Gast schreibe Geschrieben 4. April 2005 Melden Geschrieben 4. April 2005 Hallo, seit Februar ist doch die EU-Verordnung 261/2004 in Kraft. Danach stehen einem Fluggast Ausgleichszahlungen zu, wenn die Airline Flüge streicht aus Gründen die sie selbst zu verantworten hat. Am 17. März 2005 zwischen 12 und 16 Uhr gab es in Griechenland einen Generalstreik, an dem unter anderem auch die Fluglotsen teilnahmen. OK, das ist höhere Gewalt. Daraus kann man (wie bei schlechtem Wetter) keine Schadenersatzansprüche ableiten. Unser Flug hätte an diesem Tag aber schon um 10:15 von Athen nach Berlin gehen sollen. Er wurde gestrichen mit der Begründung: Streik der Flugsicherung. Das Problem dabei ist, dass zu diesem Zeitpunkt durchaus Flugzeuge anderer Airlines starten und landen konnten. Den Nachrichten war zu entnehmen, dass nur unsere Fluglinie (bis auf wenige Flüge) den ganzen Tag streikte. Deshalb gehe ich davon aus, dass nur behauptet wird die Flugsicherung habe gestreikt, um sich vor Schadenersatz zu drücken. Wie kann ich aber beweisen wer nun tatsächlich gestreikt hat und wer nicht. Mein Gedanke war nun die tatsächlichen Abflugdaten sämtlicher Airlines auf dem Athener Flughafen zwischen 10 und 12 Uhr herauszufinden und zu vergleichen. Hat irgendjemand eine Idee wie ich an diese Infos kommen könnte, oder andere Lösungsvorschläge? Vielen Dank für die Hilfe Marlies
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