Gast tbi Geschrieben 8. Januar 2005 Melden Geschrieben 8. Januar 2005 Hallo, ich habe bei Ryanair Ende September einen Flug von Düsseldorf Weeze nach London Stanstead und zurück gebucht. Der Flug wurde vor Ort (Weeze) wegen Nebel annuliert. Am 1.10.2004 bekam ich ich eine Mitteilung per e-Mail von Ryanair das der "Refund" auf die benutzte Master Card überwiesen wird. Bis heute habe ich kein Geld erhalten. Auf meine Mails reagiert Ryanair seitdem nicht mehr. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gesammelt ? Ich bin mir unsicher ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten. Sehe aber keine andere Möglichkeit falls es sich um eine Masche von Ryanair handelt die Zahlung auszusitzen. Was würdet Ihr tun ? gruss tbi
Marobo Geschrieben 8. Januar 2005 Melden Geschrieben 8. Januar 2005 An welche Adresse schickst Du die Mails denn? Eigentlich haben die gar keine (oeffentliche) E-Mail-Adresse. Moeglicherweise bekommst Du deswegen auch keine Antwort.
Gast tbi Geschrieben 8. Januar 2005 Melden Geschrieben 8. Januar 2005 Ich hab an customerservice@ryanair.com geschrieben. Von dieser Mail Adresse habe ich auch die Info bekommen das Sie mir das Geld zurückerstatten. Zusätlich habe ich am 06.01.2005 noch ein Fax an die Fax Nr +353 1 812 1230 geschickt und eine letzte Frist von 2 Wochen gesetzt bevor ich einen Anwalt einschalte.
Marobo Geschrieben 8. Januar 2005 Melden Geschrieben 8. Januar 2005 Zumindestens das Fax muesste ja angekommen sein. Nach eigener Auskunft werden angeblich 100% aller Beschwerden innerhalb von 7 Tagen bearbeitet. Ich bin gespannt, ob Du was bekommst. Dass sie Steuern/Gebuehren fuer nicht in Anspruch genommene Fluege nicht erstatten, ist ja durchaus bekannt. Aber dass sie Geld fuer gecancelte Fluege nicht erstatten, waere schon ein starkes Stueck. Hoffen wir, dass es nur ein Fehler war. Ein Anwalt mit evtl. Klage in Irland wuerde sich wg. ein paar Euro naemlich wohl wirklich kaum lohnen.
nosegear Geschrieben 8. Januar 2005 Melden Geschrieben 8. Januar 2005 Man muss nicht immer gleich nen Anwalt einschalten bzw. damit drohen. Verursacht eh nur unnötige Kosten. Geh einfach zu Deinem Kritidistitut welches Dir die Kreditkarte ausgestellt hat bzw. zu dem Institut welches die Beträge abbucht, schildere den Fall und sie erstatten Dir unter Vorbehalt den Betrag zurück.
Frolik Geschrieben 9. Januar 2005 Melden Geschrieben 9. Januar 2005 Hi, schreib mir doch mal eine PN mit deiner Buchungsnummer. Ich könnte dann mal im System schauen ob da was vermerkt ist. MFG Frolic
Gast tbi Geschrieben 10. Januar 2005 Melden Geschrieben 10. Januar 2005 Hallo Frolik die PD Nummer ist PDH3AD es sind sechs Flüge gesamt 518,16 € . Währe klasse wenn Du wirklich was rausbekommst.
Gast tbi Geschrieben 17. Januar 2005 Melden Geschrieben 17. Januar 2005 Hurra, Ryanair hat sich tatsächlich gemeldet und überwiesen. Ich vermute das letzte Fax war der Auslöser. Sie haben mir zurückgeschrieben das es sich um technische Probleme handelte durch die meine Überweisung aufgehalten wurde. Warum man auf meine Mails nicht geantwortet hat ist mir trotzdem schleierhaft. Gemerkt hab ich mir einfach Ryanair liest Faxe aber keine eMails, antwortet aber sehr wohl per eMail.
Marobo Geschrieben 30. März 2005 Melden Geschrieben 30. März 2005 Also ich habe bei einer Mail an customerservice@ryanair.com ein Autoreply bekommen, dass man dort keine Mails akzeptiert und man statt dessen ein Fax oder einen Brief schicken soll.
Gast tbi Geschrieben 31. März 2005 Melden Geschrieben 31. März 2005 Merkwürdig, vielleicht hat Ryanair ein Auto-Reply nun eingeführt. Ich habe damals keins bekommen. Aber dafür hat sich auch keiner um meine Mails gekümmert. Fax scheint das einzig wahre bei Ryanair zu sein.
Marobo Geschrieben 31. März 2005 Melden Geschrieben 31. März 2005 Das ist wohl so. Auf mein Fax habe ich jetzt sogar sehr schnell Antwort von FR bekommen. Allerdings will man mir meine Steuern/Gebühren nicht erstatten. Die Frage ist nur, ob es sich wg. 250 EUR lohnt, möglicherweise vor ein irisches Gericht zu ziehen. Aber darauf spekuliert FR wohl. Und es ist auch traurig, dass die Verbraucherzentrale zuerst eine Unterlassungserklärung von FR erwirkt und dann keinerlei Interesse hat, bei Verstößen gegen diese Vereinbarung tätig zu werden. Dabei würde man das "Bestrafungsgeld" sogar für die eigene Tasche und nicht für die Staatskasse erwirtschaften.
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