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Charter


Gast BOSSE

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

kennt ihr euch mit Flugzeugcharter aus, welche Regelungen gibt es da ?

 

Mit freundlichen Gruß

Geschrieben

Hallo Bosse,

 

obwohl ich hier zwar auch noch nicht so lange am Start bin: Herzlich Willkommen!

 

Allgemein würde ich Charter so definieren: Beförderung von Pauschalflugreisenden im Nicht-Linienverkehr für gewerbliche Reiseveranstalter.

 

Jedoch kann man das wohl heutzutage so pauschal nicht mehr sagen. Nach "Maurer: Luftverkehrsmanagement (S.32)" sind die Merkmale deutscher Touristik-/Chartercarrier:

 

- Das Angebot richtet sich an das Marktsegment der Urlauber, ein besonders preiselastisches Nachfragesegment, das stark auf Preisänderungen reagiert.

 

- Die Flugkapazitäten werden sowohl über Reiseveranstalter als Hauptvertriebspartner in Form von Pauschalreisen als auch über Einzelplatzverkäufe direkt an Endverbraucher vermarktet. (z.B. die neue Condor)

 

- Die Beförderung wird sowohl im Bedarfsluftverkehr ("Charter") als auch (heute fast überwiegend) im Linienverkehr mit Sommer- bzw. Winterflugplan angeboten.

 

- Die Destinationen sind Urlaubsziele der deutschen Touristen.

 

- In der Regel werden nur Strecken mit relativ auslastungssicherem Punkt-zu-Punkt-Verkehr (...) angeboten.

 

- Bezüglich Preisbildung, Strecken und Kapazitäten unterlagen die Touristikcarrier schon in der Vergangenheit im allgemeinen wenig Regulierungen.

 

- In der Regel kann mit einem hohen Sitzladefaktor kalkuliert werden.

 

- Luftfrachtverkehr wird nur als Nebentätigkeit angesehen.

 

- Als Beförderungsklasse wurde bisher überwiegend Economy angeboten, in letzter Zeit nähert man sich auch hier den internationalen Passage Airlines an durch das Angebot einer gehobenen Beförderungsklasse. (z.B: Condor Comfort-Class, LTU First Comfort)

 

(...)

 

Hoffe, das hilft Dir ein wenig weiter, Gruß Flare

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