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Gericht untersagt Werbung von Ryanair


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Geschrieben

Richter halten Vergleich von Durchschnittspreisen für irreführend

 

Gericht untersagt Werbung von Ryanair

 

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair darf einem Gerichtsurteil zufolge ihre Flugpreise vorerst nicht mehr mit den Durchschnittspreisen von Wettbewerbern vergleichen. Das Kölner Landgericht untersagte Ryanair auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs einen solchen Preisvergleich.

 

Reuters DÜSSELDORF. Ryanair hatte mit eigenen Durchschnittspreisen geworben und sie mit den durchschnittlichen Preisen der Konkurrenten Germanwings und Air Berlin verglichen. Dieser Vergleich sei irreführend, weil die Wettbewerber in der Regel von Großflughäfen aus starteten, während Ryanair zumeist von Regionalflugplätzen aus operiere, argumentierte das Landgerichts. Ryanair spare durch die Nutzung abseits gelegener Flughäfen Gebühren, Reisende müssten aber für die Anreise mehr Zeit und Kosten aufwenden.

 

Fluggesellschaft hebt Gewinnprognose an

 

Ryanair kommentierte den Beschluss gestern nicht. Die Fluggesellschaft gab hingegen bekannt, dass sie nach einem besser als erwartet ausgefallenen dritten Quartal ihre Gewinnprognose für das Geschäftsjahr 2004/05 um fast ein Viertel anhebt. Der Aktie von Ryanair bescherte die Nachricht einen Kurssprung von in der Spitze mehr als 13 Prozent. Für das Gesamtjahr erwartet der Konzern nun einen Gewinn von 246 Mill. Euro.

 

Im dritten Quartal (bis Ende Dezember) fiel der Nettogewinn geringer als von den Analysten erwartet, was Ryanair unter anderem mit dem Kapazitätsabbau der Wettbewerber begründete. Der Konzern verzeichnete einen Rückgang des Nettogewinns um 15,8 Prozent auf 34,5 Mill. Euro. Mit Ryanair flogen im dritten Quartal insgesamt 6,9 Mill. Passagiere, 13 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Der Umsatz stieg um 15 Prozent auf 294,4 Mill. Euro.

 

HANDELSBLATT, Dienstag, 01. Februar 2005, 08:42 Uhr

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Weiter heisst es in der Reuters Pressemeldung:

 

Ryanair hatte in Tageszeitungen mit Durchschnittspreisen geworben und sie mit den durchschnittlichen Preisen der namentlich genannten Konkurrenten Germanwings und Air Berlin verglichen. Die Wettbewerbsschützer hielt den Vergleich für unzulässig, weil die Angebote wegen der unterschiedlichen Abflugorte nicht vergleichbar seien.

 

"Ryanair hat hier Äpfel mit Birnen verglichen," sagte Hans- Frieder Schönheit, Tourismusexperte der Wettbewerbszentrale. Ryanair spare durch die Nutzung abseits gelegener Flughäfen Gebühren, die Reisenden müssten aber für die Anreise mehr Zeit und Kosten aufwenden. Eine Sprecherin von Ryanair wollte den Gerichtsbeschluss zunächst nicht kommentieren.

 

Ryanair ist schon mehrfach wegen irreführender Werbung verurteilt worden. So wurde der irischen Luftfahrtgesellschaft unter anderem untersagt zu behaupten, der von ihr angeflogene Flughafen Niederrhein bei Weeze liege nahe Düsseldorf. Weeze liegt rund 80 Kilometer nordwestlich der Rhein-Metropole. Auch im Falle des Flughafens Lübeck musste sich Ryanair verpflichten, dafür nicht mehr die Bezeichnung "Hamburg" zu verwenden.

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: RhBDirk am 2005-02-01 17:29 ]

Geschrieben

Ich halte den Vergleich von Durchschnittspreisen zwar auch fuer problematisch, aber die Begruendung des Urteils ist absolut weltfremd.

Fuer Passagiere beispielsweise, die im Hunsrueck wohnen, ist die Fahrt nach Hahn sicherlich preiswerter als nach FRA oder CGN.

