Zum Inhalt springen
airliners.de

Klage gegen Deutschland wegen Flugzeugkatastrophe


MiG MFI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

01-07-2005 Verschiedenes

 

Klage gegen Deutschland wegen Flugzeugkatastrophe vom Bodensee

 

Drei Jahre nach der Flugzeugkatastrophe vom Bodensee muss sich nun auch die deutsche Justiz mit dem Unglück befassen: Die staatliche Fluggesellschaft Bashkirian Airlines reichte beim Landgericht Konstanz eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein.

 

Sie wirft dem Staat nach Angaben des Gerichts mangelnde Flugsicherung und -überwachung vor. Die Fluggesellschaft strebt mit ihrer Klage vor allem Schadensersatz in Höhe von 2,7 Millionen Euro für ihr bei dem Unglück vollständig zerstörtes Flugzeug an. Zudem will sie eine Freistellung von Ersatzansprüchen der Angehörigen der tödlich verunglückten Passagiere und Besatzungsmitglieder der beteiligten Flugzeuge erreichen.

 

Bei der Tragödie am 1. Juli 2002 war bei Überlingen eine Tupolew aus der russischen Teilrepublik Baschkirien mit einer Fracht-Boeing des Kurierdienstes DHL in elf Kilometern Höhe zusammengeprallt. Dabei kamen 71 Menschen ums Leben, darunter viele Schulkinder. Ursache des Zusammenstoßes waren der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung zufolge vor allem technische Mängel sowie menschliche Fehler bei der Schweizer Flugsicherung aber auch in der russischen Unglücksmaschine. Bashkirian Airlines argumentiert nun nach Gerichtsangaben, dass die Aufgaben der Flugsicherung im süddeutschen Luftraum zum Unglückszeitpunkt zwar faktisch von der Schweizer Flugsicherung Skyguide ausgeübt worden seien, aber die Bundesrepublik Deutschland gleichwohl für deren Versäumnisse hafte.

 

Quelle: http://www.russland.ru/mainmore.php?tpl=Ve...amp;iditem=2534

Geschrieben

So schlimm dieses Unglück auch war, aber diese Klage ist ja wohl einfach nur Schwachsinn, zumal die Schweizer Flugsicherung beteiligt war und nicht die Deutsche...

Da bin ich wirklich gespannt, wie das Gericht urteilt.

J.Sierra

Geschrieben

Ich glaube weniger an Schwachsinn sondern kann mir vorstellen, dass dies wirklich so läuft:

Ich kaufe einen Rebook Trainer und stelle fest, dass giftige Farbstoffe verwendet wurden von denen ich einen Ausschlag erhalte. Reebok produziert aber selber nichts, sondern gibt alles an Fremdfirmen weiter. Trotzdem muss ich Reebok anklagen. Und Rebook könnte dann seinen betreffenden Hersteller weiter verklagen (heisst das dann nicht Regress o.ä.?) Gleich verhält es sich wohl, wenn sich ein Unfall ereigent, weil der Tempomat eines Renaults eine Fehlfunktion aufweist. Dann führt man eine Klage gegen Renault und diese können dann ihre Zulieferer in die Zange nehmen.

 

Ich stelle mir das nun gleich vor: Deutschland wäre eigentlich verantwortlich für die Flugischerung in ihrem Land, also sind sie bei diesem Unglück haftbar (sie haben nun die Flugsicherung im betreffenden Gebiet wie abgegeben/outgesourced) Im Falle einer Verurteilung, kann dann aber Deutschland die Schweizer Flugsicherung anklagen. D wäre dann 'netto' sozusagen raus.

 

Ob das ganze Sinn macht weiss ich nicht, aber der Rechtsweg ist vielleicht tatsächlich so wie ihn Bashkirian Airlines eingeschlagen hat. Die werden sich ja auch informiert haben und einen Grund haben, dass sie nicht direkt Skyguide belangen...

 

Es ist mir schon klar, dass obigen Beispiel nicht direkt vergleichbar ist und ihr müsst es jetzt deshalb auch nicht auseinander nehmen :) Es ging mir mehr darum, wie so ein Rechtsweg aussehen könnte. Ein Staatsrechtler könnte hier sicher viel beitragen.

Geschrieben

Kleine Anmerkung: Regress ist in der Schweiz nur bei Versicherungen möglich, d.h. bei Fahrlässigkeit kann die Versicherung regressieren und die Zahlaung verweigern. Wie der Begriff im Recht heisst, ist mir nicht bekannt.

Geschrieben

es wurde ja schon angesprochen-ein Mitschuldiger klagt hier auf Schadenersatz.

 

Wenn wir schon Vergleiche anstellen dann ist der Vergleich mit dem Amerikaner, der den Hersteller eines Wohnmobil auf Schadenersatz verklagt hat weil er die cruise control eingestellt hat und nach hinten gegangen ist um sich einen Kaffee zu hplen. Das da ein Unfall resultierte ist klar.

 

Im vorliegenden Fall hat der an Bord anwesende Chief Pilot die Anweisung des Kollisionswarnsystems ignoriertm schlimmer noch, den Piloten der das anders machen wollte angeschnauzt es zu ignorieren. Ausserdem hat das Management von bashkirian es versaeumt, die Piloten in dem System zu unterweisen.

 

Das war "grob Fahrlaessig". Es ist zu hoffen das diese Leute damit nicht durchkommen.

