munich Geschrieben 4. Februar 2004 Melden Geschrieben 4. Februar 2004 Flugzeuge, die in der Schweiz Landeverbot haben! Auf ihrer HP veröffentlich das schweizer Luftfahrtbundesamt jetzt die in der Schweiz gesperrten Maschinen, so z.B.: (Folgende Maschinen der in den Medien genannten Gesellschaften haben in der Schweiz Landeverbot) Datum .....|.Betreiber |Flugzeug-Typ Inspektion..|Domizil...|Registration/Operation 01.09.2003 | Silk Way (Aserbaidschan/Belgien) Boeing DC-8 | 4K-AZ25 - Fracht 27.04.2002 | Flash Airlines (Ägypten) Boeing B737-3Q8 | SU-ZCD - Passagier 18.07.2002 | Hemus Air (Bulgarien) Tupolev Tu-154M | LZ-LTV - Passagier 28.08.2002 | JR Executive (Libanon/USA) Boeing B720 | N720JR - Passagier 16.05.2003 | Premium Air Shuttle (Nigeria) Yakovlev Yak-40 | 5N-MAR - Passagier 13.08.2003 | Dniproavia (Ukraine) Yakovlev Yak-42D | UR-42426 - Passagier 30.10.2003 | GIR Jet (Spanien) Fokker Mk 28 -100 | EC-IPV - Passagier Durch Medien sind in den letzten Tagen Informationen publik geworden über angeblich in der Schweiz mit einem Landeverbot belegte ausländische Fluggesellschaften. Auslöser für ein solches Landeverbot waren von BAZL-Inspektoren durchgeführte Stichprobenkontrollen an Flugzeugen auf Schweizer Flughäfen. Die Schweiz beteiligt sich seit dem Jahr 2000 systematisch an dem entsprechenden Programm der Europäischen Zivilluftfahrtskonferenz (ECAC). Die Ergebnisse dieser BAZL-Stichproben, die via eine zentrale Datenbank nur den Behörden der teilnehmenden Staaten zugänglich sind, unterliegen den schweizerischen Datenschutzregelungen. Um jedoch die Verbreitung weiterer Gerüchte zu vermeiden und die Rechtssicherheit wieder herzustellen, gibt das BAZL im Sinne einer Präzisierung nachfolgend bekannt, welche Maschinen der in den Medien bereits erwähnten Gesellschaften tatsächlich nicht mehr in der Schweiz landen dürfen. Zur beschränkten Aussagekraft dieser Angaben hält das Amt aber folgendes fest: Ein Landeverbot ist aufgrund einer Momentaufnahme an einem bestimmten Tag erlassen worden. Ob die entsprechende Maschine die damals entdeckten Mängel noch immer aufweist, geht aus der Information nicht hervor. Ein Flugverbot gilt nur für eine bestimmte Maschine. Rückschlüsse auf den Zustand der Flotte der entsprechenden Gesellschaft lassen sich daraus nicht herleiten. Ob die betreffende Fluggesellschaft die Maschine heute noch benutzt, geht aus den Angaben nicht hervor. Ein Flugverbot wird zwar auf unbefristete Zeit erlassen. Bringt eine ausländische Gesellschaft aber Dokumente ihrer Aufsichtsbehörde bei, die bestätigen, dass die vom BAZL festgestellten Mängel behoben sind, müssen dem Flugzeug auf Antrag wieder Landerechte gewährt werden. Es ist möglich, dass ein Flugzeug ein Landeverbot in der Schweiz hat, obwohl die Mängel behoben wurden. Rückschlüsse auf den heutigen Zustand des Flugzeuges lassen sich daraus nicht herleiten. Das BAZL ist nicht zuständig für die Aufsicht über ausländische Fluggesellschaften. Gemäss den internationalen Regelungen ist jedes Land verantwortlich für die Aufsicht über die eigenen Gesellschaften. Die Stichprobenkontrollen im Rahmen des ECAC-Programms sind lediglich ein ergänzendes und sinnvolles Instrument im Interesse einer erhöhten Flugsicherheit. Ob die mit einem Landeverbot belegten ausländischen Maschinen gesamthaft der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können und sollen, prüfen das BAZL und das UVEK weiterhin. Es gilt vor allem heikle datenschützerische und haftungsrechtliche Fragen sowie die Auswirkungen der Veröffentlichung auf das Stichprobenprogramm der ECAC zu klären. Weil diese Flugzeuge nicht in die Schweiz fliegen dürfen, besteht aber kein akuter Handlungsbedarf. Quelle: http://www.aviation.admin.ch/aktuell/medie...ex.html?lang=de
viasa Geschrieben 4. Februar 2004 Melden Geschrieben 4. Februar 2004 Da bist du aber ein Weilchen hinterher... ist sicherlich schon drei Wochen lang bekannt.
munich Geschrieben 4. Februar 2004 Autor Melden Geschrieben 4. Februar 2004 Wußte zwar, dass solch eine Liste besteht. Hörte jedoch bisher nur, dass diese Liste der Öffentlichkeit nicht zugänglich wäre. Erst in den letzten Wochen hörte ich davon, dass man dies auch veröffentlichen wolle. Dass das bereits geschehen ist, war mir unbekannt. Könnte mir vorstellen, dass es noch mehreren Leuten so ging. [ Diese Nachricht wurde geändert von: munich am 2004-02-04 21:03 ]
Javot Geschrieben 4. Februar 2004 Melden Geschrieben 4. Februar 2004 Die Liste wurd noch nicht öffentlich gemacht. Den Teil den munich und früher auch schon viasa publiziert haben, ist offiziell vom BAZL freigegeben. Nachdem verschiedene Medien Zugang zu diesen Daten hatten hat das BAZL nachgegeben und diese Flugzeuge bestätigt. Den REST der Liste gibts nicht öffentlich. Du kannst aber ien Mail mit deinem Flug (Nummer, Datum Airline) an info@bazl.admin.ch schreiben. Dann melden sie dir, ob einer dieser Airlines gesperrte Geräte hat. Sie senden dir nicht eine Liste mit den gesperrten Flugzeugen. Ich habe das mal ausprobiert und auch einige CodeShare-Flüge angegeben. Zurück kam nur eine Standardantwort, dass keiner dieser Airlines gesperrte Geräte hat. Aus der Antwort sieht man antürlich auch nicht, wie genau sie das überprüfen. FAZIT: Teil der List public, Überprüfung der übrigen per Mail.
Empfohlene Beiträge
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.