zonk Geschrieben 26. März 2005 Melden Geschrieben 26. März 2005 Wenn USA-Besucher nach der Einreise am Flughafen ihre Koffer aufgebrochen vorfinden, sind ihre Chancen auf Schadenersatz nur gering. Weder die Fluggesellschaft noch der Reiseveranstalter können in solchen Fällen für den Schaden haftbar gemacht werden, sagte Ernst Führich, Experte für Reiserecht an der Fachhochschule Kempten. Öffnen Beamte bei der Sicherheitskontrolle verschlossenes Gepäck und zerstören dabei das Schloss, handele es sich um eine "hoheitliche Maßnahme" nach amerikanischem Recht. Entsprechend könnten Ansprüche theoretisch allein beim US-amerikanischen Staat geltend gemacht werden. Dafür müsste der Reisende jedoch nachweisen, dass er nicht auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, dass das Gepäck notfalls aufgebrochen wird. Ein solcher Hinweis könne ein Aushang am Flughafen oder auch eine Notiz in den Reiseunterlagen sein. Den Nachweis fehlender Informationen erbringen zu können, ist laut Führich aber höchst unwahrscheinlich. Wer dennoch versuchen will, eine Erstattung zu bekommen, muss den Schaden innerhalb von sieben Tagen bei seiner Fluggesellschaft melden. (Quelle: Wiesbadener Tagblatt)
Marobo Geschrieben 26. März 2005 Melden Geschrieben 26. März 2005 Es sollte eigentlich allgemein bekannt sein, dass in den USA Gepäck ungefragt geöffnet werden darf und dabei auch Schlösser rücksichtslos aufgebrochen werden. Jedenfalls weisen die Reiseveranstalter eigentlich darauf hin. Mich würde in dem Zusammenhang mal interessieren, wie es aussieht, wenn bei einem Flug USA-Deutschland Gegenstände aus dem nicht verschlossenen Koffer geklaut werden? Zahlt eine Reisegepäckversicherung so etwas? Andere Frage: Man kann ja theoretisch in den USA Elektroniksachen (wie Digitalkameras etc.) einkaufen und mit nach Deutschland nehmen. Eines der beiden erlaubten Gepäckstücke (Piece-Konzept) könnte nun auch ein Karton mit beispielsweise 10 Digitalkameras sein. Was macht man, wenn in Deutschland nur noch 8 Stück im Karton sind? Zahlt so etwas eine Reisegepäckversicherung? Hängt es davon ab, ob die gestohlenen Dinge privat oder gewerblich transportiert werden? Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus. [ Diese Nachricht wurde geändert von: Marobo am 2005-03-26 18:00 ]
kugayama Geschrieben 27. März 2005 Melden Geschrieben 27. März 2005 Wer so blöd ist und das meldet kann erst mal verzollen. Eigentor
Marobo Geschrieben 27. März 2005 Melden Geschrieben 27. März 2005 Es ist schon klar, dass man solche Einkäufe verzollen muss...
djohannw Geschrieben 27. März 2005 Melden Geschrieben 27. März 2005 Ich habe nach einem Verlust von Gegenständen aus meinem Koffer auf dem Rückweg aus den USA problemlos Ersatz von LH bekommen. War aber auch nicht viel - ca. 80€ Wert, wenn ich mich recht entsinne. Ärgerlich war's trotzdem - das waren Souvenirs, die ich nicht mehr wiederbeschaffen konnte... Der wichtige Punkt aber war, dass in meinem Fall kein Zettel einer TSA-Durchsuchung im Koffer war (den legt die TSA IMMER hinein, wenn der Koffer geöffnet wurde), kein TSA-"Bändel" anstelle meines Schloß war (die TSA verschließt Koffer, deren Schlösser geknackt wurden, mit einem serialisierten Kabelbinder), aber das Schloß halt fehlte. btw: In den USA kann man spezielle Schlösser kaufen, die TSA-approved sind. Dazu besitzen dann die TSA einen Schlüssel und können das Schloß bei Bedarf öffnen, ohne es zu zerstören. Wer aber sonst noch den Schlüssel zu diesen Dingern hat, möchte ich nicht wissen... Viele Grüße - Dirk
HAMoth Geschrieben 29. März 2005 Melden Geschrieben 29. März 2005 Was die imaginäre Kiste mit den Digitalkameras angeht: Eine Reisegepäckversicherung würde dafür nicht aufkommen, da derartige Wertgegenstände nur im Handgepäck versichert sind ... Wie's bei den Airlines aussieht, weiss ich nicht - aber dort gibt es meines Wissens nach recht niedrige Höchstsätze bei Gepäckverlusst ?!
Marobo Geschrieben 29. März 2005 Melden Geschrieben 29. März 2005 Es kann gut sein. Aber das Handgepäck ist ja leider begrenzt. Was soll man also tun? Gibt es dafür spezielle Versicherungen?
djohannw Geschrieben 29. März 2005 Melden Geschrieben 29. März 2005 Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den höheren Wert des Gepäcks bei der Airline zu deklarieren. Was das aber kostet kann ich Dir nicht sagen... Viele Grüße - Dirk
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