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Flughafengebühren bei Germanwings!?!


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Geschrieben

Wenn ich für den 15. September einen Flug mit germanwings von Zürich nach Köln buchen möchte, gibt es mir einen Preis von 1.- Der Endpreis kommt aber dann auf 48 Franken, da 47 Franken Taxen drauf geschlagen werden. Die Taxen in ZRH betragen aber nur 36.- pro Passagier!!!

-> versteckt das 4U einen Teil der Flugkosten in den Taxen damit sie den 1.- Tarif anbieten können? oder interpretiere ich etwas falsch?

 

[Auffällig ist, dass sie so auf den gleichen Preis kommen, wie der Rückflug kostet. Dieser ist aber mit 42 im System + 7 Taxen.

UND: Das sind die billigsten Preise, was deutlich macht, dass 4U teurer wurde. früher gabs noch Tickets ab 29 Inkl]

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Javot am 2004-04-09 02:59 ]

Geschrieben

ich vermute ebenfalls. Wird nur ganz witztig bei Nichtantreten zum Flug.

Zumindest für Deutschland ist beim Landgericht Köln eine Übereinkunft mit FR erziehlt worden, dass im Fall vom Nichtantreten zum Flug sämtliche Steuern und Gebühren zu erstatten sind, ansonsten droht pro gemeldetem Fall eine Strafe von 6.000 €

D. h. Verlust ist nur 1,--

Geschrieben

Andersrum. Der Gewinn bei Nichtantreten ist für die Fluggesellschaft auch nur 1,-.

 

Habe vor kurzem meinen Flug bei HLX canceln müssen. Und habe nachgefragt ob es die Steuern zurück gibt. Man hat es mit versprochen.

 

Mal sehen ob sie es einhalten. Ärgere mich jetzt nur das ich damals meine 4U Flüge hab verfallen lassen. Da wäre sicher noch ein bißchen Geld zu holen gewesen.

 

Wusste gar nicht das es dafür so hohe Strafen gibt. Da wird man es sich sicher 2x überlegen ob man das Geld einbehält

Geschrieben

@nosegaer:

 

> Ärgere mich jetzt nur das ich damals meine

> 4U Flüge hab verfallen lassen.

 

Schreib eine Mail an zahlung@germanwings.com und Du wirst die Steuern und Gebühren problemlos erstattet bekommen. Entscheidend ist, dass man den Flug nicht wahrgenommen hat - und nicht, ob man vorher explizit storniert hat oder nicht. Die Steuern und Gebühren muss 4U nämlich auch nur für die Paxe bezahlen, die letztlich fliegen.

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Marobo am 2004-04-09 18:34 ]

Geschrieben

Wie sieht es eigentlich mit Flügen aus, die bei der 1-Euro-Aktion gebuchtund nicht angetreten wurden? Da wird in der Buchungsbestätigung einfach 0,00 Euro für Steuern aufgeführt.

Muss 4U jetzt trotzdem die realen Gebühren erstatten oder nicht?

Geschrieben

Jeder will nur einstecken. Kaum gibt es ne Regelung, dass die Airlines bei nicht angetretenen Flügen die Steuern erstatten müssen, dann wollen alle Leute für alle ihre nicht angetretenen Flüge die Steuern zurück haben. Komisch, dass sich da vorher kein Mensch drum gekümmert hat.

 

So eine Regelung ist ja sinnvoll und gut, aber sie sollte dann auch nur für die Flüge gelten, die nach dem in Kraft treten dieser Regelung, gebucht wurden. Denn was in der Vergangenheit ok war, kann man ja nicht auf einmal bestrafen.

 

Wobei ich aber auch wohl noch meine 21,24€ Steuern zurückholen werde, von einem nicht angetretenen ZRH-Flug.

 

gruß

phil

Geschrieben

gilt das auch für flüge die stadtgefunden haben? und ich einfach keinen bock hatte zu fliegen?

 

ich meine es gilt nur wenn der flug gestrichen wurde, oder aus andern gründen nicht durchgeführt wurden konnte

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: flusifan am 2004-04-10 11:28 ]

Geschrieben

@phiraos

 

was ist daran so schlimm.

