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LH: Verfall des Rückflugs


fly

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Geschrieben

Hallo,

bei LH ist es bei den günstigen Tarifen ja so, dass der Rückflug verfällt, wenn man den Hinflug verpasst. Weiss jemand von Euch, ob das rechtliche abgesichert ist? Verkehrsstau, ich verpasse den Hinflug, fahre in der Not mit der Bahn zum Zielort (innerdeutsch), aber will natürlich trotzdem mit dem bezahlten Rückflug zurückfliegen. Wenn ich z.B. im Hotel Halbpension buche und nicht zum Frühstück erscheine, verfällt doch auch nicht mein Abendessen. M.E. dürfte das rechtlich nicht haltbar sein. Zumindest müsste der anteilige Flugpreis erstattet werden.

 

Wie seht ihr das oder wer hat Fakten hierzu?

 

Danke!

Viele Grüsse,

fly (high)

Geschrieben

Hallo!

 

Wo ich mit Lufthansa innerdeutsch geflogen bin,

stand da auf dem E-TIX (elektronischer Ticket)

klipp und klar das man die Flüge in der

gebuchten Reihenfolge abfliegen muß!

Also könnte ich mir wirklich vorstellen,

daß wenn man den Hinflug verpasst hat,

kann man den Rückflug nicht benutzen.

 

Bin mir aber nicht sicher.

Kannst ja Lufthansa anrufen und fragen.

 

Gruß

AZ B777

Geschrieben

Ich hatte einmal (ohne um die Problematik zu wissen) die beiden Hinflug-Segmente verfallen lassen und nur ein Rückflug-Segment genutzt. Das war bei einem billigen Tarif und trotzdem kein Problem. Ich kann aber nicht sagen, ob ich nur riesiges Glück hatte oder ob es nur dann kritisch wird, wenn der Flieger sehr gut gebucht ist.

Geschrieben

@marobo

 

da hast du glück gehabt! bei lh hilft aber meist ein anruf und die korrigieren das im system, wenn du den hinflug aus einigermaßen nachvollziehbaren gründen nicht bekommen hast. ist aber kulanz und keine verpflichtung!

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