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airliners.de

Flug gestrichen - und nun?


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Geschrieben

N'Abend!

 

Wie sieht das aus, wenn eine Fluggesellschaft einen Flug streicht (hier: Ryanair, HHN-MMX-HHN, 24./25.01.)?

Muß die Airline mich umbuchen? Muß ich mir selbst was anderes suchen? Oder kann sichdie Airline einfach durch Rücküberweisung des Flugpreises aus der Affäre ziehen?

 

Habe die Ehre,

Dash8_400

Geschrieben
If flights are cancelled by Ryanair and no suitable alternative flight is available, we will, upon application, refund all monies paid in respect of the cancelled flight, without further liability. Ryanair does not provide meal vouchers or hotel accommodation for delayed or cancelled flights at any time.

 

www.ryanair.com, Hervorhebungen von mir.

 

You get what you pay for.

 

Da die Frage ja allgemein gestellt war, hier zum Vergleich die Bedingungen eines Full Service Network Carriers:

 

9.2 Cancellation, Rerouting, Delays, Etc.

9.2.1 We will take all necessary measures to avoid delay in carrying you and your Baggage. In the exercise of these measures and in order to prevent a flight cancellation, in exceptional circumstances we may arrange for a flight to be operated on our behalf by an alternative Carrier and/or aircraft.

 

9.2.2 Except as otherwise provided by the Convention, if we cancel a flight, fail to operate a flight reasonably according to the schedule, fail to stop at your destination or Stopover destination, cause you to miss a connecting flight on which you hold a confirmed reservation or make a substitution of the operating Carrier which has not previously been disclosed and which is not acceptable to you, we shall, at your option, either:

 

9.2.2.1 carry you at the earliest opportunity on another of our scheduled services on which space is available without additional charge and, where necessary, extend the validity of your Ticket until our first flight on which space is available; or

 

9.2.2.2 within a reasonable period of time re-route you to the destination shown on your Ticket by our own services or those of another Carrier, or by other mutually agreed means and class of transportation without additional charge. If the fare and charges for the revised routing are lower than what you have paid, we shall refund the difference; or

 

9.2.2.3 make a refund in accordance with the provisions of Article 10.2.

 

SAS Conditions of carriage, www.scandinavian.net, Hervorhebungen von mir.

 

EDIT: Vergleich mit SAS.

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: jmt am 2003-12-04 01:04 ]

Geschrieben

N'Abend!

 

Danke, aber so weit war ich auch schon.

Ich würde gerne, unabhängig von den Ryanair-AGB, wissen, was die Rechtsprechung dazu sagt (es gibt da AFAIK eine EU-Richtlinie, die ich aber über Google nicht finden konnte).

 

Habe die Ehre,

Dash8_400

Geschrieben

Edit: Die Controller haben Posts gelöscht auf die ich Bezug genommen habe. Da kein Diskussionstrang mehr erkennbar ist wirkt diese Diskussion sinnlos. Ich habe daher meinen Beitrag entfernt.

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: jmt am 2003-12-07 02:51 ]

Geschrieben

Ohne genau nachgesehen zu haben...hier dürftest Du das gesuchte finden:

 

http://europa.eu.int/comm/transport/air/rights/index_en.htm

 

So einfach mit der Rückerstattung dürfte Ryanair meines Wissens nach nicht davonkommen. Ich halte diese AGB-Klausel persönlich für unwirksam, da sie den Kunden einseitig benachteiligt. Allerdings ist das auch nur das Verständnis eines Laien, da ich kein Jurist bin.

 

Viele Grüße - Dirk

Geschrieben

Kann man die bisherige Diskussion so zusammenfassen, daß man bei den "großen" Fluggesellschaften (z.Bsp. AF, LH, SK, BA usw.) einen Anspruch darauf behält, daß die einen zum gebuchten Preis irgendwann doch ans Ziel bringen und bei den LCC diesen Anspruch nicht hat? Das kann ja durchaus teuer werden, wenn man (wie z.Bsp. am 4.10. dieses Jahres) in Pisa nach Flugstornierung durch Ryanair wegen Sturms sitzen bleibt und dann sehr viel teurer - weil kurzfristig gebucht - mit anderen Gesellschaften oder mit der Bahn selber weiterkommen muß.

