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airliners.de

Gewichtsfreigaben der Airports


karstenf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

"Isch hätt da gäähn amol a Frooch!"

 

Also, jeder Flugplatz, Flughafen und Landeplatz ist in D/AT/CH in bestimmte Kategorien eingestuft.

 

Da gibt es: "intl. Verkehrsflughafen", "Sonderlandeplatz" usw.

 

Bei http://www.airports.de findet man einige, nicht uninteressante weitere Infos.

 

Unter anderem auch Gewichtsangaben.

 

Bei den kleinen Plätzen steht da "bis 2000kg" oder "bis 5700kg". Das sagt alles. Fluggeräte mit hörerem MTOW haben dort - abgesehen von besonderen Ausnahmen nix zu suchen.

 

Schnell kommt man da aber auch zu Angaben wie dieser - jetzt z.B. für Köln:

 

"up to PCN 75 F/B/W/T"

 

oder für Frankfurt

 

"up to PCN 74 R/A/W/T"

 

bei einigen steht dann auch noch "LCN"???

 

Die Zahl kann nun wirklich nix mit dem Gewicht der Maschine zu tun haben, da in CGN und FRA wohl Maschinen mit mehr als 75 Tonnen die Regel sind...

 

Und was bedeuten erst die Buchstaben?

 

Wie deutet man diese Angaben?

Geschrieben

Glaub es hat mi der Runway strength zu tun. Die Fachleute werden dies sicher bald präzisieren...

 

ACN heißt 'Aircraft Classification Number', PCN 'Pavement Classification Number'. In der PCN für eine Runway sind folgende Werte enthalten:

 

-die PCN, also die Lastklassifikationszahl selbst

-die Art des Belages, der für die ACN- und PCN-Bestimmung zugrunde gelegt wurde

-die Kategorie des Unterbaus der Runway

-der höchstzulässige Reifendruck und

-die Bewertungsgrundlage, die Methode, mit der diese Werte ermittelt worden sind

 

Diese Attribute werden nun durch Buchstaben genauer spzifiziert. Details siehe:

 

http://www.eddh.de/topics/acn-pcn.html

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Javot am 2004-01-15 01:48 ]

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