Zum Inhalt springen
airliners.de

Ryanair: Steuern und Gebührenerstattung - wer hat da noch Pr


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mal allgemein in die Runde gefragt: Wer von euch hat noch Geld von Ryanair zu kriegen?

 

Ich hab vor ca. 6 Wochen ein Fax an Ryanair geschickt mit der Bitte um Erstattung von insgesamt etwa 250-300 EUR, in Bezug auf die Erkärung die letztens von der Wettbewerbszentrale erwirkt wurde.

Bisher kam noch keine Antwort. Man stellt sich wohl einfach "tot"

Telefonisch in Dublin wußte man nix davon und erzählt mir, daß Ryanair nichts zurückerstattet, auch keine Taxes.

 

Tja, jetzt will ich mir dann doch mal den "Spaß" machen das ganze einzuklagen (kommt insgesamt auf die Kosten an) und damit auch ein Exempel zu statuieren (so lang es kein anderer macht... Irgendeiner muß mal damit anfangen). Wer hat noch Probleme mit einer Rückerstattung von Ryanair und würde sich gerne dieser Klage anschließen? Bitte mal mit mir in Verbindung setzen mit Betrag, etc.

 

Oder vielleicht auch jemand mit Rechtsschutz-Versicherung, der die Klage dann selber einreichen würde?

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Phantom_der_Ope am 2004-05-21 15:17 ]

Geschrieben

Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht.

 

Hast Du schon mal die Verbraucherzentrale angesprochen, ob die bereit sind, Dir zu helfen und Druck auf FR zu machen?

 

Ich habe auch noch schätzungsweise 250-300 EUR von FR zu bekommen, aber ich habe die Unterlagen noch nicht zusammengestellt und nach Dublin gefaxt. Bin aber auch mal gespannt, wie sich FR verhalten wird.

Geschrieben

Nicht?

Schade...

Leider bin ich rechtlich nicht sooo fit...

 

Die Wettbewerbszentrale hab ich schon informiert, aber ich werde meine Forderung selber durchsetzen müssen wie mir gesagt worden ist.

 

Hab mal noch ein Fax an FR geschickt. Hab darin eine Frist von 7 Werktagen (bis zum 01.06.) gesetzt auf mein Schreiben zu reagieren und ansonsten mit dem Einreichen einer Klage gedroht.

Ich nehm an, der Prozess dürfte sehr schnell vorbei sein, sofern es denn dazu kommt *g* icon_wink.gif

Geschrieben

Weißt Du denn, ob Du überhaupt in Deutschland klagen kannst? Nicht dass Du immer mit FR zu einem irischen Gericht fliegen musst für die Verhandlungen icon_wink.gif

 

Was mich wundert ist, dass die Wettbewerbszentrale anscheinend eine gewisse Gleichgültigkeit zeigt. Immerhin müsste ihr (!) für jeden Fall der Zuwiderhandlung FRs gegen die geschlossene Vereinbarung 6000 EUR zustehen.

 

FR ist auch nicht so recht zu verstehen. Beim Streit mit der Wettbewerbszentrale akzeptieren sie im Verfahren eine Vereinbarung - offenkundig, um ein rechtskräftiges Urteil in der Sache zu vermeiden. Und dann riskieren sie in weiteren Verfahren ein eben solches. Aber es kann natürlich sein, dass sie dann ebenfalls im Verfahren einlenken in der Hoffnung, dass es die Kunden nicht soweit kommen lassen.

 

Ich bin mir nur der rechtlichen Situation nicht so ganz sicher. Dass Fluggesellschaften wie 4U und HLX anstandlos (zumindestens auf entsprechende Nachfrage) die Steuern erstattet, spricht dafür, dass ein Rückzahlungsanspruch besteht. Immerhin macht dies auch aus logischen Erwägungen sind, da sie das Geld ja im Falle des Antritts eines Fluges nur hätten weiterreichen müssen. Dagagen spricht aber FRs Klausel in den AGB, dass sämtliche Beträge nicht erstattbar sind. Ist aber möglich, dass diese Klausel unwirksam ist, wenn sie gegen geltendes Recht verstößt.

 

Es wäre schön, wenn sich dazu mal ein Anwalt äußern könnte. Hast Du die Verbraucherzentrale schon mal gefragt, wie sie die Chancen sehen?

 

Nicht vergessen darf man, dass es m. W. kein rechtskräftiges Urteil gibt - erst recht nicht von einem Landgericht an aufwärts. Und Amtsgerichte entscheiden nicht immer ganz nachvollziehbar. Risiko ist bei einer Klage also meiner Ansicht nach auf jeden Fall dabei. Ich kann nur nicht beurteilen, ob es bei 5% liegt zu verlieren oder gar bei 70%. Bin leider kein Anwalt.

Geschrieben

Ich habe bei Ryanair einen Tampere Flug storniert. Da sich die Abflugzeit nach der Buchung um mehr als drei Stunden änderte, kann man in solchen Fällen entweder umbuchen (kostenlos, wenn der neue Flug den man haben möchte max. 2 Buchungsklassen über dem zuerst gebuchten liegt) oder sein Geld zurück fordern. Für die letzte Möglichkeit hab ich mich dann entschieden.

 

Nach ca. 10 Tagen hatte ich die Gutschrift auf der Kreditkarte.

Geschrieben

OK, das wäre natürlich noch schöner, wenn FR eine angebotene Erstattung nicht zahlen würde. Es ist aber trotzdem mal ganz interessant zu hören, dass das wenigstens reibungslos klappt.

 

Hier im Thread geht es ja um ein etwas anderes Problem: FR hat einerseits ziemlich unfreiwillig eine Unterlassungserklärung abgegeben, in der sie sich laut Verbrauerzentrale verpflichtet haben, zukünftig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Luftbeförderungsverträgen gegenüber Verbrauchern die Klausel "Sämtliche bezahlten Beträge (einschließlich Steuern und Gebühren) sind nicht erstattbar" nicht mehr zu verwenden oder sich bei der Abwicklung bestehender Verträge auf diese Klausel zu berufen. Andererseits hält man sich in der Praxis nicht an diese Vereinbarung und risikiert dadurch in meinen Augen sehr stark, in mehreren Fällen 6000 EUR (unabhängig von der eigentlichen Erstattung) an die Verbrauerzentrale zahlen zu müssen. Allerdings scheint sich letztere nicht großartig darum künmmern zu wollen; sie wäre nämlich die einzige, die die "Strafzahlung" geltend machen kann.

 

Der einzelne Kunde muss überlegen, ob es sich lohnt für möglicherweise nur ein paar Euro den Klageweg zu bestreiten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Marobo am 2004-05-27 15:16 ]

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...