 

A.

Geschrieben

Edit: Die Controller haben Posts gelöscht auf die ich Bezug genommen habe. Da kein Diskussionstrang mehr erkennbar ist wirkt diese Diskussion sinnlos. Ich habe daher meinen Beitrag entfernt.

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: jmt am 2003-12-07 02:52 ]

Geschrieben

@Axel

Nein, so einfach kannst du das dann auch ncih zusammenfassen.

Eine Strecke wird ja nich von heute auf morgen eingestellt. Wird eine Strecke eingestellt kriegst du dein Geld zurückDas Risiko sitzenzubleiben, haben eigentlich nur Leute, die irgendwo hinterm Mond leben... *g*

Anders, wenn ein einzelner Flug z.B. Wetterbedingt ausfällt. Dann kriegst du wahlweise eine Erstattung oder einen anderen Rückflug (auf dem nächsten Flug, evtl. ab einem anderen Airport, ...) mit der gleichen Airline.

 

@jmt

Die Sache mit Snowflake hat sich ein wenig anders verhalten. Zuerst mal wollte man die Paxe auf den nächsten Flug warten lassen - da die Strecke aber nur 1x wöchentlich bedient wird ein ziemlich starkes Stück!

Nach Protesten der Paxe hat man dann doch noch eingelenkt...

 

@LXODES

Absatz von den Controllern gelöscht

 

_________________

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<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Phantom_der_Ope am 2003-12-04 17:40 ]</font>

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Controller am 2003-12-05 10:05 ]

Geschrieben

"Wer billig bucht hat billige Rechte..."

 

Was für´n $cheiß! Man hat weniger Ansprüche zu haben, okay, aber die Rechte bleiben die gleichen. Auch bei Ryanair erwirbt man das Recht, zu seinem Ziel befördert zu werden und Ryanair hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass man auch ankommt!

 

Im übrigen: Ist nicht nur bei Ryanair so. Auch die ach so tolle Germanwings verfährt nach exakt demselben Prinzip. Glaube nicht, dass andere LoCos anders sind.

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Airbus330_200 am 2003-12-04 18:19 ]

Geschrieben

Recht HABEN und Recht BEKOMMEN sind bekanntlich zwei völlig unterschiedliche Dinge.

 

Keiner bestreitet, daß THEORETISCH das EU-Recht auch auf die LoCos zugreift und der eine oder andere LoCo wird es sicher befolgen. Aber was ist denn "zumutbar"? Das ist nämlich ein ganz wichtiges Wort in fast allen Paragraphen dieses Gesetzes.

 

Die großen Carrier muten es SICH zu, dem Kunden ggf. ein Hotelzimmer zu bezahlen. Die FR (keine Einzelverurteilung!) mutet es dem KUNDEN zu, im Terminal oder sonstwo zu übernachten.

 

Da bringt es mir im Endeffekt auch nicht viel wenn ich nach dann nach 33 Revisionen vor dem EUGH EUR 55,00 als Entschädigung für eine NAcht im Terminal bekomme, die FR laut AGB ja nicht zahlen will.

 

Theoretisch ist also jeder gleich aber bei manchen Firmen ist man eben doch "billiger" dran. Und wer das bestreitet sollte sich mal auf "willen- und widerspruchslose LoCo-Hörigkeit" untersuchen lassen.

Geschrieben

Natürlich kann man Recht nicht in 2 Klassen teilen, nur:

 

Bil´ligbucher haben eben wenns hart auf hart kommt den Streß am Hacken, eher als die anderen.

Das ist eben Fakt, egal was die Paragraphen sagen und das ist auch gut so!

Geschrieben

Achja,???

 

Nun dann seid ihr noch nie EasyJet geflogen, die geben dir ein Hotel für die Nacht.

Geschrieben

Darfts dich glücklich schätzen, bei anderen hätts vielleicht einen Ersatzflieger gegeben.

