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Strafzahlungen in der EU


APTSLOT

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Geschrieben

Bis jetzt gibt es scheinbar keinerlei Interesse an diesem brisanten Thema ....

 

Die EU verabschiedete Strafzahlungen der EU-Fluggesellschaften für verschiedene bisher übliche Massnahmen der EU-LVG's .

1. Gnadenloses Überbuchen der Flüge

2. Kurzfristige Streichungen und damit verbundene Umbuchungen

etc.

 

Was mich an dem ganzen Thema stört ist, dass auch UNVERSCHULDETE Verspätungen mit Strafzahlungen belegt werden sollen - z.B. kann eine LVG nichts dafür, wenn in Franreich die Fluglotsen streiken oder Dienst nach Vorschrift machen und dann der gesamte Flugverkehr Richtung F und Spanien ins Stocken gerät.

Weiterhin kann eine LVG nichts dafür wenn an einem Flugplatz wg. Nebel nicht gelandet werden kann, weil das ILS wg. irgendwelcher Schwierigkeiten kein Cat III zulässt - andererseits, falls das Flugzeug wg. technischer Schwierigkeiten kein Cat III fliegen kann, dann wäre bei daraus resultierenden Verspätungen Strafzahlungen gerechtfertigt.

Was ist Eure Meinung zu diesem Thema ?

Geschrieben

Naja ich schätze das es wohl für einen Luftfahrtlaien ziemlich schwer zu sehen ist, inwiefern die lvg für eine Verspätung zu verschulden ist. Da ist es dann konsequenter das im vollem Maße durchzuziehen.

Was mich interessiert ist, wie LoCos ala Ryanair darauf reagieren werden. Das kann ja sonst schon ganz schön aufs Geld gehen...

 

 

joBER

Geschrieben

Ich bin bislang davon ausgegangen, dass Ereignisse, die die Airline nicht zu vertreten hat, keine Strafe nach sich ziehen. Also z.B. Wetter, Fluglotsenstreik, etc.

Sollte dies nun doch so sein, wie hier beschrieben, so gehe ich davon aus, dass z.B. der entsprechende Airport in Regress genommen wird, da diesem z.B. im Falle von kaputtem ILS die Verspätung anzulasten wäre.

 

Wenn es allerdings soweit geht, dass plötzliche Wetteränderungen gepaart mit nicht passend ausgerüsteten Maschinen bzw. geschulten Piloten zu Strafzahlungen führen, kann man sich schnell ausmalen, dass es Airlines geben könnte, die Aufgrund des hohen Drucks dann "einknicken" und den Vogel trotzdem auf dem Airport runterschicken wollen.

Man munkelte ja bereits des öfteren von Airlines, bei denen jede Tonne Extrafuel szs. "Strafpunkte" für die Cockpitcrew bedeuten ...

Geschrieben

Stopp!

 

In der Vorlage wird höhere Gewalt ausgeschlossen! D.h., dass z.B. bei schlechten Wetter die LVG nicht haftet.

 

Natürlich bleibt hier ein breiter Ermessensspielraum. Wie dieser ausgelgt wird, wird sich die nächsten Jahre durch die Rechtsprechung klären. Zumindest haben die Anwälte wieder genug zu tun!

 

Bei Flugstreichungen gilt übrigens eine Zwei-Wochen-Frist. Danach sind ebenfalls Entschädigungszahlungen zu leisten.

Übrigens gelten die Regelungen auch für Charter-Flüge.

 

Wie das Ganze z.B. bei technischen Defekten am Flughafen oder am Flugzeug direkt, weiterverrechnet wird und untereinander Schadensersatzansprüche geregelt werden, bleibt abzuwarten.

 

Auf alle Fälle werden die Verbraucher endlich gestärkt!

Geschrieben

Nun ja, ich würde dieses Thema nicht brisant, nennen. Nur ist es der Luftfahrt gegenüber wieder sehr sehr unfair, ich wüßte nicht das die Bahn wegen nicht verfügbaren Sitzplätzen oder Verspätungen solche horrenden Entschädigungen zahlen muss. Dann wäre sie nämlich in allerschnelle Pleite.

 

Das ist das einzige was ich daran auszusetzen habe. durch dieses Gesetz wird fliegen zwar wieder etwas teurer, aber allgemein sollte es doch nicht so aussergewöhnliche Veränderungen geben. FR ausgenommen, die müssen die Flüge dann nämlich durchführen.

Geschrieben

Malt Euch mal aus, was die LH der 05.01.2003 gekostet hätte!

 

Damals war der Schwachkopf über Frankfurt mit seinem Motorsegler unterwegs.

 

130 Flüge sind gestrichen worden.

 

Damals hat die LH an alle Innerdeutschen Fluggäste - wo es möglich war - ICE-Tickets ausgeteilt (schon allein was das gekostet hat) und die Europa/Interkont. mit den zusammengezogenen Maschinen versorgt, als der Airport wieder frei war..

 

Da konnte die LH nix dafür, hat aber so schon ordentlich Federn gelassen. Wie wollen die von dem Typen je Ihr Geld bekommen?

 

Dass das Gesetz auch greift, wenn die Fluggesellschaft keine Schuld trifft, finde ich schon sehr hart.

Geschrieben

"Nun ja, ich würde dieses Thema nicht brisant, nennen. Nur ist es der Luftfahrt gegenüber wieder sehr sehr unfair, ich wüßte nicht das die Bahn wegen nicht verfügbaren Sitzplätzen oder Verspätungen solche horrenden Entschädigungen zahlen muss. Dann wäre sie nämlich in allerschnelle Pleite."

