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Nach Gerichturteil: BBI hängt am seidenen Faden


AvroRJX

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Geschrieben

An den Forumsteilnehmern ist wohl ein gestriges Gerichtsurteil unbemerkt vorbeigegangen. Ich bin kein Genie in Sachen Öffentliches Recht und Planungsrecht. Daher zitiere ich aus einer PM des verkehrspolitischen Sprechers der FDP-Fraktion im Berliner Abgeodrnetenhaus und möchte hinzufügen, daß ich nicht Mitglied dieser Partei bin. icon_smile.gif

 

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"Die Entscheidung des OVG Frankfurt/Oder lässt erkennen, dass der Flughafenausbau in Schönefeld und damit das Konzept für einen Berliner Single-Airport am seidenen Faden hängt. Genau besehen ist der Faden halbseiden, denn die Entscheidung legt eine weitere Altlast der großen Koalition von CDU und SPD offen, die für die Planungsfehler in Sachen Schönefeldausbau politisch verantwortlich ist. Dem rot-roten Senat ist es offenbar nicht gelungen, diese Planungsfehler zu beheben. In diesem Zusammenhang ist auch die zwielichtige Rolle der PDS zu sehen, die seit Jahren im Brandenburger Umland gegen den Flughafenausbau Stimmung macht.

Ob das Vorhaben in Schönefeld endgültig scheitert, hängt jetzt davon ab, ob die nunmehr fehlende landesplanerische Grundlage für den Flughafenausbau und die ihr zugrunde liegenden Abwägungsmängel der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (GL) auch auf den ebenfalls gerichtsanhängigen Planfeststellungsbeschluss durchschlägt. Fachleute haben darauf hingewiesen, dass die raumordnungsrechtlichen Grundlagen (LEP SF) und die fachplanerischen Grundlagen (Planfeststellung) des Vorhabens miteinander verklammert sind. Es ist zu befürchten, dass die standortbezogenen Abwägungsmängel des LEP SP auch dem Planfeststellungsbeschluss anhaften. Sollte dies der Fall sein, wäre es für Schönefeld der Super-Gau.

In diesem Fall müsste wieder ganz von vorn angefangen werden, d.h. neue Standortsuche, neue landesplanerische Festlegungen, neue Vorhabenplanung und neues Planfeststellungsverfahren. Dies dürfte allein schon wegen der Haushaltslage illusorisch sein, d.h. es bliebe beim vorhandenen Flughafensystem mit Tegel, Tempelhof und Schönefeld."

 

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Die volle PM gibt es hier:

 

http://www.fdp-fraktion-berlin.de/Pressest...el&id=1107 

 

Ich habe das gefühl, in der PM habe sie ein wenig die Buchstaben vertauscht: Korrekt heßt es Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS). Wenn da oben was von LEP SP oder LEP SF sthet, da wird wohl der LEP FS. So gelesen mach das Obenstehende dann auch Sinn icon_smile.gif

Geschrieben

Das Theater um BBI ist schon nicht mehr nachvollziehbar.Dass Planungsvorhaben bei uns länger dauern als anderswo ist (leider) eine bekannt Tatsache. Wenn aber,wie im Fall von Berlin,das Schmierenthater sei über Zehn Jahren andauert ohne definive Bescheide,muss man sich fragen ,ob der Standort Deutschland noch vertretbar ist.

Es verlangt niemand dass es hier Zustände wie in den Emiraten gibt, aber etwas mehr Realitäts-sinn bei unseren Politikern sollte man schon erhoffen können..

Wenn ich Unternehmer wäre,würde ich mir über die Standortsfrage kein Gedanken machen- nur weg aus Deutschland !In Spanien würde so was wie in Berlin nie vorkommen .

Geschrieben

Sicherlich hat man sich da mal wieder nicht sonderlich mir Ruhm bekleckert und es ist aus meiner Sicht auch völlig unverständlich, wieso man da seine Hausaufgaben nicht gemacht hat und die ganze Sache offensichtlich dermaßen stümperhaft angegangen ist, dass das ganze Ding nun gerichtlich gescheitert ist.

 

Abgesehen davon hat das Urteil zwar einen bitteren Beigeschmack, allerdings zunächst keine direkte Auswirkung auf die Leipziger Entscheidung, wenn man der PM glauben darf. Alles andere wäre wohl der totale Supergau! Bekomme ja immer schon massive Kopfschmerzen, wenn diverse Zeitungen die erneute Prüfung Sperenbergs als Alternativstandort anregen.

