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Rückerstattung von Steuern und Gebühren bei 4U


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Geschrieben

Hallo,

 

habe für den 11. April einen Flug gebucht gehabt, den ich aber nicht höchstwahrscheinlich antreten werden kann.

Reicht es wenn ich 4U eine Mail schreibe, damit ich wenigstens die Gebühren und Steuern wieder zurückerhalte?

Kann ich die Mail auch kurzfristig an 4U schicken oder gibt es da eine Frist?

 

Schöne Grüsse

bennie

Geschrieben

Das geht bei 4U (im Gegensatz zu manch anderem LCC) völlig problemlos. Einfach nach dem 11.4. eine Mail an zahlung@germanwings.com schicken und schon werden Dir die gezahlten Steuern/Gebühren vollständig erstattet (bei innerdeutschen Flügen abzüglich der MwSt.).

Geschrieben

Mal eine Frage zum Thema Rückerstattung bei HLX:

 

Früher haben die anstandslos Steuern & Gebühren zurückerstattet. Als ich nun einen Flug nicht antreten konnte, bekam ich bei 49,99 Brutto-Flugpreis nur 3,64 EURO "Flugsicherheitskosten" zurückerstattet, da HLX als "reinen" Flugpreis nun stolze 45,48 EURO ausweist. Früher haben die noch sauber zwischen Flugpreis, Steuern und Gebühren getrennt. Das neue System bedeutet doch wohl, das HLX die Steuern im sehr hohen Flugpreis "versteckt" - mit der Folge, dass HLX nur den läppischen Betrag von 3,64 EURO an "Sicherheitskosten" rückerstatten muss. Fakt ist jedoch, dass sich HLX damit auch die Steuern einstreicht oder? Bei 4U hingegen wird dank anderer Aufsplittung der Rechnung bei einem Nichtantritt sehr viel mehr rückerstattet. Ist das Verhalten von HLX rechtmäßig? Auf eine E-Mail an HLX bekam ich zur Antwort, es handele sich um Anteile einer "Drittschadenshaftpflichtversicherung", die nicht rückerstattbar seien. Auf meine Frage, warum sie die Steuern nicht zurück erstattten, sind die gar nicht eingegangen. Wie sind eure Erfahrungen mit HLX und Rückerstattung bei Nichtantritt?

Geschrieben

HLX hat in der Tat eine ganze Zeit lang die Steuern/Gebühren künstlich niedrig gehalten, indem sie den Ticketpreis nicht wie üblich in "Flugpreis" und "Steuern/Gebühren" unterteilt haben, sondern in "Flugpreis inkl. Gebühren" und "Steuern". Letzteres waren dann nur ganz wenige Euro. Und nur die bekam man bei einer Stornierung erstattet.

 

Ich denke ganz OK ist das Verhalten nicht, aber wegen vielleicht 10 EUR vor ein Gericht zu ziehen, wäre auch lächerlich.

 

Das Problem wurde ja vor einiger Zeit von HLX für alle neuen Buchungen von selbst gelöst. Nach der Umstellung auf die Nettopreisdarstellung, war man ja wieder an einem niedrigen Flugpreis und hohen Steuern/Gebühren interessiert. Seitdem werden wieder sehr viel höhere Steuern/Gebühren ausgewiesen, so dass man teilweise sogar fast den gesamten gezahlten Betrag zurückerhält, wenn man einen "1-Cent-Flug" gebucht hat.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

kurze Frage: weiss jemand, wie weit rückwirkend man Gebühren zurückverlangen kann??? Hatte da letztes Jahr 2-3 Flüge, die ich aus beruflichen Gründen nicht antreten konnte und von der Möglichkeit habe ich erst hier im Forum erfahren.....

Geschrieben

Eigentlich gibt es da keine Grenze. Hauptsache Du hast die Buchungsdaten noch. Dann würde ich es einfach an 4U mailen; Du kannst ja nichts verlieren icon_smile.gif

 

Ich habe schon Steuern erstattet bekommen, die über ein Jahr her waren. Ich denke, dass 4U auch für ältere Flüge anstandslos zurückzahlt.

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