Geschrieben
Kleine Anmerkung: Regress ist in der Schweiz nur bei Versicherungen möglich.
Stimmt nicht ganz. Der Begriff Regress kommt auch ind er Schweiz abseits von Versicherungen zur Anwendung, zB:

Bei einer Kollektivgesellschaft haften alle Gesellschafter unbeschränkt, solidarisch und subsidiär. Man kann also als Gläubiger seine ganze Forderung bei einem Gesellschafter einfordern. Dieser kann dann Regress gegenüber den anderen Gesellschafter nehmen.

Regress bedeutet i.e.S "Rechtlich zulässiger Rückgriff eines Schuldners auf einen anderen Schuldner"

Geschrieben
es wurde ja schon angesprochen-ein Mitschuldiger klagt hier auf Schadenersatz.

 

Wenn wir schon Vergleiche anstellen dann ist der Vergleich mit dem Amerikaner, der den Hersteller eines Wohnmobil auf Schadenersatz verklagt hat weil er die cruise control eingestellt hat und nach hinten gegangen ist um sich einen Kaffee zu hplen. Das da ein Unfall resultierte ist klar.

 

Im vorliegenden Fall hat der an Bord anwesende Chief Pilot die Anweisung des Kollisionswarnsystems ignoriertm schlimmer noch, den Piloten der das anders machen wollte angeschnauzt es zu ignorieren. Ausserdem hat das Management von bashkirian es versaeumt, die Piloten in dem System zu unterweisen.

 

Das war "grob Fahrlaessig". Es ist zu hoffen das diese Leute damit nicht durchkommen.

 

es gab zu diesem zeitpunkt keinerlei vorschriften die TCAS die absolute priorität vor den lotsenanweisungen einräumten, insofern war die handlungsweise legal, aber natürlich nicht besonders glücklich. außerdem kannst ja auch den hersteller von TCAS noch in die mangel nehmen, weil TCAS Ver 7 ja eine Änderung der Lösung können sollte, sofern sich eines der beteiligten Luftfahrzeuge nicht an den RA hält (sprich TCAS hätte dem FRachter aus einem Sinkflug einen Steigflug machen müssen). Insofern hat auch TCAS versagt (bzw die programmierung/parametrierung des systems ;) )

 

Saigor

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Ich habe gehört, dass die Airline Deutschland verklagen kann, da es nicht per Staatsvertrag mit der Schweiz geregelt ist.

Weiterhin sind noch mehrere Klagen anhängig, die natürlich nach dem heutigen Urteil (habe es selber noch nicht gehört) auch durchgehen werden.

Geschrieben
Ich habe gehört, dass die Airline Deutschland verklagen kann, da es nicht per Staatsvertrag mit der Schweiz geregelt ist.

Weiterhin sind noch mehrere Klagen anhängig, die natürlich nach dem heutigen Urteil (habe es selber noch nicht gehört) auch durchgehen werden.

 

Schön, daß Du das "gehört" hast aber dafür ist der Link direkt über Deinem posting da - das steht da nämlich alles drin...

Geschrieben
Schön, daß Du das "gehört" hast aber dafür ist der Link direkt über Deinem posting da - das steht da nämlich alles drin...

 

Vielen Dank für Deine Belehrung!

Wenn Du mal nachgesehen hättest, wann der Beitrag mit dem Link gepostet wurde und wann meiner, dann hättest Du Dir den Kommentar sparen können. Den hatte ich nämlich nicht gelesen bzw. er war noch nicht da.

Geschrieben

Soll vorkommen... Mich hats neulich mitten im Schreiben eines Berichtes erwischt, daß ich mehrere Telefonate nacheinander bekam und als ich weiterschreiben wollte, war ich ausgeloggt... Grrr, alles weg und neu anfangen...

Geschrieben

Auszug aus dem Urteil:

*******

Die Bundesrepublik Deutschland habe für diese Versäumnisse nach Amtshaftungsgrundsätzen einzustehen und schulde der Klägerin (Bashkirien-Airlines) somit dem Grunde nach Schadensersatz. Eine wirksame Übertragung der als hoheitliche Aufgabe ausgestalteten Flugsicherung auf die Schweiz habe zu keiner Zeit stattgefunden, weder auf vertraglicher noch auf sonstiger völkerrechtlicher Grundlage. Daher könne sich die Bundesrepublik Deutschland auch nicht darauf berufen, dass allenfalls Skyguide hafte.

*******

 

Das Problem ist hier der Staatsvertrag! Dieser wurde vorher aufgrund von Quelereien seitens der BRD gekündigt und man war der Meinung, man läßt das Procedure der absprachen erst einmal so weiterlaufen! Nun ist aber dummerweise etwas passiert, und die BRD hat die A...karte.

In meinen Augen aber ganz gewaltig!

 

Gruß

Geschrieben

Im Prinzip müsste die Bundesrepublik Deutschland dann aber die Schweiz, bzw. Skyguide verklagen können, da der von Deutschland zu leistende Schadenersatz ja letztlich von denen zu verantworten ist. Also Deutschland haftet zwar gegenüber den Opfern, Hinterbliebenen und der Airline, aber die Schweiz bzw. Skyguide könnte im nächsten Schritt gegenüber Deutschland haftbar gemacht werden.

Geschrieben

Bei dem Vertrag geht es um die Haftung gegenüber den Geschädigten. Da es keinen Staatsvertrag gibt, ist die BRD haftbar. Das ändert aber nichts daran, dass Skyguide das zu verantworten hat, was getan worden ist.

 

Wenn ich einen Auftrag an einen Subunternehmer weiterreiche, bin trotzdem ich gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich. Aber der Subunternehmer gegenüber mir und wenn der Mist baut, muss ich es zwar gegenüber dem Auftraggeber verantworten, kann meinen Schaden aber an den Subunternehmer weiterreichen. - Also die Schweiz ist wohl noch nicht aus dem Schneider.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...