Bobby Geschrieben 19. Februar 2005 Melden Geschrieben 19. Februar 2005 aus spiegel.de 19.02.05 Gericht erlaubt "Überkreuztickets" / Schadensersatz für Lufthansa-Kunden Bei ihrem Versuch, den Verkauf sogenannter Überkreuz-Tickets einzudämmen, hat die Deutsche Lufthansa einen Rückschlag erlitten. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln (AZ 117 C 269/04) muss die Airline einen Passagier auch dann ohne Aufpreis befördern, wenn er den ersten Abschnitt eines Flugscheins nicht genutzt hat und nur den Rückflug antreten will. Hintergrund: Seit immer mehr Privat- und Geschäftsreisende sparen müssen, buchen sie statt eines teuren, regulären Return- Tickets lieber zwei billige Flugschein-Pakete, die das Wochenende einschließen. Die jeweils nicht benötigten Abschnitte lassen sie verfallen und fliegen dennoch günstiger. Um den angeblichen Missbrauch einzudämmen, der dem Konzern nach eigenen Angaben zweistellige Millioneneinbußen pro Jahr beschert, mahnt die Lufthansa neuerdings Reisebüros ab, die solche Flugscheine ausstellen, und verlangt von Passagieren für den Transport nicht selten nachträglich einen Aufpreis. Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Köln dürfte es dem Konzern künftig deutlich schwerer fallen, den Zuschlag einzutreiben. Die zuständige Richterin sprach einem Lufthansa-Kunden Schadensersatz zu, der ein günstiges Rückflugticket von Frankfurt nach Dresden gekauft hatte, den Hinflug aber nicht nutzte und deshalb einen komplett neuen Rückflugschein erwerben sollte. Lufthansa-Strategen erwägen nun einen Musterprozess, um sich die umstrittenen Praktiken zum Schutz ihrer regulären Vollzahler-Tarife absegnen zu lassen. ----------------------------------------------------- Eine interessante Geschichte denn Überkreuz-Tickets sind absoluter Alltag. Bisher bin ich davon ausgegangen das Tickets in der Reihenfolge der ausgestellten Coupons abgeflogen werden müssen. D.h. wenn jeweils der Hinflug aus zwei verschiedenen Tickets genutzt wird ist es kein Problem. Offenbar hat es jemand auf den Prozess ankommen lassen und wieder Erwarten Recht bekommen, zumindest meiner spontanen Meinung nach. Ich habe kürzlich gelesen und weiss nicht mehr wo, das Überkreuz-Tickets nicht erlaubt sind auch wenn jeweils nur der Hinflug genutzt wird, wenn dadurch die Wochenendregel/Sundayrule umgangen wird ? Hat schon mal jemand praktische Erfahrungen gemacht, dadurch das Nachzahlung bei Umgehung dieser Regeln verlangt wurde ?
A320 Geschrieben 20. Februar 2005 Melden Geschrieben 20. Februar 2005 >Ich habe kürzlich gelesen und weiss nicht mehr wo, das Überkreuz-Tickets nicht erlaubt sind auch wenn jeweils nur der Hinflug genutzt wird, wenn dadurch die Wochenendregel/Sundayrule umgangen wird ? Also wie will man das regulieren? Indem man jemanden der den Rückflug nicht antritt verklagt, oder wie. Dann müssen sich die Airlines aber auch das Überbuchen abgewöhnen. Das ganze ist kein Problem der Neuzwit sondern gab es schon früher in Form der Graumarkttickets. So war (1980er) der OS-Flug, sagen wir mal von Mailand über Wien nach Moskau günstiger, als der Flug Wien - Moskau. Das hat man dadurch abgestellt, dass man nicht beliebig innerhalb so einer Kette "einsteigen" konnte. Schinbar geht diese Verbot heute nicht mehr.
Kai1979 Geschrieben 20. Februar 2005 Melden Geschrieben 20. Februar 2005 Ich hatte 2003 einen Flug gebucht DUS - MCO (via LHR/LGW) mit British Airways. Ich hatte angefragt, ob ich erst in LGW für die Strecke nach MCO zusteigen kann. Das geht nicht, hieß es. Wenn ich schon den ersten Teil nicht abfliegen (DUS - LHR) dann verfällt auch der komplette restliche Teil. Auf dem Rückflug habe ich dann beim Check-IN in MCO mitgeteilt, dass ich in LGW aussteige und den Weiterflug LHR - DUS nicht antrete. Die Frau hat sich tierisch aufgeregt und forderte über 100 Euro zusätzliche Ticketgebühr von mir. Ich habe ihr dann gesagt, dass ich in diesem Fall natürlich doch den Weiterflug antreten werde (leider leider hatte ich diese Maschine dann verpasst) Kai
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