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Steuern zurück bei Condor?


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Geschrieben

Jetzt klagt doch endlich mal bitte.

 

Dann ist Ruhe und ihr habt Eure 3,90Euro wieder zurück icon_wink.gif

 

Langsam nimmt das alles überhand. Spotter die buchen, stornieren, wieder einbuchen. Frag mich was ihr macht, wenn mal der Rückflug zeitlich vor den Hinflug verlegt wird. Sicherlich klagt ihr dann?

Geschrieben

Hallo "condor",

 

ich habe in der letzten Zeit viele Flüge gebucht und auch angetreten.

 

Zugegebenermassen habe ich auch zwei mal eine Stornierung vornehmen müssen, da terminlich leider etwas dringendes dazwischengekommen ist.

 

Es mag aus Sicht des einzelnen Betroffenen nicht um hohe Beträge gehen, aber für die Fluggesellschaft scheint es ein einträgliches Geschäft zu sein, Gelder die ihr nicht zustehen zurückzubehalten.

 

Die Kernfrage lautet doch: Auf welche Rechtsgrundlage beruft sich Condor hier, um eben diese Fremdgelder für sich zu beanspruchen? Nur darum geht es.

 

Dieses Geld (egal in welcher Höhe) steht Condor einfach nicht zu.

 

Offensichtlich wäre es Dir dann Folgendes auch egal, um mal ein anderes Beispiel zu konstruieren:

 

Angenommen Du machst bei der Autowerkstatt Deines Vertrauens einen TÜV-Termin und bezahlst neben der Servicegebühr Deiner Werksatt (5 EUR) auch die TÜV-Gebühren von 50 EUR schon mal im Voraus.

 

Der TÜV rechnet die 50 EUR nur gegenüber Deiner Werkstatt ab, wenn Du Dein Auto auch tatsächlich dort hinbringst und die Untersuchung durchführen lässt. Bringst Du Dein Auto nicht vorbei, weil Du Deinen Termin vorher wieder abmeldest, rechnet der TÜV auch nichts mit Deiner Werkstatt ab.

 

Deiner Argumentation folgend, wäre es Dir egal, dass Deine Werkstatt im Falle einer Terminstornierung nicht nur die ihr selber zustehenden 5 EUR einbehält, sondern auch noch gleich die 50 EUR für die TÜV-Prüfung, obwohl dieser Betrag der Werkstatt nicht zusteht.

 

Entweder geht das Geld an den TÜV oder wieder zurück zu Dir, aber es kann auf keinen Fall bei der Werkstatt verbleiben.

 

Zurück zum Flugticket:

 

Hier ist es nunmal so, dass Steuern und Gebühren nur im Falle einer tatsächlichen Beförderung berechnet werden, gleichwohl aber diese Zusatzkosten von den Fluggesellschaften mit inkassiert werden.

 

Wird nicht geflogen, leitet Condor auch keine Steuern und Gebühren ab, hier findet also (sofern die Rückzahlung verweigert wird) eine ungerechtfertigte Bereicherung statt.

 

Unrecht ist unrecht. Andere Fluggesellschaften praktizieren die Rückzahlung anstandslos. Warum nur, wenn sie dies nicht müssten?

 

Daher nochmals die Frage:

 

Auf welche Rechtsgrundlage beruft sich Condor, um ihr nicht zustehende Fremdgelder für sich zu beanspruchen?

 

Gruß

 

telefoni

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