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Gericht verbietet Ryanair Vergleich von Durchschnittspreisen


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aus www.lawchannel.de

 

Gericht verbietet Ryanair Vergleich von Durchschnittspreisen

 

Der Billigflieger Ryanair darf in seiner Werbung seine Durchschnittspreise nicht mehr mit denen von Konkurrenten wie Germanwings oder Air Berlin vergleichen. Das teilte das Landgericht Köln heute mit. Das Gericht befand, Starts von internationalen Flughäfen seien nicht mit denen von Regionalflughäfen zu vergleichen, die Ryanair anbietet. «Ryanair hat Äpfel mit Birnen verglichen», sagte Hans-Frieder Schönheit von der Frankfurter Wettbewerbszentrale, die die einstweilige Verfügung beantragt hatte (Az: 84 O 4/05).

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