 

Airport Berlin Brandenburg International BBI

 

OVG-Urteil hat keine direkten Auswirkungen auf BBI-Projekt

 

Dämpfer für Landesplanung / BBI-Planungen und Bauvorbereitungen gehen wie geplant voran

 

Die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH FBS wertet die heutige Entscheidung des brandenburgischen Oberverwaltungsgerichtes als Dämpfer für die Landesplanung in Berlin und Brandenburg. Die FBS sieht jedoch keine direkten Auswirkungen auf die Verfahren gegen den

BBI-Planfeststellungsbeschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und die weitere Realisierung des Airports BBI. In der mündlichen Begründung hat das OVG ausdrücklich festgehalten, dass mit der heutigen Entscheidung der Flughafenstandort Schönefeld nicht in Frage gestellt ist. Das OVG-Urteil entfaltet für das BverwG keinerlei Bindungswirkung. Eine positive Standortaussage auf der Ebene der Landesplanung ist keine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses. Eine eingehende Bewertung des Urteils seitens der FBS erfolgt nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung.

Die Entscheidung für den Standort Schönefeld als neuen Hauptstadtflughafen wurde im Planfeststellungsverfahren von Dezember 1999 bis zum August 2004 umfassend erörtert und geprüft. So wurden im Juni 2003 ergänzende Unterlagen der FBS hinsichtlich Standortentscheidung und Alternativenvergleich im Planfeststellungsverfahren öffentlich ausgelegt.

Der Planfeststellungsbeschluss vom August 2004 enthält eine von der Landesplanung unabhängige und eigenständige Standortabwägung. Die Belange der Anwohner sind im Planfeststellungsbeschluss durch weitreichende Bestimmungen insbesondere zum Lärmschutz umfassend berücksichtigt.

Planungen und Bauvorbereitungen auf der künftigen Flughafenfläche kommen unterdessen gut voran: Die Detailplanungen für das Terminal, für die Verkehrsanbindung, für Roll- und Startbahnen sowie für die Baulogistik haben bereits begonnen. Bis Mitte des Jahres werden die meisten Gebäude des alten Ortes Diepensee abgerissen sein. Zudem führen die BBI-Planer derzeit Probebohrungen und Vermessungen auf dem künftigen Flughafengelände durch. Ziel der Vermessungen: die Erstellung eines bis auf zwei Zentimeter genauen digitalen Geländemodells.

 

Weitere Informationen

 

 

 

Berliner Flughäfen

Marketing und Unternehmenskommunikation

Pressesprecher Ralf Kunkel

Flughafen Schönefeld

12521 Berlin

Tel. 030/6091-2055

Fax. 030/6091-95-2055

ppoe@bbf.de

Geschrieben

Genau und Experten sehen das ganze schon etwas differenzierter. Ich denke so ungefährlich ist die Sache für den BBI nicht. Aber Berlin wiegelt ab. Die Verwaltungsrechtler haben das ja nur studiert. icon_smile.gif

DESWEGEN läuft es in Berlin wie es dort eben läuft. Alles seinen sozialistischen Gang...

 

Experten sehen Großflughafen in Schönefeld gefährdet

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) könnte sich der Bau zumindest verzögern

von Katrin Schoelkopf

 

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Frankfurt (O.) kann fatalere Auswirkungen auf den Bau des geplanten Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld haben, als die Landesregierungen Berlin und Brandenburg sowie die Flughafengesellschaft annehmen. Das Gericht hatte am Donnerstag den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (Lep FS) der Länder Brandenburg und Berlin wegen gravierender Abwägungsmängel als unwirksam erklärt. Weder seien Alternativ-Standorte wie Sperenberg oder Jüterbog Ost geprüft worden noch die gesundheitlichen Folgen der betroffenen Anwohner aufgrund der Lärmentwicklung ausreichend berücksichtigt worden.

 

 

Entgegen der Auffassung der Landesregierungen, die durch das Gerichtsurteil den BBI-Bau nicht gefährdet glauben, sieht der Verwaltungsrechtler Elmar Giemulla mit dem Wegfall der landesplanerischen Grundlage für den Flughafenausbau den Planfeststellungsbeschluß und damit das Baurecht für den BBI "sehr, sehr stark gefährdet". "Ich gehe davon aus, daß die Wahrscheinlichkeit, daß das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluß aufhebt, bei mehr als 50 Prozent liegt", so Giemulla.

