Gast Swissfighter Geschrieben 5. März 2002 Melden Geschrieben 5. März 2002 Die SAir Group ist vor dem Zürcher Handelsgericht überraschend gescheitert. Der Richter sehe keine Verbindungen zwischen den beiden Marken. Somit wird die Airline unter dem Namen Swiss Air Lines Ltd. starten! Hier ein Bericht von Bluewin.ch:Aus Crossair kann Swiss werden -------------------------------------------------------------------------------- Die SAirGroup ist vor dem Zürcher Handelsgericht abgeblitzt. Die Swissair wollte der Crossair die Bezeichnung «Swiss» und den Firmennamen «Swiss Air Lines Ltd.» verbieten. Die Swissair will den Fall möglicherweise weiterziehen. Swissair ist abgeblitzt: Die Crossair darf den Namen «Swiss» für sich verwenden. [TA/sda/ap] - Im Streit um den Markenauftritt der zukünftigen Schweizer Airline Swiss kann die Nachfolgegesellschaft der Crossair einen wichtigen Sieg verbuchen. Das Handelsgericht der Kantons Zürich verneinte, dass der Swissair-Gruppe ein später nicht mehr leicht wiedergutzumachender Nachteil bei der Verwendung des Namens «Swiss» durch die Crossair entstehe. Das Gericht habe den Entscheid gefällt, ohne dass es eine Stellungnahme der Crossair AG als nötig erachtetet habe, heisst es in einem Communiqué der Crossair vom Dienstag. Zudem sei das Gericht der Auffassung, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen Swiss und Swissair bestehe. Damit sei der Weg frei für die Crossair frei, ab 31. März unter dem Namen Swiss zu fliegen. Die Swissair hatte der ehemaligen Tochter Crossair vorgeworfen, sie wolle vom bekannten Markennamen Swissair für die neue Fluggesellschaft profitieren, ohne dafür zu bezahlen. Auch der Sachwalter hatte die Klage der SAirGroup unterstützt. Die Swissair zeigte sich über den Entscheid des Zürcher Handelsgerichts erstaunt. Der gescheiterte Flugkonzern bedauere, dass Gesellschaften in Nachlassstundung nicht die gleichen Möglichkeiten hätten wie andere Unternehmen, ihre Marken zu verteidigen, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Die Swissair werde den Entscheid analysieren und behalte sich das Recht vor, im Interesse der Gläubiger weitere Schritte zu unternehmen. Dagegen zeigte sich die Crossair zufrieden mit dem Entscheid des Handelsgerichts. «Wir hatten nie Zweifel», sagte der Sprecher der Basler Fluggesellschaft, Patrick Jeandrain. Die Crossair habe vor der Eintragung der Marke Swiss detaillierte rechtliche Abklärungen vorgenommen. «Das Gericht hat bestätigt, was wir vorher schon wussten. Wir wären bereit gewesen, eine Gegen-Expertise erstellen zu lassen, falls Swissair dies verlangt hätte», sagte Jeandrain. Die Swissair habe den Schritt in die Medien getan. Dazu komme noch, dass sie vor Gericht gezogen sei. «Dies hat uns sehr geärgert», sagte Jeandrain. Die Swissair habe Öffentlichkeit und Medien aufgehetzt und Verwirrung gestreut, während die Crossair das Vertrauen wieder herzustellen versucht habe. «Ihre Demarche war völlig unangemessen», sagte der Sprecher. Auch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) von Bundesrat Villiger zeigte sich über den Gerichtsentscheid erleichtert, wie EFD-Sprecher Daniel Eckmann sagte. «Alles, was vor dem Start der neuen Airline Swiss an Unsicherheiten vorhanden ist, belastet. Alles, was Klarheit schafft, ist positiv», sagte Eckmann weiter.
Gast Geschrieben 5. März 2002 Melden Geschrieben 5. März 2002 Mich freut das Ergebnis zwar, aber trotzdem ist das ein bitterer Nachgeschmack wenn dort scheinbar um einem Startup zu helfen die Gesetze gebeugt werden. Denn "Swissair und Swiss" kann man nicht verwechseln ist ein schlechter Scherz, insbesondere noch mit dem Schweizer Kreuz aufm Tail.
Gast Geschrieben 5. März 2002 Melden Geschrieben 5. März 2002 Klar können die verwechselt werden, besonders weil die Swiss Air Lines Ltd. einen grossen Teil der Destinationen der Swissair übernimmt und die Swissair, bzw. einen Teil der Swissair, somit "ersetzt". Aber das Swiss Air Lines Recht bekommen hat freut mich sehr.
coolAIR Geschrieben 5. März 2002 Melden Geschrieben 5. März 2002 Die Entscheidung ist in der Tat eine große Überraschung. Es geht ja nicht nur ums verwechseln. Ob die Airline nun Swiss, Swissair, Swiss Air Lines, Swiss Air oder sonst wie heißt, können viele Nutzer (vor allem aus dem Ausland) eh nicht unterscheiden. Der wichtigste Punkt ist doch der Bekanntheitsgrad der alten Swissair, den die neue Swiss natürlich als wohl wichtigstes Erbe der alten Zeit mit an den Start nimmt. Und der ist zweifelsohne trotz des Desasters des letzten Jahres sicherlich noch einiges Wert.
