fv154 Geschrieben 30. März 2005 Melden Geschrieben 30. März 2005 Betriebsreglement teilweise gutgeheissen Raymond Cron erläutert die Einzelheiten des Betriebsreglements. Das Bazl ermöglicht dem Zürcher Flughafen eine flexiblere Nutzung der Pisten, aber nicht soviel Flexibilität wie von der Flughafenbetreiberin Unique gewünscht. Mehr Fluglärm gibt es im Westen des Flughafens. Das Bazl hat das vorläufige Betriebsreglement teilweise genehmigt, wie dessen Direktor Raymond Cron an einer Medienkonferenz am Flughafen erläuterte. Neben der flexibleren Pistennutzung wurde der um eine Stunde verlängerten Nachtruhe und dem so genannten Wide Left Turn zugestimmt. Mit dem vorläufigen Betriebsreglement wollte das Bazl möglichst wenige Änderungen gegenüber dem heutigen Betrieb vornehmen. Das Reglement basiert laut Cron auf dem derzeit praktizierten Konzept mit grundsätzlicher Nordausrichtung des Flugverkehrs mit Ausnahme der von Deutschland verordneten Sperrzeiten. Der Koordinationsprozess für den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) werde durch das vorläufige Reglement nicht präjudiziert, sagte Cron. Ein definitives Betriebsreglement werde erlassen, sobald der SIL-Prozess abgeschlossen sei. Dies ist Ende 2007 vorgesehen. Die Nachtruhe gilt künftig von 23 bis 6 Uhr statt wie bisher erst ab Mitternacht. Das Reglement erlaubt - als Kompensation für die längere Nachtruhe - neu Starts nach Westen bereits ab 6.30 Uhr, aber nicht wie vom Flughafen gewünscht ab 6 Uhr. Zudem kann zwischen 21 und 22 Uhr Richtung Westen gestartet werden. Eingeschränkt wird der gegenläufige Verkehr im Norden. Mit der Zeitfenster-Regelung solle dem betrieblichen Bedürfnis von Unique nach mehr Flexibilität und demjenigen der Bevölkerung nach Voraussehbarkeit Rechnung getragen werden, sagte Cron. Je Zeitfenster werden die An- und Abflugrichtungen klar definiert. Teilweise bewilligt hat das Bazl die Einführung der koordinierten Landungen («Dual Landing») am Morgen von Osten und Süden. Dadurch kann die Landekapazität erhöht werden. Die Maximalzahl wurde jedoch begrenzt auf 36 Landungen pro Stunde (wie vor der deutschen Sperrverordnung möglich). Für die koordinierten Landungen müssen gemäss Cron noch die dafür notwendigen Computersysteme der Flugsicherung zertifiziert werden. Ab Ende Oktober ist bei Starts nach Süden aus Sicherheitsgründen der so genannte Wide Left Turn vorgesehen. Die auf Piste 16 startenden Flugzeuge sollen statt kurz nach dem Abheben über Wallisellen erst etwas später über Dübendorf nach links abdrehen. Diese Massnahme wird eingeführt, weil es im letzten Jahr zu Beinahe-Kollisionen mit auf der Piste 14 durchstartenden Flugzeugen kam. Die damals eingeführte grössere zeitliche Staffelung der startenden Flugzeuge kann laut Cron mit der Einführung des Wide Left Turns wieder aufgehoben werden. Nicht genehmigt hat das Bazl die Hub-Klausel. Damit wollte Unique zwischen 22 und 23 Uhr nur noch jene Flüge in den Flugplan aufnehmen, die für den Hub Zürich von Bedeutung sind. Laut Cron wäre diese Regelung mit dem Diskriminierungsverbot gemäss europäischem Recht nicht vereinbar. Abgelehnt hat das Bazl auch das Begehren des Flughafens, allfällige Verschärfungen der deutschen Verordnung ohne vorgängige Anpassung des Betriebsreglements vollziehen zu können. Gewährt wurde dagegen die Möglichkeit, bei Entlastungen oder einem völligen Wegfall der Verordnung ohne formelles Bewilligungsverfahren die Ausnahme-Betriebskonzepte anzuwenden. Der Flughafen kann auch nicht wie gewünscht für Pistensanierungen befristete Abweichungen vom Betriebsreglement vornehmen. Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch Kommentar: Man kann mit diesem Schritt sicherlich zufrieden sein, vor allem mit der Einführung des Wide Left Turns (endlich!). Dadurch dürften die 12 Miles Separation und die längere Staffelung der Takeoffs auf Rwy16 (wie im Artikel angekündigt) wieder wegfallen. MfG Cesco - fv154
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