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Flugfunkscanner


Gast Aeromar

Empfohlene Beiträge

Gott zum Gruße!

 

Ich möchte mir demnächst nen Flugfunkscanner zulegen. Im moment habe ich den "FR 100 Flugfunkscanner" favorisiert. Kennt hier noch jemand ne Alternative?

--> Ich würde mal sagen im unteren Preissegment.

 

Schon mal schönen Dank!

Marcus

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nur mal zur Info:

 

Das Abhören von Flugfunk ist verboten!

 

Funkempfänger darf jedermann kaufen, besitzen und betreiben - unabhängig von ihren Frequenzgrenzen.

Empfangen werden dürfen damit aber nur sogenannte "Sendungen an alle"

(z.B. Rundfunk, Wetterfunk oder Amateurfunk)

 

Hier das Statement der RegTp (Quelle: RegTP):

 

Unberechtigtes Abhören von Nachrichten Dritter mit Strafe belegt - Nur für öffentliche Kommunikationsdienste verwendbar

 

Elektronische Geräte, die zum Mithören funkgestützter Kommunikation geeignet und seit einigen Jahren als sogenannte Funk-Scanner auf dem Markt sind, dürfen nicht zum unberechtigten Abhören genutzt werden. Nach Telekommunikationsgesetz wird das Abhören von Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, bzw. das Weitervermitteln des Inhaltes einer Nachricht oder der Tatsache ihres Empfangs mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe belegt.

Das Problem der unberechtigten Nutzung existiert seit 1992. Im Zuge der europäischen Liberalisierungsbestrebungen, dem Anliegen des Rechtes auf Informationsfreiheit voll nachzukommen und dem Ziel, Handelshemmnisse innerhalb Europas abzubauen, wurden damals die für den Rundfunk üblichen Frequenzbegrenzungen aufgehoben.

Faktisch wurde damit nicht nur der Empfang der zuvor erwähnten Rundfunksendungen außerhalb des eigentlichen Rundfunkbandes, sondern auch der Empfang von Aussendungen, die sich nicht an die Allgemeinheit wenden (z.B. Polizei- oder Flugfunk) und die aus Gründen des Fernmeldegeheimnisses und der Vorgabe des Grundgesetzes als schutzwürdig anzusehen sind, ermöglicht.

Daraus resultiert die Schutzvorschrift des § 86 TKG. Auch das Strafgesetzbuch stellt mit § 201 den Bruch des im Grundgesetz garantierten Schutzes des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Strafe.

Bis 1992 waren Rundfunkempfangsanlagen in Deutschland technisch so ausgelegt, daß nur die dem Rundfunk zugewiesenen Frequenzbänder empfangen werden konnten. Die Aufhebung der Frequenzbandgrenzen im Jahre 1992 führte zwar nicht dazu, daß jetzt Radiogeräte mit größeren Frequenzbereichen produziert wurden, aber im Markt wurden folglich Funkscanner angeboten, die als Empfangsanlage alle ausgesendeten Nachrichten empfangen können.

Objektiv betrachtet sind diese Geräte "normale Rundfunkempfänger" wie jeder andere Radioempfänger, der mit einer CE-Kennzeichnung in den Verkehr gebracht, also verkauft werden kann.

Wer jedoch in Anbetracht des Abhörverbots - wie im Telekommunikationsgesetz beschrieben - einen Funkscanner erwirbt, muß wissen, daß nicht jede Nutzung erlaubt ist, die durch technische Mittel ermöglicht wird. Der verantwortliche Umgang damit liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen. Die Justiz wird in den nächsten Jahren mit Sicherheit noch reihenweise Urteile zum widerrechtlichen Umgang mit Funkempfängern sprechen.

 

Und bitte solche Nachfragen doch hier lassen und Suchfunktionen benutzen oder googlen (manoman, jedesmal wieder). Entsprechende Antworten könnten z.B. ein Aufruf zum Gesetzesbruch sein!

 

P.S.: Wie immer: Schnauze halten und machen - schützt sich selbst und Andere

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wers nicht glaubt, hier der Gesetzestext:

 

§ 89

Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

 

Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

 

Die Ausnahme der Weitergabe nach §88 Abs.4 gilt hier natürlich:

(4) Befindet sich die Telekommunikationsanlage an Bord eines Fahrzeugs für Seefahrt oder Luftfahrt, so besteht die Pflicht zur Wahrung des Geheimnisses nicht gegenüber der Person, die das Fahrzeug führt oder gegenüber ihrer Stellvertretung.
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Zitat:

Und bitte solche Nachfragen doch hier lassen und Suchfunktionen benutzen oder googlen (manoman, jedesmal wieder). Entsprechende Antworten könnten z.B. ein Aufruf zum Gesetzesbruch sein!

 

Könnten...!

Da fragt jemand und bekommt so eine Antwort? @Woodz: Schreibst Du zufällig auch bei thiecom im Forum? Da ist auch jemand, der bei allen passenden und unpassenden Gelegenheiten die Gesetzelsage herauskramt!

 

Wenn jemand hier nach einem guten Scanner fragt, dann kann ihm geholfen werden. Es gibt übrigens frei verkäufliche Bücher und Zeitschriften in Deutschland, die das Thema behandeln, Empfehlungen (ja, ganz konkret, welcher Scanner in welchem Band gut ist...!) abgeben usw. - sogar Frequenzlisten bis hin zu den BOS-Bereichen - und die Autoren laufen tatsächlich noch frei herum! Ein Unding, gelle?

