Gast Badmax Geschrieben 3. Juli 2005 Melden Geschrieben 3. Juli 2005 Hi Guys, gestern hat es nun auch mal mich getroffen, der liebe Technical Gott hatte keinen Segen für die Holländische "Fucker" übrig. Also saß ich satte 5:45 Stunden in ZRH rum und wartete. Es gab einen Voucher über 12€ Essen und Trinken. Wohlgemerkt Abflug war 8:25, gegen 8:30 hieß es dann 12:30. Um 12:30 dann 13:10 und dann irgendwann 14:00. Währenddessen standen meine Abholer auf einem großen Europäischen Flughafen und warteten. Während dieser Zeit gab es ca. 4 andere Flüge mit LX&CO. Umsteigepaxe wurden umgebucht. "Wir" mit Endziel waren die Dummen und durften warten. Ich bin kein Nörgler und habe Verständnis für solche Sachen. Bin auch im Gegensatz zu den meisten anderen Paxen ruhig geblieben. Nur wie sieht es aus mit den Fluggastrechten der EU? Auf was habe ich Anspruch? Das LBA Bulletin habe ich mir schon zu Gemüte geführt. Richtig schlau werde ich daraus aber nicht. Alles was es gab war der 12€ Travel Voucher? Bin ich einfach nur verwöhnt oder erwarte ich zuviel? Vielen Dank für eure Antworten. PS. Nein es war kein Ticket für 19€.
Javot Geschrieben 3. Juli 2005 Melden Geschrieben 3. Juli 2005 . Nur wie sieht es aus mit den Fluggastrechten der EU? Auf was habe ich Anspruch?. Haben Sie rechtzeitig eingecheckt für einen Flug (Charterflügeinbegriffen), der von einem Flughafen in der EU startet oder dessen Ziel sich innerhalb der EU befindet,aber von einem Flughafen außerhalb der EU startet und von einer EUFluggesellschaft durchgeführt wird, und erwartet die befördernde Fluggesellschaft eine Verspätung, die bei Flügen von 1 500 km und weniger 2 Stunden oder mehr, muss sie Ihnen Mahlzeiten, Getränke, notfalls Hotelunterkunft (inklusive Transfer) sowie Möglichkeiten zur Telekommunikation anbieten. Beträgt die Verspätung 5 Stunden oder mehr, muss Ihnen die Fluggesellschaft auch eine Erstattung des Ticketpreises und gegebenenfalls einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort anbieten. Fazit: Du erhälst Trinken/Essen und Möglichkeit für ein Telefon. Wenn du also mit den 12€ nicht telefonieren konntest, haben sie dir eine Calling-Card unterschlagen :) Dazu kommen dann noch spätere Ansprüche gemäss: Ist – unabhängig von Start- und Zielort – eine EU-Fluggesellschaftfür die Verspätung eines Fluges verantwortlich, können Sie bis zu 4 150 SZR * für jeglichen entstandenen Schaden einfordern. Falls die Fluggesellschaft den Schadensersatzforderungen nicht nachkommt, steht Ihnen der Rechtsweg offen.
Newark02 Geschrieben 3. Juli 2005 Melden Geschrieben 3. Juli 2005 @ Badmax: Verzeihe meine Neugier, aber was für eine Strecke bist Du geflogen? Ab ZRH mit der Fokker kann ja nur Helvetic oder KLM sein, oder? In welchem Zusammenhang steht das mit Continental??? Kapier ich nicht... ;)
Gast Badmax Geschrieben 3. Juli 2005 Melden Geschrieben 3. Juli 2005 @ Badmax: Verzeihe meine Neugier, aber was für eine Strecke bist Du geflogen? Ab ZRH mit der Fokker kann ja nur Helvetic oder KLM sein, oder?In welchem Zusammenhang steht das mit Continental??? Kapier ich nicht... ;) CO=Consorten AB opt. by ST
Newark02 Geschrieben 4. Juli 2005 Melden Geschrieben 4. Juli 2005 @ Badmax: Ach so... Consorten... Macht Sinn.
zonk Geschrieben 4. Juli 2005 Melden Geschrieben 4. Juli 2005 Bist du mit Helvetic oder KLM gefolgen? Ist ein Unterschied, siehe oben. Helvetic ist keine EU-Fluggesellschaft, also hast du keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Tecko747 Geschrieben 4. Juli 2005 Melden Geschrieben 4. Juli 2005 Gestern hat es nun auch mal mich getroffen' date=' der liebe Technical Gott hatte keinen Segen für die Holländische "Fucker" übrig. quote'] Fällt der Punkt nicht auf die Ausschlussklausel "höhere Gewalt"?
CL-600 Geschrieben 4. Juli 2005 Melden Geschrieben 4. Juli 2005 @zonk AB opt. by ST Soll wohl Air Berlin operated by GEXX/Germania heißen, oder ich hab nen knick in der optik ;)
Gast Badmax Geschrieben 4. Juli 2005 Melden Geschrieben 4. Juli 2005 Ich denke nicht dass ein Technical unter höhere Gewalt fällt. :) AB und ST sind EU Airlines, also sollen die ruhig mal Kohle rüberwachsen lassen. :D
Javot Geschrieben 4. Juli 2005 Melden Geschrieben 4. Juli 2005 AB und ST sind EU Airlines, also sollen die ruhig mal Kohle rüberwachsen lassen. :D Kohle gibts erst bei Nichtbeförderung (zB Überbuchung) oder Annulation. Verspätung nur gemäss Beschreibung ganz oben ("Spätere Ansprüche"). Fixe Beträge gibts da nicht. Siehe: http://europa.eu.int/comm/transport/air/ri..._leaflet_de.pdf
Tecko747 Geschrieben 4. Juli 2005 Melden Geschrieben 4. Juli 2005 Also wenn ich die Gesetzestexte richtig interpretiert habe, dürfte es sehr schwierig werden. Du hättest nach 5 Stunden ein Recht auf Rückerstattung deiner Ticketkosten gehabt :-). Mahlzeiten, Erfrischungen und ggf. Hotelunterbringung.
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