V8-RBJ Geschrieben 2. Dezember 2003 Melden Geschrieben 2. Dezember 2003 Hi, gestern kam auf VOX eine Reportage über den Zusammenstoss zweier Flieger über dem Bodensee von vor zwei Jahren. Wie denkt ihr, sollte man den Fluglotsen für das Geschehene allein verantwrtlich machen? Ich bin der Ansicht, dass die Schuld nicht nur beim Fluglotsen liegen wird, auch viele andere Faktoren spielten da eine Rolle.
fv154 Geschrieben 2. Dezember 2003 Melden Geschrieben 2. Dezember 2003 Ist ja klar, dass ein Fluglotse allein nicht ausreicht, um so einen dichten Verkehrsraum zu kontrollieren. Der Fehler liegt bei der Flugsicherung, welche dafür zu sorgen hat, dass immer genug Fluglotsen zugleich präsent sind.
Chris99 Geschrieben 2. Dezember 2003 Melden Geschrieben 2. Dezember 2003 Nun, dem Fluglotsen die alleinige Schuld zukommen zu lassen, ist doch stark vereinfacht. Der Film hat deutlich auf die Kombination diverser Fehlentscheidungen und technischer Versäumnisse hingewiesen und war wirklich sehr gut recherchiert. 1. Dass das Hauptradarsystem auch gewartet werden muss, ist sicherlich jedem verständlich. Hier fehlt allerdings die Absicherung, dass in diesem Fall der zweite Lotse anwesend sein muss. 2. Gleiches gilt für die Leitungsverbindung. Es kann nicht sein, dass nicht geprüft wurde, dass das Ausweichsystem funktioniert. 3. Es muss definitv festgelegt werden, dass dem TCAS Vorrang gegenüber den Fluglotsenanweisungen einzuräumen ist. Dass der Fluglotse auch Fehler gemacht hat, staht außer Frage. Den "schlimmsten Fehler" hat er bereits im Vorfeld gemacht. Warum hat er bei Abschalten der beiden Systeme nicht sofort seinen Kollegen kommen lassen bzw. die Abschaltung erst dann zugelassen, als dieser anwesend war. Ich freue mich übrigens schon auf die beiden nächsten Montage, da sind zwei weitere Folgen über andere Unglücke zu sehen. And by the way: schade, dass hier die Sendungen großteils nicht eingetragen sind. Bitte an alle: MITMACHEN
Gast Geschrieben 2. Dezember 2003 Melden Geschrieben 2. Dezember 2003 Das Thema gabs hier schon zur genüge.
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