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VFR Flieger Kontr. Luftraum


MIchacgn

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Geschrieben

Hallo!

 

Hab mich letztens am Airport gefragt, wie die einliegenden VFR Flieger wie kleinere Cessnas usw gehandelt werden.

Sobald sie in den Kontrollbereich einliegen, müssen die sich ja melden.

Machen die das am Tower direkt oder geht das zb wie für die IFR Maschinen auch über Langen?Bekommen die dann auch vektoren zugewiesen?

 

Wenn die dann ihre touch and go Übungen machen und weiterfliegen, wolang fliegen die dann bzw bekommen die einen Weg weg vom Airport zugewiesen, sodass sie die Flugbahn der hinter IHnen startenden verkehrsmaschinen nicht behindern?

Geschrieben

Oh, das ist schon einige Jahre her, wo ich das gelernt habe und seitdem habe ich es nie anwenden müssen, da ich eher motorlos in der Luft unterwegs bin.

 

Aber es gibt an den Rändern der Kontrollzonen (D) Pflichmeldepunkte, nach der Himmelsrichtung meist November, Echo, Sierra und Whiskey genannt. Bei stärker frequentierten Flughäfen gibt es noch mehr solcher Punkte.

Will ein VFR-Flieger in die Kontrollzone einfliegen muss er sich 5 (Minuten oder Meilen?) vor dem Meldepunkt beim Tower melden und Angaben über sich und seine weiteren Vorhaben machen und dann über einen der Pflichtmeldepunkte einfliegen.

 

Beim Ausflug aus der Kontrollzone ist es ähnlich, nur umgedreht und oft bekommt der Pilot dann Vorgaben wie schnell er steigen soll, welchen Kurs er einnehmen soll usw.

Die max. Flughöhe ergibt sich aus der Kontrollzone. In Kontrollzone D 2500ft MSL.

Die kontrollieren Lufträume um Flughäfen sind wie eine umgedrehte mehrstöckige Torte und reichen bis FL100, da beginnt dann der kontollierte Luftraum C.

 

Wenn man aus unkontolliertem Luftraum in den Luftraum D einfliegt, meldet man sich direkt beim Tower.

Korrigiert mich bitte, wenn es da Sonderverfahren gibt.

 

Praktisch habe ich es noch nie selbst und auch noch nie mitgemacht.

Ich hoffe das stimmt noch so ungefähr.

Geschrieben

@LEJpzig: Ist im Prinzip korrekt.

 

Man fliegt an die Kontrollzone (ist auf den ICAO-VFR-Karten eingezeichnet) heran und meldet sich beim dortigen Tower (Frequenz steht auch auf der Karte).

 

Langen hat damit nichts zu tun.

 

Man bekommt fast immer eine Freigabe (ist zumindest in CGN so) für den Überflug.

Geschrieben

5 Minuten vor Erreichen des ersten Pflichmeldepunktes....

 

die Höhe ist nicht immer 2500 MSL, sie variiert...München hätte damit ein Problem..dort ist es bei 3500 MSL

 

Frankfurt liegt bei 1500 MSL.....

 

den einflug über welchen Plichtmeldepunkt legt der TWR-Lotse fest...

 

bei normaler sicht fliegst du über den pflichtmeldepunkt bis zur Platzrunde....

eigenverantwortlich.....

dann Landefreigabe.....und rollen zum GAT.....

 

ist allerdings sonder-VFR.....geht es über eine speziele SVFR-Clearance in die Platzrunde....

 

Grüße

Geschrieben

Hallo,

 

und wie stellen Sie dann sicher, dass die VFR-Flieger die Mindestsicherheitshöhe von 1000 ft über den Städten im Rhein-Main-Gebiet einhalten? z.B. Bad Homburg ist ca. 500 ft - 600 ft über NN, hinzu kommen ein paar Hochhäuser, Kirchtürmer usw., so dass die Mindestsicherheitshöhe ca. 1800 ft beträgt. Frankfurt liegt zwar etwas niedriger, dafür erreichen die Gebäude aber in der Spitze bis zu 1300 ft über NN.

 

Birger

Geschrieben
Hallo,

 

und wie stellen Sie dann sicher, dass die VFR-Flieger die Mindestsicherheitshöhe von 1000 ft über den Städten im Rhein-Main-Gebiet einhalten? z.B. Bad Homburg ist ca. 500 ft - 600 ft über NN, hinzu kommen ein paar Hochhäuser, Kirchtürmer usw., so dass die Mindestsicherheitshöhe ca. 1800 ft beträgt. Frankfurt liegt zwar etwas niedriger, dafür erreichen die Gebäude aber in der Spitze bis zu 1300 ft über NN.

 

Birger

 

ach birger, was willst du denn damit wieder -zwischen den zeilen natürlich- sagen? wir stellen sicher, dass die flieger nicht zusammenstoßen und sicher, geordnet und flüssig fliegen können. die einhaltung der sicherheitsmindesthöhe, vor allem bei VFR-Flügen ist einzig und allein sache des piloten. du kennst dich doch sonst so gut aus in der LuftVO, lies halt nochmal nach, falls du es nicht verstanden hast. i.ü. gelten deine 1800 ft lediglich in einem umkreis von 600 m um die von dir genannten hochhäuser und "kirchtürmer". dazwischen kann's auch mal etwas weniger sein. ;-))

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