Gast BOSSE Geschrieben 9. Juni 2004 Melden Geschrieben 9. Juni 2004 Hallo, kennt ihr euch mit Flugzeugcharter aus, welche Regelungen gibt es da ? Mit freundlichen Gruß
Flare Geschrieben 10. Juni 2004 Melden Geschrieben 10. Juni 2004 Hallo Bosse, obwohl ich hier zwar auch noch nicht so lange am Start bin: Herzlich Willkommen! Allgemein würde ich Charter so definieren: Beförderung von Pauschalflugreisenden im Nicht-Linienverkehr für gewerbliche Reiseveranstalter. Jedoch kann man das wohl heutzutage so pauschal nicht mehr sagen. Nach "Maurer: Luftverkehrsmanagement (S.32)" sind die Merkmale deutscher Touristik-/Chartercarrier: - Das Angebot richtet sich an das Marktsegment der Urlauber, ein besonders preiselastisches Nachfragesegment, das stark auf Preisänderungen reagiert. - Die Flugkapazitäten werden sowohl über Reiseveranstalter als Hauptvertriebspartner in Form von Pauschalreisen als auch über Einzelplatzverkäufe direkt an Endverbraucher vermarktet. (z.B. die neue Condor) - Die Beförderung wird sowohl im Bedarfsluftverkehr ("Charter") als auch (heute fast überwiegend) im Linienverkehr mit Sommer- bzw. Winterflugplan angeboten. - Die Destinationen sind Urlaubsziele der deutschen Touristen. - In der Regel werden nur Strecken mit relativ auslastungssicherem Punkt-zu-Punkt-Verkehr (...) angeboten. - Bezüglich Preisbildung, Strecken und Kapazitäten unterlagen die Touristikcarrier schon in der Vergangenheit im allgemeinen wenig Regulierungen. - In der Regel kann mit einem hohen Sitzladefaktor kalkuliert werden. - Luftfrachtverkehr wird nur als Nebentätigkeit angesehen. - Als Beförderungsklasse wurde bisher überwiegend Economy angeboten, in letzter Zeit nähert man sich auch hier den internationalen Passage Airlines an durch das Angebot einer gehobenen Beförderungsklasse. (z.B: Condor Comfort-Class, LTU First Comfort) (...) Hoffe, das hilft Dir ein wenig weiter, Gruß Flare
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