlines Zutritt zu den gegenseitigen Märkten verschafft, mit der Ausnahme, dass Schweizer Airlines nur zwischen EU-Staaten nicht aber innerhalb eines EU-Staates fliegen dürfen, EU-Airlines nicht innerschweizerisch. Bis zu diesem Datum durfte eine Schweizer Airline nicht im mehrheitlich ausländischem Besitz sein, wenn sie die eigenen Verkehrsrechte nicht verlieren will.

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