Ich denke man sollte die Intelligenz der Menschen nicht noch geringer einschaetzen, als sie ohnehin ist. Jeder, der in der Lage ist, eine Flugreise zu buchen, sollte auch faehig sein, die vollstaendigen Reisekosten inklusive der Anfahrt zum Flughafen abzuschaetzen.

Geschrieben

Hallo,

 

meiner Meinung nach ist das grober Unfug per Urteil!

Natürlich darf sich FR mit jedem anderen vergleichen. Mit der Begründung müsste ca. 80 - 90 % dieser Werbung verboten werden.

Es gibt überhaupt keinen Grund warum man die nicht vergleichen sollte. Im Urteil auch gar keine vernünftige Bergründung enthalten. Denn jeder ist frei seine Preise frei zu gestalten, außer er macht Preisdumping. Und das tun nicht Wenige! Allerdings scheint es in der Luftfahrt erlaubt zu sein.

Geschrieben

Ich verstehe auch nicht so ganz, warum FR nicht mit Durchschnittspreisen werben können soll. Dass es nicht erlaubt da irreführend ist, FRA-BCN mit HHN-GRO zu vergleichen, würde ich noch einsehen, aber bei den Durchschnittspreisen gibt es doch eigentlich keinen konkreten Streckenbezug!?!

Geschrieben

Ich halte das Urteil für richtig, da man eben nicht Äpfel mit Birnen vergleichen kann. Und ab wann etwas ein Apfel und nicht mehr eine Birne ist wird zu recht sehr eng ausgelegt.

 

Auch ein Durchschnittspreis bezieht sich noch immer auf eine Strecke A-B, die u.U. eben nicht vergleichbar ist. Bei SXF-STN vs. TXL-STN mag das gericht es noch anders sehen, als bei NRN-STN vs. DUS-STN.

 

Den Durchschnittspreis im Netzwerk zu nehmen, ohne Streckenbezug, ist noch irreführender, weil sich ja die Netzwerke nicht gleichen. Air Berlin, mit Flügen auf langen, teureren Flügen auf die Kanaren wäre da klar der Verlierer.

 

Zu Guter letzt ist da noch die für den Preis gebotene Leistung. Gemeinhin wird durch den Konsumenten einem beworbenen Gut ohne Leistungsbeschreibung ein typisches Set an Eigenschaften zugeordnet, ohne das diese in der Werbung genannt werden. Die Bewertung ändert sich teilweise radikal, wenn man die Leistungsbeschreibung hinzunimmt. Hier aber ist das Recht sehr locker in der Bewertung. Und an dieser Stelle auch richtigerweise.

 

Stellt euch aber mal "ehrliche" vergleichende Werbung vor. Die sähe dann für FR so aus:

Fahren Sie von Köln mit dem Bus nach Hahn und fliegen Sie dann ohne verstellbare Sitze und bei Verpflegung gegen Bezahlung um 50% billiger in die Nähe von Barcelona, als Sie dies bei Germanwings direkt nach Barcelona können, wo Sie auch fürs Essen bezahlen aber verstellbare Sitze haben, oder 45% billiger als von Düsseldorf mit Air Berlin, wo Sie auch erst hinfahren müssen, aber kostenfreies Essen und verstellbare Sitze geboten bekommen...... Das würden sich weder Verbraucherschützer noch Juristen ausdenken. icon_smile.gif

 

Bei Vergleichen mit dem Preis, oder Durchschnittspreis (ggf. mit und ohne Steuern und Gebühren) sieht das anders aus. Hier sind Gesetzgeber und Gerichte gefordert, um klare Wettbewerbsrichtlinien aufzustellen. Und für wie dumm sich manche Kunden selbst heute noch verkaufen lassen, erleben die Flughafenmitarbeiter in DUS regelmäßig, wenn an Ihren Schaltern FR-Passagiere nach dem Ryanair Check-in fragen... icon_smile.gif

Geschrieben

Nur der Ordnung halber:

 

Wieviele Paxe genau haben seit 05/2003 in DUS nach

dem Check in von FR gefragt?

Das wird sich wohl kaum auf mehr als 1-2% der FR-Paxe

ex NRN summieren und seine Buchungsunterlage sollte

man schon genau lesen,aber ein gewisser Schwund ist

immer da.

By the way : Wieviele Paxe fragen wohl in Frankfurt

Nach dem FR-Check in??

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