Gast Geschrieben 29. Mai 2004 Melden Geschrieben 29. Mai 2004 Habe dieser Tage bei http://www.ciao.de unter Airlines ein bisschen gelesen und mich dabei über die ein oder andere Horror-Geschichte über FR amüsiert. Klassischer Fall: Flug wird abgesagt, Paxe können (vielleicht) am nächsten Tag starten, vielleicht aber auch nicht... Da die Berichte zum Teil schon Monate zurückliegen und ich kein Jurist bin: Greift eigentlich schon die neue EU-Regel? Was passiert, wenn ich irgendwo bin und meine Airline den Flug streicht? Krieg ich ein Hotel? Habe ich Ansprüche, auch wenn ich billig geflogen bin? Wer weiß was dazu?
runway03 Geschrieben 29. Mai 2004 Melden Geschrieben 29. Mai 2004 Bei FR hast du gar keine Ansprüche. Die neue EU-Regel gilt m.W. erst ab 2005.
lars Geschrieben 29. Mai 2004 Melden Geschrieben 29. Mai 2004 Das ist von Airline zu Airline unterschiedlich. Die neue EU-Regel soll meines Wissen Anfang 2005 gelten. Einige Airlines halten sich allerdings schon heute an die neuen Regeln. Ich habe zwar schon viele LCC Flüge hinter mir, jedoch wurde noch keiner von denen gecancelt. ( ) Es ist natürlich eine interessantes Thema, wie man sich in einer solchen Situation am besten verhalten soll. Wenn man die Kosten für das Hotel vorstreckt und sich im nachhinein zurückholen möchte, kann es zu Laufereien kommen oder bekommt hinterher nur Gutscheine. Am positivsten war ich von der Fluggesellschaft VBird überrascht. Trotz wetterbedingten Verspätungen (5h) verteilen sie selbst auf 19,99 EUR Flüge, 25 EUR Gutscheine. Der Service dieser Airline kann sich im übrigen sehen lassen. Zwar müssen Getränke an Bord bezahlt werden, aber bei den Preisen zahlt doch jeder gerne. (Heißgetränke: nur 1 EUR, bei anderen Billigairlines 2,00 - 2,50 EUR) Wie das nun bei anderen Airlines gehandhabt wird kann ich leider nicht beurteilen, da ich noch nicht betroffen war. Würde mich deshalb brennend interessieren, welche Rechte man in diesem Fall hat.
Micha Geschrieben 30. Mai 2004 Melden Geschrieben 30. Mai 2004 Selbst wenn die neuen EU Vorschriften gelten, bei FR is nichts zu holen, wird einfach in den AGBs versteckt das man kein Hotel bekommt und man auch fürs leibliche Wohl selbst zahlen darf.
Gast Geschrieben 31. Mai 2004 Melden Geschrieben 31. Mai 2004 Sorry, aber das stimmt so nicht. Wenn es eine EU-Regelung gibt, gilt sie verbindlich und kann nicht mit AGBs ausgehebelt werden. Du kannst zwar alles in die AGB reinschreiben, trotzdem greift es dann am Ende nicht, weil es gegen geltende Gesetze verstößt. Davon abgesehen: Ist es bis zur Gültigkeit der EU-Richtlinie wirklich so, dass es von AGB zu AGB abhängig ist, wie die Gesellschaften sich verhalten? Hat einer da mal Erfahrungen mit 4U oder HLX gemacht? Air Berlin hat mir mal in PMI ne Nacht im 4*-Hotel gezahlt, weil Fluglotsenstreik war. Ist höhere Gewalt und nicht deren Verschulden, sie waren aber trotzdem so nett (und vorher war auch ein mittlerer Pax-Aufstand losgebrochen...).
tim171080 Geschrieben 31. Mai 2004 Melden Geschrieben 31. Mai 2004 ich bin mal bei 4U in STR wegen überbuchung (!) sitzengeblieben. asl entschädigung gabs kostenlose umbuchung (nur 4U) und einen Roundtrip.
lars Geschrieben 31. Mai 2004 Melden Geschrieben 31. Mai 2004 Na das hört sich ja interessant an. Ich gehe mal davon aus, dass dir duch die Umbuchung mehr als 2 Stunden entstanden sind. Somit ständen dir schonmal 150 EUR zu. (+Spesen, Hotelkosten & Ersatzflug) So steht es sogar in Ihren eigenen ABB´s!!! Wenn der reguläre Flugpreis des erhaltenen Retour Fluges jedoch die 150 EUR übersteigt, so hat es sich jedoch für dich dennoch gelohnt. ;-)))
Marobo Geschrieben 31. Mai 2004 Melden Geschrieben 31. Mai 2004 Dann solltest Du aber auch erwähnen, dass lt. ABB von 4U folgendes in Bezug auf die 150 ECU / 300 ECU (ab 2 bzw. 4 Std. Verspätung) gilt: "Unterschreitet der One-way-Flugpreis für die betroffene Flugstrecke den Entschädigungsbetrag, so wird der One-way-Flugpreis erstattet."
sk Geschrieben 1. Juni 2004 Melden Geschrieben 1. Juni 2004 Ich könnte mir vorstellen, dass man bei FR eher den Vertrag zur Beförderung durch eine nette Klausel aufhebt, dann hat man zwar als Fluggast Recht auf Rückzahlung des bezahlten Betrages, steht aber meist vor Ort und müsste sich ein neues Ticket kaufen. Mal abwarten, was sie sich einfallen lassen.
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