Gast D-AIBH Geschrieben 10. September 2004 Melden Geschrieben 10. September 2004 Ganz genau, touchdown99. Außerdem geht es den Mitarbeitern der Billigheimer-Airlines so allmählich auch gegen den Strich, dass sich deren Chefs immer häufiger auf Golfplätzen und Champagner-Parties tummeln. [ Diese Nachricht wurde geändert von: D-AIBH am 2004-09-10 09:53 ]
bach Geschrieben 10. September 2004 Melden Geschrieben 10. September 2004 Es wird immer vergessen, dass es für das fliegende Personal kein Recht auf einen Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz gibt! Es gibt lediglich Personalvertretungen - doch das ist lediglich eine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers, ob er solche Personalvertretungen akzeptiert oder nicht. Es wird Zeit, dass auch hier Anpassungen im Sinne von Gleichstellung der Arbeitnehmerrechte vorgenommen werden - ich kann mir nicht erklären, warum das Bodenpersonla einer Airline das Recht auf betriebliche Mitbestimmung hat, das fliegende Personal jedoch nicht!
HB-IDF Geschrieben 13. September 2004 Melden Geschrieben 13. September 2004 @bach: Zu diesem von Dir angedeuteten Unterschied zwischen fliegendem und nicht fliegendem Personal hinsichtlich der Betriebsratsgründung hätte ich gern ein paar zusätzliche Informationen. Stimmt es wirklich, dass hier auf der rechtlichen Ebene Unterschiede gemacht werden? Kann man das irgendwo nachlesen?
vanDusen Geschrieben 14. September 2004 Melden Geschrieben 14. September 2004 Mehr Infos dazu würden mich auch interessieren. Ich kann mir z.B. vorstellen, dass das Bodenpersonal in Deutschland mit Arbeitsverträgen nach deutschem Recht beschäftigt werden muss, das fliegende Personal aber mit Verträgen nach dem Recht des Mutterlandes der Airline angestellt werden kann. Das würde Bachs Amerkung erklären, denn das Betriebsverfassungsgesetz gilt natürlich nur in Deutschland. Mir ist das aber auch neu, und nähere Informationen, ob meine Vermutung stimmt, würden mich echt interessieren. Schließlich ist ja zumindest an den Hubs (z.B. HHN, DTM) das Personal in Deutschland stationiert. Es muss hier leben, einkaufen, Steuern zahlen. Dann wäre es auch nur angemessen, die hier gültigen Rechte zu haben. Viele Grüße, PvD [ Diese Nachricht wurde geändert von: vanDusen am 2004-09-14 16:06 ]
bach Geschrieben 14. September 2004 Melden Geschrieben 14. September 2004 Sorry, Beitrag irgendwie zwei Mal gepostet. [ Diese Nachricht wurde geändert von: bach am 2004-09-14 21:21 ]
bach Geschrieben 14. September 2004 Melden Geschrieben 14. September 2004 Ich staune, dass das so neu ist. Historisch ist das immer noch aus der Seeschiffahrt zu begründen. Rechtlich ist die entscheidende Grundlage § 117 BetrVG. Gemäß Absatz 1 ist das BetrVG nur auf die "...Landbetriebe von Luftfahrtunternehmen anzuwenden." Absatz 2 sagt, für die im Flugbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer kann(!) nach diesem Gesetz eine entsprechende Vetretung eingerichtet werden. Genau diese kann - Bestimmung macht es z.B. Herrn H. aus B. auch so einfach eine bestimmte Arbeitnehmerpolitik durchzuführen. Ansonsten ist der Einsatzort(Station) entscheidend. Gruß Bach [ Diese Nachricht wurde geändert von: bach am 2004-09-14 21:20 ]
D-ABCC Geschrieben 15. September 2004 Melden Geschrieben 15. September 2004 egal,um welche airline es auch gerade dreht, du findest immer einen weg, um die diskussion wieder in dein denkschema zu rücken, oder wie soll ich deinen vorletzten (provokanten) satz verstehen???? kann man nicht EINMAL irgend etwas ohne hetze diskutieren???
bach Geschrieben 15. September 2004 Melden Geschrieben 15. September 2004 Das hat doch nichts mit Hetze zu tun. Hetze ist wohl doch eine andere Form der Äußerung. Fakt ist, dass es deraritge AN-Vertretungen in den Fluggesellschaften sehr schwer haben, weil der AG am längeren Hebel sitzt. Damit hat die PV bzw. die AN-Vertretung des fliegenden Personals es schwieriger sich in die Firmenpolitik durchaus gewinnbringend einzubringen. Ich behaupte nur, dass es in einer Fluggesellschaft, die ihren AN Personalvertretungen mit bestimmten Mitspracherechten zubilligt, ein besseres Arbeitsklima zwangsläufig herrschen muss als ohne. Wenn dann jemand behauptet, das solche Einrichtungen überflüssig sind, weil eh alles super toll ist, zeugt das doch von einer erheblichen Arroganz den eigenen Mitarbeitern gegenüber - von der H. aus B. natürlich völlig frei ist, genauso wie MOL. Gruß.
bach Geschrieben 15. September 2004 Melden Geschrieben 15. September 2004 [ Diese Nachricht wurde geändert von: bach am 2004-09-15 15:08 ]
Pirx Geschrieben 15. September 2004 Melden Geschrieben 15. September 2004 Hallo miteinander! Fakt ist: Es gibt keine rechtliche Verpflichtung in Deutschland für fliegendes Personal Betriebsräte zu bilden und aus die Maus. Kein Arbeitgeber wird das freiwillig machen. Wenn den Arbeitnehmern die Bedingungen bei ihrem Arbeitgeber nicht gefallen gibt es halt nur eins: entweder hinnehmen oder sich organisieren in einer Gewerkschaft. Denn Arbeitnehmerrechte sind noch zu keiner Zeit verschenkt worden, sondern immer nur erkämpft.
bach Geschrieben 15. September 2004 Melden Geschrieben 15. September 2004 Warum muss denn immer von Kampf geredet werden? Vielleicht sollte man einfach davon ausgehen, dass auch der AN interesse hat, dass die Firma läuft.
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