RFG-Fan Geschrieben 30. Januar 2005 Melden Geschrieben 30. Januar 2005 Hallo zusammen, sorry, für die meisten eine wahrscheinlich etwas nebensächliche Frage, aber für mich gerade aktuell: Weiß jemand, ob EasyJet und HLX Kinderwagn transportieren, und wenn ja, ob dies gratis geschieht? Bei Germanwings habe ich einen entsprechenden Hinweis gefunden, EasyJet redet nur von Kindersitzen. Danke für Eure Infos!
mach 2+ Geschrieben 30. Januar 2005 Melden Geschrieben 30. Januar 2005 Kinderwagen (buggies) kommen einfach in den laderaum. Werden meist beim Einstieg am Flugzeug unten abgegeben. Empfang ist meist aber über das Gepäckband. So ist das auch bei EZY. Kosten entstehen, meines Wissens nach, keine.
39teen Geschrieben 31. Januar 2005 Melden Geschrieben 31. Januar 2005 Aus den EZY beförderungsbestimmungen für Freigepäck: Gepäck Freigepäck Jeder Passagier darf folgendes Freigepäck mitführen: ein Standard-Handgepäckstück mit den Höchstabmessungen 55x40x20cm und ein Gepäckstück zum Aufgeben mit einem Höchstgewicht von 20 kg zusätzlich dürfen maximal 10 kg Sportausrüstung aufgegeben werden, vorausgesetzt, auf dem betreffenden Flieger ist genügend Platz verfügbar (eine Gebühr für manuelle Abfertigung wird erhoben, wenn eine manuelle Abfertigung erforderlich ist). Bitte beachten Sie, dass als zusätzliches Freigepäck mitgeführte Sportausrüstungen getrennt von allen anderen aufgegebenen Gepäckstücken einzupacken und zu befördern sind. Für Mehrgepäck ist vor Abflug eine Gebühr pro Kilo Zusatzgewicht zahlbar. Jeder Passagier darf – inklusive Sportausrüstung - höchstens 50 kg Gepäck aufgeben, vorausgesetzt, es ist genügend Platz verfügbar. Das zugelassene Höchstgewicht für ein einzelnes Gepäckstück ist 32 kg. Fracht- oder sonstiges Transportgut kann nicht als Passagiergepäck aufgegeben werden. Abgesehen von den aufgeführten Freigepäckstücken dürfen die Passagiere auch eine Handtasche, einen Mantel, Regenschirm, zollfreie Waren (kleine Abmessungen), einen Laptop-Computer, Babysitze und Fotoausrüstungen oder wissenschaftliche Geräte mit kleinen Abmessungen an Bord mitführen. Kleinkinder, die den Sitz mit Ihnen teilen, haben keinen Anspruch auf Freigepäck. Sondergepäckstücke und Gebühren für Mehrgepäck Skier und Golfschläger Für Skier und Golfausrüstungen werden bis zu einem Gewicht von 10 kg keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Bei schwereren Ausrüstungen ist eine Gebühr pro Kilo Zusatzgewicht zahlbar. Fahrräder Fahrräder fallen unter die 10 kg Freigepäck für Sportausrüstung. Wird diese Freigrenze überschritten, fallen Gebühren für Übergepäck an. Die Beförderung hängt davon ab, ob ausreichend Frachtraum an Bord des Flugzeugs vorhanden ist. Das Fahrrad muss in einer Fahrradbox oder -tasche verpackt sein. Eine Fahrradbox oder -tasche darf nur ein Fahrrad enthalten. In der Fahrradbox dürfen keine anderen Gegenstände befördert werden (z. B. Kleidung). Die Luft muss aus den Reifen abgelassen sein. Der Lenker muss in Linie mit dem Rahmen sein. Die Pedale müssen in Linie mit dem Rahmen sein oder abgenommen werden. Passagieren, die mit Fahrrädern reisen, wird empfohlen, 2 Stunden vor Abflug einzuchecken. Musikinstrumente Ein Cello darf in der Kabine mitgeführt werden, wenn dafür ein Sitz gebucht und bezahlt wurde. Wenn genügend Platz vorhanden ist und der Flugkapitän seine Zustimmung gibt, können auch andere Musikinstrumente in der Kabine mitgeführt werden, wo sie in den Gepäckfächern über den Sitzen verstaut werden müssen. In der Kabine mitgeführte Instrumente dürfen einschließlich Tragekoffer nicht größer als 30 x 117 x 38 cm sein. Zugelassene Instrumente sind unter anderem Violine, Bratsche, Pikkolo, Flöte, Klarinette, Horn und Trompete. Instrumente, die größer sind als 30 x 117 x 38 cm, müssen als Aufgabegepäck eingecheckt werden. Gegenstände, die eine besondere Abfertigung erfordern Für Gegenstände, die eine besondere Abfertigung erfordern (z.B. Surfbretter, Windsurfbretter, Hängegleiter und Schusswaffen), wird pro Gegenstand und Flug eine Gebühr für manuelle Abfertigung erhoben. Gebühren für Mehrgepäck und Abfertigung Alle unsere aktuellen Gebühren für Mehrgepäck und Zusatzgebühren finden Sie in den Bestimmungen der Fluggesellschaft.
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