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airliners.de

Entschädigung bei Überbuchung


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Geschrieben

Hallo!

 

Eine Verwandte von mir wollte eigentlich gestern morgen mit der LTU von DUS nach LAX fliegen um dort ihre Schwester zu besuchen. Allerdings war der Flug überbucht und man hat sie (und etwa 15 andere) nicht mitgenommen. Man sagte ihr sie könne nur den Flug NÄCHSTE WOCHE DONNERSTAG nehmen!!! Das finde ich eine unglaubliche Frechheit, zumal die Dame 78 ist.

Weiß jemand wie das rechtlich ist? Kann sie mit einer anderen Airline auf Kosten der LTU fliegen? Wieviel Entschädigung steht ihr zu?

 

Vielen Dank für eure Hilfe

 

Oliver

Geschrieben

Das ist ja echt eine Frechheit. Charter dürfen nicht mal überbucht werden ! Die Airline ist verpflichtet, einen angemessenen Ersatz anzubieten (bspw. über FRA mit LH nach LAX oder über LHR...). Tage später ist da eigentlich nicht zumutbar (insbesondere wenn man den Urlaub und das Hotel gebucht hat).

 

Ich kann Dir allerdings nicht sagen, ob es bei Charterflügen Entschädigung gibt. Da würde ich an Deiner Stelle mal googeln.

Geschrieben

Kleiner Tipp: Ruf mal die Verbraucherzentrale an! Die klären Dich kostenlos über Deine Rechte auf und danach kannst Du ja ggfl. zum Anwalt.

Und halt uns mal auf dem Laufenden hier.

Nach meinem Wissenstand und Rechtsempfinden müssen sie Entschädigung zahlen - so was geht doch nicht.

Geschrieben

@LonOlli

 

Also, wenn Du bei einer Airline, ob LH, AB oder LT eimem

"Nur-Flug" oder Einzelplatz im Reisebüro, Call-Center oder über die Homepage buchst, ohne eine "Landleistung" wie Transfers, Mietwagen oder Hotel im Packet zusammen erwirbst, ist es definitiv ein Linienflug.

 

Hier gelten zumindest innerhalb der EU die selben Bedingungen im Verspätungs, Überbuchungs- oder Cancellationfall.

 

"Charter" ist es dann, wenn Du über Veranstalter wie Meier's, ITS, TUI etc ein Packet buchst.

 

Als ich vor drei Jahren TXL-LAX via FRA mit der LH fliegen wollte, war der Flug ex-FRA auch voll und man hat mir angeboten, via FRA und LHR mit der United zu fliegen, dauerte 6 Stunden länger und dafür sollte es einen Voucher über 300€ geben. Ich hab's angenommen und nochmal "nachgebohrt" und den Voucher in ein Upgrade in die Business umgetauscht.

Es gibt zumindest bei Liniencarriern wie LH klare Procedures in solchen Fällen, aber etwas Handeln kann auch nicht schaden. Man sollte den "Damen an der Kundenfront" nur nicht pampig kommen und gleich mit Schadensersatz und Anwalt drohen.

Freundlichkeit und Verständnis (zumindest im Ansatz) bringt oft mehr.

 

Prinzipiell sollte hier also auch ein "Schadenersatz" möglich sein.

 

Happy Landings

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: KeepTHF am 2004-07-21 11:39 ]

Geschrieben

bin zwar kein Anwalt, aber ich habe dennoch ein bisschen Ahnung von Recht, daher versuche ich mal eine Fallaufarbeitung:

 

durch die Buchung bei LTU entsteht ein rechtkräftiger Vertrag zwischen der Dame und LTU und beide verpflichten sich zu einer Leistung. Die Dame erfüllt die Leistung durch das Bezahlen der Rechnung und hat somit einen Anspruch auf Beförderung. Höhere Gewalt kann ausgeschlossen, da die Fluggesellschaft fahrlässig handelt hat die Dame verschiedene Möglichkeiten:

 

Rücktritt vom Vertrag(Fristsetzung nicht notwendig, da evtl. Nacherfüllung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr sinnvoll ist) und Schadensersatz(z.B. Kosten für Fahrt zum Flughafen, sonstige Aufwendungen)

 

Eine andere Möglichkeit wäre, wenn sie das Angebot der Fluggesellschaft annimmt und erst eine Woche später fliegt, es steht ihr aber ebenfalls Schadensersatz zu.

 

Sofern es durch irgendwelche Sondervorschriften keinen Ausschluss davon gibt, könnte sie vom Vertrag zurücktreten und sich das Ticket für eine andere Airline von der LTU bezahlen lassen, da LTU die Verzögerung zu vertreten hat und somit für den entstandenen Schaden aufgekommen muss.

 

Diese Lösung ist ohne Beachtung von irgendwelchen Sondervorschriften für die Luftfahrt, da ich mich da nicht sonderlich auskenne.

 

Würde mich echt interessieren was hierzu ein Anwalt sagt, wäre nett wenn du das posten könntest.

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: flo001 am 2004-07-21 11:41 ]

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ich habe bei LTU angerufen, dort sagte man mir, dass die Maschine nicht überbucht gewesen sei! Es seien 332 Paxe gebucht gewesen, für 332 Sitze. Geflogen seien aber nur 326 Pax. Sehr seltsam.

Zum Thema Entschädigung hieß es, die wäre jaaohl schon am Flughafen geregelt worden, wie das so üblich sei. Ich sagte ihr dann, dass die Dame einfach weggeschickt worden sei und man ihr gesagt hätte, dass mit der Entschädigung würde später geregelt. Da wunderte sie sich und sagte ich solle doch nach der Rückkehr einen Brief an die LTU schreiben.

Ansonsten saget sie mir, dass es in einem solchen Falle 300Euro Entschädigung gibt, aber ich werde in dem Brief um mehr bitten, denn die LTU kann froh sein, dass sie ihr nicht für die 10Tage ein Zimmer im Flughafenhotel bezahlen mußte.

Ich werde euch sagen wenn es Antwort auf den Brief gibt, aber das wird vermutlich eine Weile dauern.

 

Oliver

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