Tecko747 Geschrieben 29. November 2004 Melden Geschrieben 29. November 2004 Wie ja schon bekannt ist, soll der Millitärflughafen Lechfeld bei Augsburg auch für den zivilen Flugverkehr genutzt werden. Östlich der Landebahn stehen jedoch zt. Presse einige Bunker zu nah an dieser und müssen evtl. verlegt werden. Wie sehen denn die gesetzlichen Regelungen für einen Sicherheitsstreifen rechts und links der Landebahn sein? Da dies sicher von der größe der Flieger abhängt, möchte ich einmal von einer B737-800 ausgehen.
hinzundkunz Geschrieben 30. November 2004 Melden Geschrieben 30. November 2004 Moin ..die Regelung, die hier greift ist die Richtlinie über die Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb.... also für Lechfeld (ich gehe mal davon aus, die bahn ist länger als 1200 m) bedeutet das..... runway strip: Breite je 150 seitlich der bahn und 60 m vor der bahn bis 60 m nach der bahn..... an den streifen schließt sich die RESA (runway end safety area) an....länge mind. 90 m, empfohlen 240 m mit einer Beite des Strefens (300 m) mind. aber der doppelten Start- Landebahnbreite..... an den Streifen schließt sich die seitliche Übergangsfläche mit einer neigung von 1:7 an..... am ende des Streifens beginnt die Abflugfläche (Basisbreite 180m, Divergenz 12,5 %) mit 1:50..... 60 m vor Schwelle endet die Anflugflache (Basisbreite 300m, Divergenz 15 %) mit 1:50.... diese Flächen sind freizuhalten..... irgendwann wird uns (DFS) dieser Vorgang zur gutachtlichen Stellungnahme vorgelegt..... dann schauen wir mal, ob das teil stehen bleiben darf... Grüße
Empfohlene Beiträge
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.