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2Euro Lärmabgabe


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Fluggäste sollen mindestens zwei Euro "Lärmabgabe" pro Ticket zahlen

 

von Martin Lutz

 

Berlin - - Fluggäste sollen eine "Lärmabgabe" auf Flugtickets zahlen: Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) plant kommendes Jahr ein neues "Fluglärmgesetz" mit schärferen Grenzwerten. "Die Kosten für den Schallschutz werden die Fluggesellschaften auf die Tickets umlegen. Die Belastung wird aber bei maximal zwei Euro pro Passagier liegen", sagte Ministeriumssprecher Thomas Hagbeck der WELT. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen würde das Thema mit "weit überzogenen Zahlen" dramatisieren. Möglicherweise kommt auf die Passagiere eine Gebühr in Höhe von vier Euro pro Ticket zu: Denn die Flughäfen rechnen mit bis zu einer Milliarde Euro Mehrkosten für den Schallschutz, die sie Anwohnern nach Inkrafttreten des Gesetzes für Schallschutzfenster und Dachisolierungen zahlen müßten. Dies sind doppelt so hohe Investitionen wie Trittin angibt. "Das können die Flughäfen nicht verkraften", sagt Carola Wunderlich, die Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft.

 

 

In Frankfurt soll es bereits Gespräche mit der Lufthansa gegeben haben, die Kosten auf die Passagiere abzuwälzen. "Wir gehen fest davon aus, daß die zusätzlichen Kosten für die Flughäfen im Endeffekt auf den Endverbraucher umgelegt werden", sagte Klaus Busch, Sprecher der "Fraport AG", dem Betreiber des Flughafens in Frankfurt am Main. Das Umweltministerium dürfe den Luftverkehr nicht "restriktiv" benachteiligen.

 

 

In dem Streit erhält Trittin nun Schützenhilfe vom Umweltbundesamt. In einem Gutachten von acht Wissenschaftlern zum "Fluglärm 2004", das dieser Zeitung vorliegt, werden schärfere Grenzwerte gefordert. "Mehr als 30 Prozent der Bevölkerung fühlen sich durch Fluglärm belästigt", heißt es darin. "Neben den Begrenzungswerten für Fluglärm, zum Beispiel für die Nacht, brauchen wir auch noch bessere Technik für noch leisere Flugzeuge. Denn weniger Fluglärm hilft, möglichen Erkrankungen der Bevölkerung auf Dauer vorzubeugen", sagt Andreas Troge, der Präsident des Umweltbundesamtes. Die Professoren befürworten in ihrer Stellungnahme eine Angleichung der Parameter an die Bewertungsverfahren des Straßen- und Schienenverkehrs. Dem Gutachten zufolge setzen heute die Belästigungsreaktionen schon bei geringeren Lärmbelastungen als in früheren Jahren ein. Zwar verringerte sich der Geräuschpegel durch leisere Maschinen. Gleichzeitig stieg aber der Luftverkehr erheblich an.

 

 

Der Gesetzentwurf von Trittin wird unter anderem von Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) blockiert, weil schärfere Lärmschutzwerte die Flughafenbetreiber viel Geld kosten. Im Auftrag von Trittin ermittelt nun eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Ökoinstituts eine gemeinsam getragene Kostenschätzung für Verkehrsflughäfen. Auf dieser Basis will er dem Bundeskabinett seinen Gesetzentwurf voraussichtlich im Frühjahr vorlegen und damit das veraltete Fluglärmgesetz von 1971 ersetzen. Die Grenzwerte für den Dauerschallpegel sollen reduziert werden, beispielsweise tagsüber für bestehende Flughäfen in der "Schutzzone 1" von bisher 75 auf 65 Dezibel und in der "Schutzzone 2" von 67 auf 60 Dezibel.

 

 

Für Ausbau- oder Neubauvorhaben wie den internationalen Großflughafen in Berlin-Schönefeld sollen um fünf Dezibel schärfere Werte gelten.

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Q: diewelt.de

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