 

Also erst einmal hat man in der Bahn bei Ticketerwerb keinen Sitzplatzanspruch. Den kann man extra erwerben. Sollte dann deine Reservierung nich stimmen, dann wirst du schon noch auf Nachfrage irgendwo einen Sitzplatz kriegen. Ist mir persönlich aber in Deutschland noch nicht passiert.

Bevor du meinst, dass die Regelung unfair sei, möchte ich dich bitten, die aktuellen Medien etwas besser zu beobachten. Entschädigungen in ähnlichem Ausmaß sind für die Bahn ebenfalls für Anfang 2005 geplant und eine entsprechende EU-Gesetzesvorlage ist bereits in Arbeit. Einzig und allein für Fähren trifft dies noch nicht zu. Aber auch hier will man in den nächsten Jahre Einigung erzielen.

Geschrieben

Also der 5.1. hätte der LH nichts gekostet. Das ist definitiv höhere Gewalt, und da muss keine Entschädigung gezahlt werden!

 

Was die Bahn betrifft, so werden auch hier Gespräche über Enschädigungsleistungen geführt. So muss die Bahn bereits im Nahverkehr an die Besteller bei der Unterschreitung von Punklichkeitszielen Vertragsstrafe zahlen. Eine Entschädigung an den einzelnen Passagier wäre auch rein praktisch gesehen, nicht praktikabel (Ticketpreis bei 2 Euro, entschädigung wie hoch???). Im Fernverkehr wird die Bahn die bisherige Praxis (10 Euro-Gutschein bei Verspätung > 30min, gültig auch bei höherer Gewalt, z.B. Selbstmörder).

 

Dass der Luftverkehr bei einer Entschädigungsregelung teuerer wird, sollte jedem klar sein. Sicherheit, Entschädigung, Verbraucherschutz etc. kostet!

Geschrieben

Auf http://www.boarding.no/art.asp?id=10916 gibt's auch eine Presseerklärung der IATA zum Thema.

 

@Chris99

 

"In der Vorlage wird höhere Gewalt ausgeschlossen!"

 

Die einzigen offiziellen Dokumente die ich zum Thema kenne liegen auf der EU website, http://europa.eu.int/comm/transport/air/rights/index_en.htm .

 

In der PDF Übersicht zu den neuen Bestimmungen findet sich eine "höhere Gewalt" Klausel alerdings nur bei Cancel, nicht bei Delay. Das halte ich zwar für widersinnig, aber ich finde eben keinen generellen Ausschluß bei höherer Gewalt. Hast Du evtl. eine genauere Quelle?

 

Eine Stärkung und Vereinheltlichung der Verbraucherrechte finde ich gut und überfällig. Auch und gerade vor dem Hintergrund daß dies eben auch für andere Verkehrsträger kommen soll.

 

@joBER

 

Du hast recht daß bei der DB AG Beförderung und Sitzplat getrennt verkauft werden... und das ist eines der Dinge die bei der Einführung des neuen Preissystems (V 1) versäumt wurde: wenn man schon relationenoriente Preise hat soll man die auch mit einem Platz koppeln, meinetwegen jede Fahrkarte 2 EUR teurer machen. Denn auch für Sitzplatzinhaber ist die Fahrt in überfüllten Zügen kein Vergrügen.

 

Wo Du leider nicht recht hast: "Sollte dann deine Reservierung nich stimmen, dann wirst du schon noch auf Nachfrage irgendwo einen Sitzplatz kriegen"

 

Tja, passiert leider 'mal daß ein ganzer ICE Halbzug fehlt... da ist dann Deine Platzreservierung keinen Cent mehr wert, und eine Kompensation gibts selbstverständlich auchg nicht.

Geschrieben

Ich habe das ganze heute früh nur in der Frankfurter Rundschau gelesen. Leider kann ich mich an die Details nicht mehr erinnern.

 

Die Differenzierung bei höherer gewalt sind wahrlich schon ein Hammer! Aber das ganze ist ja noch in der Mache. Ich denke, da wird sich die nächste Zeit noch einiges tun. Auf die LVG's haben ja eine Lobby sowohl in Brüssel, als auch in Berlin.

Das ganze muss ja auch noch konkretisiert und in nationale sRecht umgesetzt werden.

Geschrieben

@jmt

War das zufällig die ICE-T-Linie Hamburg-Berlin-München?

Konntest du da nicht einmal das Geld für Sitzreservierung zurückverlangen? Das sind zwar nur 3€, aber reicht das reicht dann fürn Kaffee im Restaurant und so vielleicht n Sitzplatz icon_smile.gif

Geschrieben

@joBER

 

Ja, auf der ICE-Strecke Hamburg-Berlin. Ob ICE-3 oder -T kann ich gar nicht mehr genau sagen.

 

"Mein" Halbzug fuhr glücklicherweise, ich hatte also einen Sitzplatz; konnte aber das doch etwas angespannte Gespräch eines anderen Passagiers mit dem Zugbegleiter verfolgen... und dem Fahrgast wurde nichts an Kompensation angeboten, nicht einmal ein einfacher Mitropa-Kaffeegutschein.

 

Ansonsten sind Rückerstattungen u.ä. bei der DB AG 'eh eine Sache für sich, aber das wäre dann wohl vollends OT (wobei Vergleiche der gesetzlichen Regelungen für Fluglinien mit denen für andere Verkehrsträger schon interessant sind).

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