Geschrieben

Easyjet istw irklich vorbildlich, die haben ja auch viele Business-Leute an Board.

 

Ich strandete mal in Luton. Eigentlich wollte ich an diesem ABen noch nach Barcelona und am darauf folgenden Morgen zurück nach Genf. Der Barcelona-Flug fiel aus, da bot man mir verschiedenes an. Da an diesem Abend auch keine MAschine mehr nach Genf ging, übernachtete ich gratis im Hotel, inkl. Transfer vom/zum Flughafen. Am nächsten Morgen bekam ich dann einen Flug nach Genf. Ausserdem bekam ich einen Freiflug Genf-Barcelona retour, als Entschädigung für den gestrichenen Flug.

 

Man merkt hier im Forum, dass Easyjet in Deutschland (noch) nicht verbreitet ist. Euer Bild von den LCCs wäre dadurch sicher besser.

Geschrieben

@Phantom

 

Zu Snowflake: Das habe ich etwas anders gehört. Fakt ist wohl, daß es ein Kommunikationsproblem gegeben hat. Daher hatten Passagiere den Eindruck, daß Snowflake nur eine Hotelübernachtung anbieten würde und den Flug eine Woche später (also sechs unbezahlte Nächte). Bei der Konzernleitung machte man aber auf Nachfrage deutlich, daß eine Umbuchung über eine Snowflake Servicenummer möglich sei. Zitat eines PR-Menschen: "Es würde mich überraschen, wenn das den Leuten da unten nicht mitgeteilt wurde."

 

Man kann und muß Snowflake vorwerfen, daß das nicht besser kommuniziert wurde. Da würde ich Dir sofort zustimmen. Hier ging es mir aber darum deutlich zu machen, das solche Umbuchungsmöglichkeiten auch von einigen No-Frills geboten werden.

 

Leider kommt solch ein Kommunikationschaos auch bei Network Carriern vor (letzte Woche bei WF in CPH, kurz vorher bei SK auch in CPH). Wobei wir Passagiere in solchen Situation leider auch dazu tendieren, etwas selektiv wahrzunehmen. Das Personal am Gate/Servicepunkt tut mir teilweise schon leid wenn ich Reaktionen einiger Paxe sehe. Da ist es dann gerne mal "typisch LH" wenn die SK Maschine aus CPH wg. Nebels nicht nach TXL kommt.

 

Wo Du recht hast: Sarajevo war ein wetterbedeingter Ausfall, ist also nicht vergleichbar mit der Ausgangsfrage von Dash8_400.

 

Aber es bleibt auch ein Unterschied ob eine Gesellschaft sagt "Pech gehabt, hier ist Dein Geld zurück" oder ob sie eine Umbuchung anbietet, auch an einem anderen Datum oder gar mit einer anderen Airline (wie im Fall HLX->4U). Geld zurück ist da ein vergleichsweise schlechter Service (but you get what you pay for).

Geschrieben

Mal abgesehen davon wie die rechtliche Situation aussieht muss ich sagen, dass ein Vertrag und der Preis bei einem renomierten Carrier eben nicht nur die Beförderung von Punkt A nach Punft B beinhaltet.

 

Und dies rechtfertigt letztendlich eben auch den höheren Preis oder im Umkehrschluss den niedrigen Preis beim LCC.

 

Ich kann in den Geschäftsbedingungen von Reierair diesbezüglich keine einseitige Benachteiligung des Kunden erkennen, da es ja definitiv zum Ausdruck gebracht wird, wie in solch einem Fall verfahren wird.

 

Anders wäre es, wenn nichts vereinbart wäre und der Kunde überraschend vor vollendeten Tatsachen stünde.

 

Wenn jemand DB fährt und Züge aus irgend welchen Gründen ausfallen, erwartet ja auch niemand, dass er dann die Taxifahrt von der DB bezahlt bekommt und kaum jemand wird erwarten, dass er einen Mercedes zum Skodapreis bekommt.