 

Klar ist der Empfang vieler Dienste verboten! Der Besitz und Betrieb der Geräte ist jedoch erlaubt. Die Empfehlung "Schnauze halten" ist schon ok - ich schreib' ja auch nix davon, daß ich Flugfunk höre, sondern sage lediglich etwas zur theoretischen Empfangsmöglichkeit desselben! Auch kann man mit den Scannern ja noch vieles mehr hören: CB, Amateurfunk, PMR, LPD...

 

Der Empfang mit dem FR 100 nicht grad' wahnsinnig gut (dem Vernehmen nach) Klar, für den Preis ist das Teil ok - aber wenn's denn etwas mehr sein darf:

Yaesu VR120 (150 EUR)

oder Icom IC-R5 (190 EUR)

 

Gruß,

EDLW

http://www.spottinglinks.de

http://www.spottingforum.de

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: EDLW am 2004-12-02 08:57 ]

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@ EDLW: schönen Dank erstmal!!

 

nochmal zu der Verbotsthematik:

Für die Geräte wird mit sprüchen geworben wie, "Ideal für Flugbegeisterte, die wissen wollen wie es hinter den Kulissen aussieht" oder "für Flugschüler, die praxisnah die Flugfunksprache erlernen wollen".

--> Da muss man wohl nichts mehr zu dem Gesetz sagen...

 

--> außerdem kann man mit dem genannten Gerät vor allem prima radio hören.. ;o)

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also dazu, das es verboten ist brauch ich nichts mehr zu sagen...

 

zu den argumenten: flugbegeisterte und flugschüler....

 

Flugbgeisterte, die einfach nur mal reinhören wollen, werden wohl meiner meinung nach nichts, allerhöchstens ein wenig verstehen....

 

und Flugschüler, die brauchen sich nur in ihre kiste setzen, und das dortige funkgerät anstellen und die entsprechende freq reindrehen....da braucht man keinen scanner.....

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Mal ein kleiner Hinweis von jemandem, der ab und an mal in den USA ist und wenn er nachmittags nach getaner Arbeit Zeit hat und ohnehin am Flughafen ist, mal zu den offiziellen "spotter places" fährt, so es sie denn gibt. Da tönt dann an manchen, z.B. FLL oder DFW ganz laut der Funkverkehr über den Parkplatz und niemand braucht einen scanner.

 

Könnte man hier eigentlich auch machen, es sind ja keine Staatsgeheimnisse die da verbreitet werden und jetzt, wo die DFS ja nicht mehr "Hoheitlich" ist sollte man den Untertanen, so sie denn interessiert sind, die Freude doch gönnen. Dann muss auch niemand mehr Sachen legal kaufen deren Nutzung illegal ist. Beim Polizeifunk ist das natürlich was anderes, aber ob da nun jemand mithört das Lufthansa 400 heavy jetzt zu irgendeinem holding und da warten soll ist doch nun wirklich Problemlos. Oder aber?

 

In vielen Dingen scheinen wir hier immer noch im totalitären Obrigkeitsstaat, egal welcher Coleur der ist, zu verweilen.

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Ja so sehe ich das auch, obwohl es eine ähnliche Rechtsknstruktion ist wie die Bahn AG, trotz der gemeinhin dahergeredeten "Privatisierung", nur weil man jetzt eine GmbH ode AG ist. Allerdings - das gilt auch für den DWD und die unterscheiden zwischen dem Hoheitlichen und dem Privatwirtschaftlichen Teil schoin sehr genau.

 

Auf mein Beispiel hin - die FAA ist nach woie vor eine Behörde und die werden auch nicht "privatisiert", scheinen dennoch keine Probleme damit zun haben den Towerfunk über einen Lautsprecher laufen zu lassen, ebenso wenig wie die Flughäfen, die allermeist ja auch als "Authority" geführt und von "Commissioners" beaufsichtigt werden.

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@Woodz: Schreibst Du zufällig auch bei thiecom im Forum? Da ist auch jemand, der bei allen passenden und unpassenden Gelegenheiten die Gesetzelsage herauskramt!

 

hehe nee,

witzigerweise nervt mich der Typ da auch...

 

Ich stehe nur auf dem Standpunkt, dass man bei bestimmten Themen besser die "Fresse" icon_google.gif

Als Strafe empfehle ich auf die Seite zu gehen und einzutippen: "Ich werde nächstes mal zuerst bei Google suchen!"

 

[edited wegen Dummheit beim URL-einfügen....]

 

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Woodz am 2004-12-03 15:20 ]

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Ja TU-144, so betrachte ich das auch. Hören ja, aber anderen nichts davon erzählen. Mir ist ein Fall aus FRA bekannt geworden, da hatte jemand keinen Kopfhörer dabei

und sich das Gerät ans Ohr gehalten. Zwei Polizanten haben es gesehen - und schwupps gabs eine Anzeige mit Ordnungsgeld (200 Euronen) und Beschlagnahme des Corpus Delicti.

Gut, jetzt muss man sich hier keine Gedanken darüber machen, dass sich jemand mit so einem Gerät am Ohr herumzuwedelt, während er an einem Ort steht, der von der Pozilei bewacht wird... Tatsache ist aber, dass die Kameraden nicht lange fackeln und so etwas umsetzen müssen (aus irgendwelchen Gründen), wenn sie einen begründeten Tatverdacht verspüren.

Und ich bin mir sicher: bestimmt gibts auch Polizisten, die in ihrer Freizeit Polizeifunk hören, Lokführer Bahnbetiebsfunk etc., so wie wir Flugzeuge fotografieren.

Übrigens: scanner gibts auch bei e-bay.

 

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: B707-430 am 2004-12-09 05:36 ]

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