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airliners.de

Meine Rechte!?


Gast Badmax

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Guys,

 

gestern hat es nun auch mal mich getroffen, der liebe Technical Gott hatte keinen Segen für die Holländische "Fucker" übrig.

 

Also saß ich satte 5:45 Stunden in ZRH rum und wartete.

Es gab einen Voucher über 12€ Essen und Trinken.

 

Wohlgemerkt Abflug war 8:25, gegen 8:30 hieß es dann 12:30. Um 12:30 dann 13:10 und dann irgendwann 14:00.

 

Währenddessen standen meine Abholer auf einem großen Europäischen Flughafen und warteten.

 

Während dieser Zeit gab es ca. 4 andere Flüge mit LX&CO. Umsteigepaxe wurden umgebucht. "Wir" mit Endziel waren die Dummen und durften warten.

 

Ich bin kein Nörgler und habe Verständnis für solche Sachen. Bin auch im Gegensatz zu den meisten anderen Paxen ruhig geblieben. Nur wie sieht es aus mit den Fluggastrechten der EU? Auf was habe ich Anspruch?

Das LBA Bulletin habe ich mir schon zu Gemüte geführt. Richtig schlau werde ich daraus aber nicht. Alles was es gab war der 12€ Travel Voucher? Bin ich einfach nur verwöhnt oder erwarte ich zuviel?

 

Vielen Dank für eure Antworten.

 

PS. Nein es war kein Ticket für 19€.

Geschrieben
. Nur wie sieht es aus mit den Fluggastrechten der EU? Auf was habe ich Anspruch?

.

 

Haben Sie rechtzeitig eingecheckt für einen Flug (Charterflüge

inbegriffen), der von einem Flughafen in der EU startet oder

dessen Ziel sich innerhalb der EU befindet,aber von einem

Flughafen außerhalb der EU startet und von einer EUFluggesellschaft

durchgeführt wird, und erwartet die befördernde Fluggesellschaft eine

Verspätung, die bei Flügen von 1 500 km und weniger 2 Stunden oder

mehr, muss sie Ihnen Mahlzeiten, Getränke, notfalls Hotelunterkunft

(inklusive Transfer) sowie Möglichkeiten zur Telekommunikation

anbieten.

Beträgt die Verspätung 5 Stunden oder mehr, muss Ihnen die

Fluggesellschaft auch eine Erstattung des Ticketpreises und

gegebenenfalls einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort

anbieten.

Fazit: Du erhälst Trinken/Essen und Möglichkeit für ein Telefon. Wenn du also mit den 12€ nicht telefonieren konntest, haben sie dir eine Calling-Card unterschlagen :)

Dazu kommen dann noch spätere Ansprüche gemäss:

 

Ist – unabhängig von Start- und Zielort – eine EU-Fluggesellschaft

für die Verspätung eines Fluges verantwortlich,

können Sie bis zu 4 150 SZR * für jeglichen entstandenen

Schaden einfordern. Falls die Fluggesellschaft den Schadensersatzforderungen

nicht nachkommt, steht Ihnen der Rechtsweg

offen.

Geschrieben

@ Badmax: Verzeihe meine Neugier, aber was für eine Strecke bist Du geflogen? Ab ZRH mit der Fokker kann ja nur Helvetic oder KLM sein, oder?

In welchem Zusammenhang steht das mit Continental???

 

Kapier ich nicht... ;)

Geschrieben
@ Badmax: Verzeihe meine Neugier, aber was für eine Strecke bist Du geflogen? Ab ZRH mit der Fokker kann ja nur Helvetic oder KLM sein, oder?

In welchem Zusammenhang steht das mit Continental???

 

Kapier ich nicht... ;)

 

CO=Consorten

 

AB opt. by ST

Geschrieben

Bist du mit Helvetic oder KLM gefolgen? Ist ein Unterschied, siehe oben. Helvetic ist keine EU-Fluggesellschaft, also hast du keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Geschrieben

Gestern hat es nun auch mal mich getroffen' date=' der liebe Technical Gott hatte keinen Segen für die Holländische "Fucker" übrig.

quote']

 

Fällt der Punkt nicht auf die Ausschlussklausel "höhere Gewalt"?

Geschrieben

Ich denke nicht dass ein Technical unter höhere Gewalt fällt. :)

 

AB und ST sind EU Airlines, also sollen die ruhig mal Kohle rüberwachsen lassen. :D

Geschrieben

Also wenn ich die Gesetzestexte richtig interpretiert habe, dürfte es sehr schwierig werden.

 

Du hättest nach 5 Stunden ein Recht auf Rückerstattung deiner Ticketkosten gehabt :-). Mahlzeiten, Erfrischungen und ggf. Hotelunterbringung.

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