 

 

Das Problem liegt Giemulla zufolge darin, daß der Planfeststellungsbeschluß sich auf den Lep FS gründet und dieser nun weggebrochen ist. Das Gericht in Leipzig werde jetzt sehr genau prüfen, ob der Planfeststellungsbeschluß eine eigenständige, plausible Abwägung zu Alternativ-Flughafenstandorten vorgenommen habe. Dies aber sei zu bezweifeln, da der Planfeststellungsbeschluß hier zum gleichen Ergebnis wie der kassierte Lep FS komme.

 

 

Ähnliche Befürchtungen äußert auch die Bundestagsabgeordnete der Grünen, Franziska Eichstädt-Bohlig. Es sei mehr als skandalös, wie munter und ohne Sorgfalt die Länder Berlin und Brandenburg das BBI-Projekt vorbereiteten. In einem Brief an Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) fordert sie diesen angesichts der Gerichtsentscheidung auf, die Realisierungschancen des BBI zu erläutern. Es sei jetzt dringender denn je zu fragen, wie die Flughafengesellschafter Berlin, Brandenburg und der Bund mit BBI-Investitionen vor dem möglicherweise vernichtenden Urteil in Leipzig umgehen.

 

 

Der Düsseldorfer Verwaltungsrechtler Norbert Kämper geht davon aus, daß die vom OVG beanstandeten Abwägungsfehler über ein erneutes Landesentwicklungsplanverfahren ausgebügelt werden könnten. Ebenso sei es möglich, sollte es Fehler auch im Planfeststellungsbeschluß geben, diese durch ein "Ergänzungsverfahren" zu reparieren. Dies aber koste Zeit und könnte den Zeitplan für den BBI-Bau gefährden.

 

http://www.welt.de/data/2005/02/12/462759.html

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: LEJ_Flyer am 2005-02-12 15:33 ]

Geschrieben

Hallo,

 

merkwürdig ist vor allem die Begründung des OLG FF(O.).

 

Man hätte sich nicht genügend um Alternativen zu SXF gekümmert.Dabei hat man jahrelang mit zig Gutachten und einem 3jährigen Raumordnungsverfahren alle Varianten ausgiebig durchgekaspert.

Erst 1997,mehr als 7 Jahre nach dem Mauerfall,hat man das Planfeststellungsverfahren für SXF begonnen.In diesen 7 verlorenen Jahren ist viel an Zukunftspotential für den zukünftigen Flughafen BBI vertrödelt worden.

Sollte das Planfeststellungsverfahren tatsächlich kippen,dann wäre das ein Katastrophe für die Wirtschaftspolitik in Berlin/Brandenburg und ein schlechtes Signal für ganz Deutschland.Berlin wäre dann für grössere Unternehmungen fast unbewerbbar.

 

Selbst wenn man Sperenberg als Alternative hätte,es würde Jahre dauern bis der Baubeschluss dort rechtskräftig wäre,ausserdem sind im Bundesverkehrswegeplan keine Strassen und Schienenverbindungen für Sperenberg vorgesehen.Der Plan wird nur alle 7 Jahre erstellt.

 

Für Alternativstanorte wie Sperenberg ist es jetzt zu spät.

Ich bin mal gespannt,ob die Richter sich ihrer Verantwortung bewusst sind.Wenn SXF nicht ausgebaut wird,verschwindet der Fluglärm ja nicht,er ist schon da,mitten in der Stadt in Form des Flughafens Tegel und seiner Flugschneisen.

 

Gruß Flugente

Geschrieben

Hallo,

 

das finde ich eine Klasse Argumentation.

 

Zitat: Selbst wenn man Sperenberg als Alternative hätte,es würde Jahre dauern bis der Baubeschluss dort rechtskräftig wäre,ausserdem sind im Bundesverkehrswegeplan keine Strassen und Schienenverbindungen für Sperenberg vorgesehen.Der Plan wird nur alle 7 Jahre erstellt.

 

Für Alternativstanorte wie Sperenberg ist es jetzt zu spät.

Zitat ende:

 

Weil unsere Behördenmühlen so langsam arbeiten muß koste es was es wolle an einer Entscheidung, wie falsch sie auch immer sein mag, festgehalten werden. Sperenberg geht nicht weil die Planung für Strassen und Bahnen mindestens 7 Jahre Totzeit hat.