Geschrieben

@javot

 

zum thema easyjet und vorbildlich muss ich auch noch ein paar worte loswerden. wir (5 personen) hatten im mai diesen jahres einen flug von muc nach stn und return gebucht. die frau eines mitreisenden bekannten ist kolumbianerin, hat für D bzw. EU aufgrund der Ehe mit einem deutschen Aufenthaltsrecht im kolumbianischen Reisepass eingetragen. Bei anfrage beim BGS in MUC hieß es, bei verheirateten mit EU aufenthaltsgenehmigung sei kein Visum für GB notwendig. Scheinbar ist diese Regelung nicht bis zu easyjet vorgedrungen. Jedenfalls beim check in in MUC wurde der Frau die beförderung verweigert, worauf natürlich beide zuhause blieben. Nach enlosen und ich meine wirklich endlosen mailings mit easyjet haben wir es inzwischen aufgegeben zu hoffen das geld für die nicht angetretenen flüge wiederzubekommen. nicht einmal die laut ezy agbs auf jeden fall zu erstattenden steuern und gebühren sind zurücküberwiesen worden, trotz mehrfacher schriftlicher aufforderung.

 

soviel zum thema kundenservice bei ezy. für mich war es jedenfalls der erste und letzte flug mit u2.

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: flotsch am 2003-12-04 21:28 ]

Geschrieben

@munich: Solange ich nicht das Recht habe, aus beliebigen Gründen genauso zu verfahren ist die Benachteiligung des Kunden ziemlich einseitig und als solches nach meinem

Verständnis des entsprechenden Gesetzes als AGB-Bestandteil nicht gestattet. Aber wie gesagt: Ich bin kein Jurist...

 

Viele Grüße - Dirk

Geschrieben

Dirk, ich sagte ja, dass es keine juristische Würdigung sein sollte. Das AGB-Gesetz steht auf einem völlig anderem Blatt. Was ich eigentlich damit ausdrücken wollte war das, was jmt in dem Satz: "but you get what you pay for" ausgedrückt hat. Und es sollte natürlich auch ein Appell an den gesunden Menschenverstand sein. Kein Mensch und keine Firma hat etwas zu verschenken - und in solchen Dingen macht sich dann eben der Mehrpreis bezahlt.

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: munich am 2003-12-05 08:01 ]

Geschrieben

Stimmt, Geld zurück ist ein vergleichsweise schlechter Service. Aber das muß man für sich selber ausmachen letztendlich...

 

@LXODES

Nein, das ist nicht gut so! Da kannst du dir jetzt selber deinen Reim drauf machen...

 

@flotsch

Das problem ist mir auch bekannt. Und zwar wollten wir eine Abschlussfahrt mit dem BBZ nach Glasgow machen (mit Ryanair). Das Problem das ich dabei gesehen hab war, daß eine Klassenkameradin von mir Bulgarischer Herkunft ist und unter den gleichen Bedingungen hier in DE lebt. Weil es bei der Einreise nach GB ja eine Passkontrolle gibt, auch für Europäer hatte ich mich im Vorfeld beim britischen Konsulat erkundigt.

Auskunft dort: Sie muß ein Visum für GB beantragen!!!

 

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Phantom_der_Ope am 2003-12-05 00:50 ]

Geschrieben

Die Controller haben das Thema verschoben, da es hier anscheinend primär um LCC-Airlines geht!

Geschrieben

"but you get what you pay for"

 

Naja, das kommt halt auf die airline an und hat nichts mit LCC zu tun. Ich bin mit KLM schon zweimal total aufgeflogen. Die haben mich schon zweimal über Nacht in Amsterdam stehen lassen, weil entweder Anschlußflüge kurzfristig abgesagt waren oder die Maschinen so verspätet waren, daß die letzten Anschlüsse weg waren. Von KLM habe ich nichtmal ein Entschuldigung bekommen, geschweige denn irgendeine Hilfe in Amsterdam. Hotel auf eine Kosten, etc. Natürlich werde ich jetzt UM KEINEN PREIS mehr mit KLM fliegen, aber schlechter können die Billig-Airlines mit ihren Kunden nicht umgehen, selbst wenn sie es versuchen.

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