Birger Geschrieben 22. April 2005 Melden Geschrieben 22. April 2005 Hallo, der Erstflug erfolgt nicht um einige Wochen verspätet, sondern um etliche Monate. Vor 4 Jahren wurden als Erstflugtermin noch 2004 und als Auslierungstermin 2005 genannt (siehe http://www.geopowers.com/Kontakt/EADS/Airbus/airbus.html) . Wenn Zahlungstermine an den Erstflug gebunden sind, führt dies natürlich zu einem verzögerten Zahlungseingang bei Airbus und damit Zinsverlust; Vertragsstrafen (also Reduzierung des Kaufpreises) würden mich allerdings wundern, denn im Grunde genommen kann es dem Kunden egal sein, wann das Flugzeug erstmals fliegt. Maßgeblich ist für ihn der Auslieferungstermin. Birger
marcdevi Geschrieben 22. April 2005 Autor Melden Geschrieben 22. April 2005 Ganz genau Birger! Vertragsstrafen gibt es noch nicht, der kunde darf aber seine zahlungen bis zum nächten termin einbehalten. sollte sich der heutige termin bis nach den nächten termin verzögern sprich: 2 zahlungspunkte verfallen hat der kunde (und airbus) das recht den kaufvertrag zu überarbeiten (also preis runter u.s.w.).
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