 

Der 1500 Meilen Alaskan Highway wurde in 9 Monaten gebaut. Für eine Strasse oder S-Bahn Berlin-Sperenberg brauchen wir mindestens 7 Jahre (zur Planfeststellung)

Wenn wunderts da wirklich, das in D. nicht viel läuft.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

Geschrieben

Hallo,

 

das Urteil ist die Quittung für ein Handeln nach der Devise "Macht vor Vernunft". Dem Vernehmen nach haben Diepgen, Kohl, Wissmann und Stolpe (als Brandenburgischer Minip) den Standort ausgeklüngelt, ohne das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ("Schönefeld ist ungeeignet") zu beachten - die anderen Herren der SPD haben es danach auch nicht für nötig befunden, daran zu rütteln.

 

Es wäre schlimm für die Tegeler, wenn jetzt im Eilverfahren auch vor dem BVerwG der Bau scheitern würde; noch schlimmer wäre es allerdings, wenn nach dem Vorbild von Mülheim Kläglich der fertige Flughafen nicht genutzt werden könnte. Das Beste wäre jetzt wohl doch, Schönefeld aufzugeben und auf Sperenberg zu setzen.

 

Birger

Geschrieben

Birger ... du wurdest mehr oder weniger vermisst.

Überlege dir vielleicht, ob du so schreibst, dass du hier nicht wieder "Federn lässt" -)

 

Grüsse,

Jörg

Geschrieben

Als Quanten-zahl für Dummheit sollte man in Zukunft den Messwert " ein BBI" benutzen....

Ein BBI - Dumm

Zwei BBI- Saudumm

Drei BBI -Alle Politiker verantwortlich für die Planung des BBI ....

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

@Mamluk

 

Ich würde vorschlagen BBI nicht als Maßzahl für Dummheit sondern für Unfähigkeit zu verwenden. icon_smile.gif

 

Prof. Giemulla (oben im Beitrag von LEJ Flyer zitiert) ist DER juristische Experte für Luftrecht und das damit in Zusammenhang stehende Öffentliche Recht. Wenn der die Chancen gegen BBI in seinem aktuellen Planungsstand bei über 50% sieht würde ich mir an Stelle der BFG gedanken machen..... naja, die BFG hat sich ja offenbar schon lange Gedanken gemacht und baut jetzt für viele Millionen neune Terminalgebäude in SXF.

 

Ich habe schon vor langer Zeit hier gepostet, das es vermutlich auf einen Ausbau mit Containersystemen o.ä. in SXF hinauslaufen wird - als Ersatz für BBI; der wird selbst bei Nachbesserungen in den Planungsverfahren bei einem abschlägigen Urteil aus Leipzig m.E. zwischen 2015 und 2017 in Betrieb gehen würde......

 

Noch eine Anmerkung: Gerichte sind für die Auslegung der Gesetzestexte da und die Retsprechung nach eben diesen. Wenn in berlin und brandenbrug die planer glauben gesetze anders interpretoeren zu müssen oder sie schlicht nicht verstehen, dann muß eben ein Gericht die Fehler aufzeigen und die Korrektur einfordern. Es ist nicht Aufgabe eines Gerichts die Unfähigkeit von Planern nachträglich zu sanktionieren!

Geschrieben

Es wird immer besser. Jetzt räumt schon Wowi ein "juristisches Risiko" ein... Naja das klingt als ob er selber nicht mehr daran glaubt.

 

Quelle: Tagesspiegel

 

Anwälte halten Schönefeld-Planung für rechtswidrig

Genehmigung sei nach der kürzlichen Niederlage vor Gericht hinfällig. Behörden und Flughafengesellschaft bleiben optimistisch

 

Von Klaus Kurpjuweit

 

Die Anwälte der Ausbaugegner in Schönefeld haben Brandenburgs Infrastrukturminister Frank Szymanski (SPD) jetzt aufgefordert, dem Planfeststellungsbeschluss seiner Behörde für den Ausbau zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) zurückzuziehen. Nach dem Scheitern des Landesentwicklungsplans, der den Standort Schönefeld festgelegt hat, vor dem Brandenburger Oberverwaltungsgericht (OVG) sei der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig, sagte Anwalt Wolfgang Baumann gestern. Szymanski sieht jedoch keine Veranlassung, den Beschluss aufzuheben. Klarheit wird hier so erst das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geben. Eine Vorentscheidung könnte noch im April fallen.

 

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, das den Landesentwicklungsplan Flughafenstandort für nichtig erklärt hat, habe „Sprengkraft“ bis zu den Richtern des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, ist Anwalt Christian Schöning überzeugt. Das Gericht hatte vor allem moniert, dass die Zahl der vom künftigen Fluglärm betroffenen Anwohner nicht ermittelt worden sei. Es sei daher schon erstaunlich, wie die Verantwortlichen die „Schlappe“ vor Gericht wegsteckten, so Schöning weiter.

