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airliners.de

Funkscanner für Flugfunk


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Leute,

ich will mir demnächst einen Funkscanner kaufen, habe aber keine Ahnung, welcher gut für den Flugfunk ist.

 

Könnt ihr mir helfen?

Geschrieben

Generell solltest Du Dich rechtlich schlau machen ob - und wenn ja, zu welchen Bedingungen - der Erwerb/Besitz/Betrieb von Scannern in Deinem Land erlaubt ist.

 

Auf jeden fall sollte er - um den Flugfunk empfangen zu können - den Frequenzbereich von 118.00 MHz - 137.00 MHz abdecken.

 

Hoffe, geholfen zu haben, alle Angaben wie immer ohne Gewähr! icon_smile.gif

Geschrieben

Guck mal bei diesem Online Händler rein: http://www.thiecom.de/shop1/index.html

Unter Radio-Scnanner => Bearcat findest du eine Menge guter Geräte. Ich habe mir dort selbst den Uniden Bearcat 220XLT gekauft und bin sehr zufrieden damit.

 

 

br

Martin

 

_________________

 

on the sky again!

 

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: MSeidler am 2002-05-19 17:59 ]

Geschrieben

Hallo.

 

Also ich hab meinen Funkscanner bei Conrad gekauft. Der Verkäufer hat mir gesagt, das das Abhören von Flugfunk erlaubt ist.

 

Also, wenn mal was ist und ich erwischt werde, kann ich immer sagen, der Verkäufer hat mir gesagt, es sei erlaubt zu hören.

Geschrieben

Jo @airbus, Du hast es treffender ausgedrückt.

 

Vor einigen Jahren hat sich irgend so ein Querulantenschlumpf mal aktiv in den Funk einer Maschine eingeklinkt, die im Landeanflug auf DUS war.

Die Cockpitcrew bemerkte aber nat. sehr schnell, das da was nicht korrekt lief und lies sich dadurch nicht beirren.

Geschrieben

@DUS-Fan -

"...kann ich immer sagen, der Verkäufer hat mir gesagt, es sei erlaubt zu hören."

 

Der Spruch zieht nicht! (ebenso auf das gesamte Leben mit seinen unendlich vielen Beispielen bezogen)

Geschrieben

Das Abhören vom Flugfunk durch einen Scanner ist verboten! Man darf einen besitzen, aber nicht in Betrieb nehmen, es sei denn, es ist ein aktuelles und gültiges Flugfunkzeugnis(BZF I,BZFII,AZF) vorhanden!

Geschrieben

Th_Jaeger hat da nicht ganz recht, es geht hier in erster linie um das funkgeheimnis. wer etwas gehört hat das ihn nichts angeht, muss das für sich behalten.

unbedingt vorher erkundigen, in ö zum beisp. ist der betrieb verboten, bei missachtung drohen empfindlich hohe strafen, und die fernmeldeaufsicht führt sehr wohl kontrollen durch, bei flugshows zum beisp.

die leute von conrad sind vielleicht ganz nett, aber in diesem fall wohl nicht wirklich zuverlässig (genug).

Geschrieben

In Österreich ist die Rechtslage - soweit ich informiert bin - wie folgt:

 

Erwerb und Besitz sind genehmigungsfrei, die Inbetriebnahme ist verboten.

 

Alle Angaben ohne Gewähr!

Geschrieben

Das ist ja nicht nur in Österreich so...Wer erwischt wird von der Polizei, der darf sogar im schlimmsten Falle mit einer Gefängnisstrafe sich vom Traumberuf Pilot verabschieden!...

Geschrieben

In Deutschland interessiert sich die Polizei jedenfalls nicht für Spotter, die den Funk abhören.

Jeder weiss, dass die Presse den Polizeifunk abhört, und das interessiert auch niemanden bei der Polizei. Viel schlimmer sind die Presse-Fredis, die die Arbeit der Polizei durch ihre Anwesenheit behindern. Und das tut ein Spotter ja nun auf gar keinen Fall. Und ein Sicherheitsrisiko für den Flugverkehrs ist er ja auch nicht, sofern es sich nur um ein Empfangsteil und nicht noch um ein Sendeteil im Scanner handelt.

Geschrieben

Also GAR NICHT stimmt nicht. Es gab Fälle, wo Leute anzegeigt wurden, aber nur wenige!

Geschrieben

In Zürich findet man jeden Tag hunderte von Leuten mit Scanneren auf der Besucherterrasse und rund um den Airport. Wenn man auf die Besucherterrasse geht, passiert man eine Sicherheitskontrolle und habe noch nie gesehen, dass es da Probleme mit Leuten gab, die einen Scanner mitnehmen. Werde mir auch nächstens einen anschaffen.

Geschrieben

@Thomas_Jaeger:

 

Du schriebst oben, dass wenn man ein Funksprechzeugnis hat, das man dann Funk abhören darf.

 

Meine Mutter hat so ein Sprechfunkzeugnis, aber das ist nicht auf mich übertragbar oder?

Geschrieben

Scanner-Urteil !

 

Qelle : Pressetext VTH - Verlag ,Baden-Baden,übernommen aus : CB-Kurier Nr.2/98 (auszugsweise) .NICHT auf Richtigkeit geprüft .

 

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

In der März ( 98 ) Ausgabe der Fachzeitschrift " Radio hören und Scännen " aus dem VTH - Verlag wird folgendes berichtet :

 

Der verantwortliche Redakteur der Zeitschrift hat ende 1997 vor dem Amtsgericht Burgdof / Hannover ein erstes Urteil gewonnen.

 

In der aufsehenerregenden Begründung wurde zum ersten Mal klar definirert,was man mit einem Scanner hören darf !

