kingair9 Geschrieben 30. September 2003 Melden Geschrieben 30. September 2003 Wer heute eine Pauschalreise bucht, bekommt einen Reseprissicherungsschein, der u.a. die Rückerstattung von gezahlten Beträgen im Konkursfall des Reiseveranstalters regelt. Wie ist es eigentlich bei LCCs? Angenommen, ich buche heute einen Flug mit einem beliebigen LCC, den ich in drei Monaten antreten will und die Airline geht in der Zwischenzeit Pleite. Habe ich eine Chance, an meinen Reisepreis wieder heranzukommen oder ist das eines der Risiken, welche ich einfach tragen muß? Wie ist das damals eigentlich bei der Swissair gelaufen?
conrad Geschrieben 30. September 2003 Melden Geschrieben 30. September 2003 Flüge alleine werden nicht durch einen Sicherungsschein abgedeckt, gilt nur für Pauschalreise, d.h., es müssen mehrere Elemente vorhanden sein, Flug, Transfer, Hotel. Einen Fond für havarierte LCC´s gibt es m.E. nicht. Das Geld ist weg. [ Diese Nachricht wurde geändert von: conrad am 2003-09-30 12:07 ]
airevent Geschrieben 1. Oktober 2003 Melden Geschrieben 1. Oktober 2003 Solch eine Absicherung gibt es aber auch nicht für normale Linienfluggesellschaften oder Charterairlines, welche NUR-Flug Verkauf anbieten.
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