GeDo Geschrieben 6. März 2002 Melden Geschrieben 6. März 2002 Meiner Ansicht nach ist dieser Entscheid überhaupt keine Überraschung. Wenn man die beiden Marken als ganzes anschaut (Logo, Grafik, Name, Layout, ...), gibt es schon gewaltige Unterschiede. Die einzigen Gemeinsamkeiten sind das Schweizer Kreuz am Heckflügel (obwohl kleine Unterschiede vorhanden) und der Name Swiss. Nun aber frage ich euch: - Welche Fahne soll den ein schweizer Flag Carrier tragen? Die deutsche? - Welchen Zusatz - wenn nicht "Swiss" - soll eine Schweizer Gesellschaft tragen, um zu zeigen, dass sie aus der Schweiz stammt? Soll man nun Swiss Ski Association, Swiss Football Association, etc. auch verklagen? Gruss
Gast Geschrieben 6. März 2002 Melden Geschrieben 6. März 2002 Gar keine? Viele Flagcarrier kommen ohne Fahne aus. Oder man integriert die Flagge mehr ins Design, wie z.B. American. Lufthansa kommt ganz ohne Flagge aus...
Gast Swissfighter Geschrieben 6. März 2002 Melden Geschrieben 6. März 2002 Lufthansa hat auch Ihren Kranich. Ich selber finde es ein Muss das Schweizerkreuz bei der nationalen Airline zu haben. Sonst wird die Bemalung noch wie bei der Sabena!
Gast Geschrieben 6. März 2002 Melden Geschrieben 6. März 2002 Ja, der Kranich ist ja auch LH's Logo. Das Schweizerkreuz war das Logo der Swissair. Die Swiss benutzt eben gerade diese Identität der Swissair weiter, um von ihrem Ruf zu profitieren. Gerade deswegen ist der Gerichtsentscheid so komisch.
Gast Swissfighter Geschrieben 6. März 2002 Melden Geschrieben 6. März 2002 Ich bin genauso erstaunt über das Urteil wie du! Dass Swiss von dem Ruf der Swissair profitieren will, ist offensichtlich!
Gast Geschrieben 6. März 2002 Melden Geschrieben 6. März 2002 Ich persönlich hätte es schade gefunden, wenn kein Schweizerkreuz am Heck gewesen wäre, gerade auch deswegen, weil der Bund und somit jeder schweizer Steuerzahler diese Airline mitfinanziert hat. Aber es ist schon so, dass zum Beispiel ein Amerikaner den Unterschied Swissair oder Swiss, bzw. Swiss Air Lines und somit eine Verwechslungsgefahr da ist, nicht interessiert. Obwohl mich der Gerichtsbeschluss auch ein wenig überascht hat, freut es mich, dass es so gekommen ist.
Gast Thomas Geschrieben 6. März 2002 Melden Geschrieben 6. März 2002 Überlegt doch einmal, hat alles wo ein Schweizerkreuz drauf ist mit der Swissair zu tun? Lest mal die Schweizer Gesetzesbestimmungen, insbesondere das Markenrecht. Darin sind einige Ausnahmen geregelt, die nicht geschützt werden können, so unter anderem das Schweizerkreuz, da dies ein Allgemeingut ist. (ist vermutlich juristisch nicht ganz korrekt ausgedrückt, sollte aber dem Sinn nach richtig sein)
Gast Geschrieben 6. März 2002 Melden Geschrieben 6. März 2002 Odette Airways hat auch ein Schweizer Kruez am Heck und auch nichts mit der SWISS oder Swissair zu tun, oder?
Thomas_Jaeger Geschrieben 6. März 2002 Melden Geschrieben 6. März 2002 Das ist richtig, aber es würde auch niemand auf die Idee kommen, dass er, wenn er mit Odette Airways fliegt, einen Swissairflug gebucht hat, da normalerweise das Design der Maschinen nicht auf den Flugtickets aufgedruckt ist. Swiss will aber mit diesem Namen ganz eindeutig dem Namen Swissair nahe kommen und davon profitieren (Begründung siehe weiter oben auch bei anderern Postern). Zudem benutzt man auch noch die ehemaligen Angestellten, die Verkaufsorganisation etc. mit, es wäre also durchaus angebracht gewesen, die Gläubiger der SAirGroup mit einem kleineren Millionenbetrag zu entschädigen.
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