kingair9 Geschrieben 29. September 2004 Melden Geschrieben 29. September 2004 Ein kleiner Tipp für die rauchende Gemeinde hier: Seit 1. September dürfen (zumindest in Köln) Zippo-Feuerzeuge nicht mehr mit in Flugzeuge genommen werden. Nachdem mir dieses bereits am Wochenende jemand erzählt hatte, traf es am Montag mich selbst. Bei der Durchleuchtung meines Sakkos wurde ich direkt gefragt, ob dort ein Zippo drin wäre. Aus diesem müsse ich seit dem 1.9. die Watte herausreißen oder ich dürfe es nicht mit an Bord nehmen. Wer ein Zippo kennt, weiß, daß es dann hinüber ist. Einzige Alternative: Durch die Sicherheitskontrolle zurück und das Zippo kostenpflichtig an der Information abgeben. Dort lagerten am Montag überigens bereits über 50 Zippos... Ist das eine neue Masche nur in Köln? Ich habe diesen Monat bereits ca. 10 Flüge aber das ist mir noch nirgendwo passiert.
Tirreg Geschrieben 29. September 2004 Melden Geschrieben 29. September 2004 Offiziell durften Zippos (oder andere Benzinfeuerzeuge) noch nie mit an Bord genommen werden. Das Problem ist, dass die brennen können, ohne dass man etwas gedrückt hält (ich will sagen, man kann es brennend hinstellen und das Ding geht nicht aus). Daher darf es auch auf keinen Fall in das aufgegebene Gepäck. In der Regel wird ein Zippo in der Hosentasche wohl nicht abgenommen, aber ich kann mir vorstellen, dass in CGN gerade ein Haufen neuer Checker eingestellt wurde und die ihr in der Schulung beigebrachten Dinge wohl ziemlich genau umsetzen. Ich persönlich finde dass mit dem Zippo am Körper, den Nagelfeilen und ähnlichem auch mehr als albern. Wenn man den Krempel abnimmt, wird das Fliegen und die Welt nicht sicherer... [ Diese Nachricht wurde geändert von: Tirreg am 2004-09-30 23:04 ]
Bobby Geschrieben 29. September 2004 Melden Geschrieben 29. September 2004 Im aufgegebenen Gepäck waren Streichölzer und Feuerzeuge schon immer untersagt, am Körper getragen war es immer erlaubt. Habe gerade in mehreren Ticketumschlägen nachgesehen, wo immer die ganzen Beförderungsbedingungen der Airline ausführlich stehen und dort steht es immer endsprechend.
Jet+Prop Geschrieben 6. Oktober 2004 Melden Geschrieben 6. Oktober 2004 Laut den DGR (Dangerous Goods Regulations) darfst und durftest Du ein Benzin-Feuerzeug noch nie auf einer Flugreise mitnehmen - weder im aufgegebenen, noch im Handgepäck, noch am Körper. Erlaubt sind nur, wie schon geschrieben, "normale" Feuerzeuge und Streichhölzer und diese auch nur am Körper. AM KÖRPER - und auch NICHT IM HANDGEPÄCK. Das ist ein Unterschied! Bei manchen Airlines wie z.B. Air New Zealand sind Streichhölzer grundsätzlich verboten. Es ist auch die Mitnahme von mehr als einem Feuerzeug verboten. Grund hierfür: Nur für den persönlichen Gebrauch. Und wer braucht schon mehr als ein Feuerzeug? Die Kontrollen in CGN werden wohl jetzt etwas regelkonformer durchgeführt... Gut so! Grüße, Stefan
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