 

 

 

Nämlich Alles,was Nicht verschlüsselt ist !

 

Also auch: Polizeifunk,Flugfunk,Mobiltelefone,u.s.w.

 

( Aktenzeichen Az 4 DS / 16JS 7932/97)

 

In der Urteilsbegründung heisst es :

 

Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage, dafür zur sorgen,das Nachrichten,die für die Funkanlage nicht bestimmt sind,nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird,das der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist.

 

Damit ist im Sinne des Abhörverbotes des Telekommunikationsgesetzes Alles Öffentlich und frei Hörbar, was mit einem ganz normalen Radio Scanner empfangen werden kann.

 

Wer Nicht Abgehört Werden Will Muss Hingeben Selbst Für Schutz Sorgen.

 

Beispielweise durch eine Verschlüssellung.Und die muss sogar laufend dem Stand der Abhörtechnik angepasst werden !

Na denn, lets" s Scann !!

 

 

in diesem sinne

Geschrieben

Funk-Scanner

Unberechtigtes Abhören von Nachrichten Dritter mit Strafe belegt

Nur für öffentliche Kommunikationsdienste verwendbar

 

Elektronische Geräte, die zum Mithören funkgestützter Kommunikation geeignet und seit einigen Jahren als sogenannte Funk-Scanner auf dem Markt sind, dürfen nicht zum unberechtigten Abhören genutzt werden. Nach Telekommunikationsgesetz wird das Abhören von Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, bzw. das Weitervermitteln des Inhaltes einer Nachricht oder der Tatsache ihres Empfangs mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe belegt.

 

Das Problem der unberechtigten Nutzung existiert seit 1992. Im Zuge der europäischen Liberalisierungsbestrebungen, dem Anliegen des Rechtes auf Informationsfreiheit voll nachzukommen und dem Ziel, Handelshemmnisse innerhalb Europas abzubauen, wurden damals die für den Rundfunk üblichen Frequenzbegrenzungen aufgehoben.

 

Faktisch wurde damit nicht nur der Empfang der zuvor erwähnten Rundfunksendungen außerhalb des eigentlichen Rundfunkbandes, sondern auch der Empfang von Aussendungen, die sich nicht an die Allgemeinheit wenden (z.B. Polizei- oder Flugfunk) und die aus Gründen des Fernmeldegeheimnisses und der Vorgabe des Grundgesetzes als schutzwürdig anzusehen sind, ermöglicht.

 

Daraus resultiert die Schutzvorschrift des § 86 TKG. Auch das Strafgesetzbuch stellt mit § 201 den Bruch des im Grundgesetz garantierten Schutzes des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Strafe.

 

Bis 1992 waren Rundfunkempfangsanlagen in Deutschland technisch so ausgelegt, daß nur die dem Rundfunk zugewiesenen Frequenzbänder empfangen werden konnten. Die Aufhebung der Frequenzbandgrenzen im Jahre 1992 führte zwar nicht dazu, daß jetzt Radiogeräte mit größeren Frequenzbereichen produziert wurden, aber im Markt wurden folglich Funkscanner angeboten, die als Empfangsanlage alle ausgesendeten Nachrichten empfangen können.

 

Objektiv betrachtet sind diese Geräte "normale Rundfunkempfänger" wie jeder andere Radioempfänger, der mit einer CE-Kennzeichnung in den Verkehr gebracht, also verkauft werden kann.

 

Wer jedoch in Anbetracht des Abhörverbots - wie im Telekommunikationsgesetz beschrieben - einen Funkscanner erwirbt, muß wissen, daß nicht jede Nutzung erlaubt ist, die durch technische Mittel ermöglicht wird. Der verantwortliche Umgang damit liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen. Die Justiz wird in den nächsten Jahren mit Sicherheit noch reihenweise Urteile zum widerrechtlichen Umgang mit Funkempfängern sprechen.

Geschrieben

also in Österreich wurde das Gesetz letztes Jahr abgeändert, der Besitz ist nachwievor erlaubt, die Inbetriebnachme ist nur denjenigen erlaubt, die auch authorisiert sind. Sprich: Piloten können rund um die Uhr abhören, Polizisten ebenfalls ihren Polizeifunk usw.

Geschrieben

Stimmt! In Österreich ist der Erwerb und Haltung eines Funkscanners erlaubt, die Inbetriebnahme und Nutzung jedoch streng verboten, falls man keine behördliche Erlaubnis dazu besitzt. Soweit ich weiß, wird sogar bestraft, wenn man den Scanner nicht nutzt, aber Batterien sich im Scanner befinden (Scanner ist betriebsbereit).

 

Es gibt aber ein Schlupfloch im Gesetz: Die Nutzung eines Funkscanners ist mit Kopfhörer legal, da die Polizei nicht nachweisen kann, ob man nicht einfach Radio hört. Solange sich kein Sender (Transponder) im Gerät befindet, ist es sehr schwer nachzuweisen, ob und was man mit Funkscanner abhört.

Geschrieben

Danke für die Aufklärung der gesetzlichen Lage von Abhören des Flugfunks!

 

Hätte aber noch eine Frage:

Welche Reichweite hat so ein Scanner b.z.w. bis wo kann ich den Funk noch "abhören"!?

(Wohne in Altenessen; ca.50-60km von Dus Airport entfernt)!

Geschrieben

Bei der Entfernung dürfte es sehr schwierig bis unmöglich werden.

 

Ich kann in Mönchengladbach (35 - 40 km) schon nahezu nichts mehr verstehen.

 

Many happy landings, A330-300.

Geschrieben

Andy, das kann nicht sein..ich wohne in Bochum und das ist 40km von DUS entfernt und ich höre alles wunderbar..

Archiviert

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