Gast magnumpi Geschrieben 25. Mai 2004 Melden Geschrieben 25. Mai 2004 Haben wir eigentlich Juristen im Forum? Nahe Werder (Havel) soll ein Wasserlandeplatz eingerichtet werden, bei dem Wasserflugzeuge Touristen zum Resort Schwielowsee bringen soll. Welche Behörde muss einen Wasserlandeplatz genehmigen, wenn dort drei Starts und Landungen täglich stattfinden sollen.
Liebherr Geschrieben 25. Mai 2004 Melden Geschrieben 25. Mai 2004 Laut LuftVZO § 50: Die Genehmigung eines Landeplatzes wird von der Luftfahrtbehörde des Landes erteilt, in dem das Gelände liegt § 39 Abs. 2 ist anzuwenden.
hinzundkunz Geschrieben 26. Mai 2004 Melden Geschrieben 26. Mai 2004 der Paragraph bezieht sich auf die LuftVZO, die Genehmigungsbehörde des Landes.... die DFS gibt dazu eine Stellungnahme ab, § 31 Abs. 3 LuftVG.... sollte es einer Ausnahmegenehmigung bedürfen, ist dafür das BMVBW zuständig, sprich wenn nicht alle entsprechenden Richtlinien des Bundes eingehalten werden... Grüße
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