 

jeder soll das bekommen was ihm zusteht.

für diese steuern/gebühren bringt die airline ja auch keine leistung.wozu soll sie das geld bekommen.

 

diese regelung hat es immer schon gegeben.

 

die meisten airlines,speziell die großen,

haben schon immer steuern/gebühren freiwillig erstattet.

 

es gab mit ryanair auch keinen prozess.die haben freiwillig eine strafbewehrte unterlassungserklärung unterschrieben.

 

glaubst du im ernst ryanair macht so etwas

wenn nicht von vornherein klar ist wie so ein prozess ausgeht.

 

übrigens was soll dieser widerspruch.

sich darüber beklagen das andere sich die steuern erstatten lassen und das im gleichen atemzug selber machen.

das ist wie wsser predigen und wein trinken.

 

war nicht sehr glaubwürdig.

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: aljoscha am 2004-04-10 12:11 ]

Geschrieben

@flusifan

 

> gilt das auch für flüge die stadtgefunden

> haben? und ich einfach keinen bock hatte

> zu fliegen?

 

Natürlich! Wie ich schon schrieb, muss 4U

die Steuern und Gebühren doch nur für die Paxe bezahlen, die letztlich fliegen. Ob Du keinen Bock, keine Zeit oder Fieber hattest, spielt dabei nicht die geringste Rolle.

 

 

 

@nosegear

 

> Gilt das echt auch für Flüge die schon

> längst verfallen sind. Also von Jan-Mrz?

 

Ich habe mir dieser Tage schon Steuern/Gebühren aus dem letzten Jahr erstatten lassen. Zusage kam prompt. Ob FR mir auch Steuern/Gebühren aus 2001 erstattet bin ich noch gespannt, wenn ich denen demnächst ein Fax schicke. Aufgrund der strafbewehrten Unterlassungserklärung können die wohl wenig dagegen tun - und ich freue mich über einen dreistelligen EUR-Betrag icon_smile.gif

Geschrieben

Mal zurück zur Ausgangsfrage: Gibt es denn nun überhöhte Steuern und Gebühren bei Germanwings? Und gibt es irgendwo eine Liste/Seite, wo man alle Flughafengebühren etc. auf einen Blick einsehen kann?

Geschrieben

@Ole: Die Flughafengebühren hängen ja auch von den Fluggesellschaften und den Leistungen die sie vor Ort in Anspruch nehmen ab. Da kann man nur schlecht Vergleiche ziehen.

Geschrieben

wie sieht es denn mit FR-Flügen aus, die ex STN z.B. nach DUB gebucht worden sind? Gilt der Wohnsitz des Käufers oder muss der Abflughafen in Deutschland sprich Reiseantritt gewesen sein?

Ich habe noch ettliche One-Way FR Tickets von Italien und Spanien nach D...wäre mal interessant, ob die FR auch erstattet!

Geschrieben

eine interssante frage,

 

in dem andern thread wurde berichtet dass ryanair erstmal überhauptnicht zahlen will.

 

ich bin kein jurist aber diese unterlassungserklärung gilt nach meinem gefühl erstmal nur da, wo auch deutsches recht gilt.

ich habe das schonmal geschrieben,gilt diese erklärung rückwirkend oder erst für flüge

die nach der unterschrift erfolgt sind.

 

andere frage ist ab wann verjähren solche

ansprüche für buchungen die schon eine

zeit her sind.

 

ich weiss, fragen über fragen

Geschrieben

Flughafengebühren hängen nicht von den Fluggesellschaften sondern nur von den Flughäfen bzw. den staatlichen Behörden ab.

Die Gebühren werden in der Regel beim Start bezahlt. Manchmal, wie zum Beispiel am Flughsfen Köln, aber auch bei der Landung.

Leider kenne ich die Gebührensätze nicht, aber dadurch könnte das genannte Beispiel Zürich-Köln erklärt werden. Das heißt, daß Germanwings sich möglicherweise korrekt verhält.

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