 

Sein Kollege Baumann ist überzeugt, dass die Suche nach einem geeigneten Standort nun neu beginnen müsse. Für Schönefeld habe es kein Raumordnungsverfahren gegeben. Stattdessen habe sich der Planfeststellungsbeschluss auf den Landesentwicklungsplan gegründet. Da der Beschluss auch Enteignungen zulasse, müsse er umgehend aufgehoben werden, weil er rechtswidrig sei. Sonst verstoße man gegen das Grundgesetz. Notfalls wollen die Anwälte hier nach ihren Angaben auch vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen.

 

Die gerichtliche Klärung sei auch im Interesse der Flughafenkritiker, denn eine Entscheidung in Leipzig bringe für alle Beteiligten Klarheit, erklärte gestern Infrastrukturminister Szymanski. Sein Haus halte den Planfeststellungsbeschluss weiter für rechtmäßig. Deshalb werde der Beschluss auch nicht aufgehoben.

 

Auch die Flughafengesellschaft bleibt optimistisch. Externe Juristen hätten bestätigt, dass sich die OVG-Entscheidung nicht auf das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht auswirken werde, sagte Flughafensprecher Ralf Kunkel. Im Planfeststellungsverfahren sei Schönefeld nach einem Vergleich mit anderen potenziellen Standorten nach gründlicher Prüfung als geeignet bewertet worden. Die Prüfung sei hier besonders gründlich gewesen. Die Flughafenplanung erfolge somit unabhängig von der Landesentwicklungsplanung.

 

Enteignungen, wie von den Anwälten der Kläger befürchtet, würden derzeit nicht betrieben, sagte Kunkel weiter. Ob es Eigentümer von Grundstücken gibt, die nicht freiwillig verkaufen wollen, könne man derzeit nicht sagen.

 

 

 

Planfeststellung: Wowereit sieht „juristisches Risiko“

 

Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sieht im bevorstehenden Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht, dass 2006 über den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen Schönefeld urteilt, durchaus ein „juristisches Risiko“. Die Achillesferse des Verfahrens sei die Abwägung zwischen den Standorten Schönefeld, Jüterbog und Sperenberg, sagte er gestern in einer Aktuellen Stunde des Abgeordnetenhauses. „ Aber glücklicherweise haben wir uns nicht auf den Landesentwicklungsplan zum Flughafen verlassen“, der vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Brandenburg gekippt worden ist. Vielmehr habe man im Planfeststellungsverfahren neue Abwägungen vorgenommen und zusätzliche Lärmschutzauflagen erlassen.

 

Wowereit warnte auch davor, den Flughafenstandort Schönefeld „nach der Entscheidung des OVG niederzureden“. Es müsse das Interesse aller vernünftig denkenden Menschen sein, dass der neue Großflughafen 2010 eröffnet werden könne, sagte er. Sobald die schriftliche Begründung des OVG-Urteils aus Frankfurt/Oder vorliege, so der Regierungschef, werde der Senat für die mündliche Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht nach „weiteren Ansatzpunkten“ suchen, um den Planfeststellungsbeschluss durchzubringen. „Ganze Heerscharen von Juristen sind unterwegs.“ Zusätzliche Auflagen des Gerichts – etwa zum Lärmschutz – schloss er nicht aus.

 

Die Redner von CDU und FDP hatten Wowereit zuvor kritisiert. Er habe den Flughafenausbau zur Chefsache gemacht und dabei versagt. „Der Senat hat tief und fest geschlafen“, sagte der CDU-Abgeordnete Alexander Kaczmarek. „Wowereit setzt alle großen Projekte in den Sand“, sekundierte der FDP-Fraktionschef Martin Lindner. Aber alle Fraktionen, auch PDS und Grüne waren sich über die Bedeutung des Flughafenprojekts für Berlin und Ostdeutschland einig. „Wir brauchen Schönefeld dringender denn je“, so Kaczmarek. Der Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann sagte: „Wir alle müssen deutlich machen, dass dieses Land zusammen mit dem Bund und Brandenburg in der Lage ist, das Projekt zu meistern.“ Ratzmann forderte, einen Stab beim Regierenden Bürgermeister einzurichten, „der nichts anderes tut, als dieses Projekt voranzutreiben". Die PDS-Abgeordnete Jutta Matuschek warf wiederum den Grünen vor, sich in der Koalition mit der SPD auf Bundesebene um den Großflughafen nicht genügend zu bemühen.

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: LEJ_Flyer am 2005-02-25 10:35 ]

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